Bündner Synode

Bündner Synode

Die Bündner Synode (ehedem evangelisch-rätische Synode) existiert seit 1537 und ist somit eine der ältesten Synoden im Raum des Protestantismus. Sie ist ein eigenständiges Organ der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden mit Petitions- und Antragsrecht gegenüber dem Evangelischen Kirchenrat (Exekutive) und Evangelischem Grossen Rat (Legislative).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Zweck ihrer Gründung war die Schaffung eines Standesgremiums reformierter Pfarrer. Dieses sollte neue Geistliche im Kanton, damals noch Alt Fry Rhätien, auf ihren Glauben und ihren Lebenswandel hin prüfen. Hintergrund war ein starker Zustrom ehemals katholischer Geistlicher aus Deutschland und Italien, die sich um Stellen in Graubünden bewarben, sich jedoch oft nur vordergründig der Reformation zugewandt hatten, zum Beispiel um den Zölibat zu umgehen.

Schweren Auseinandersetzungen und Parteikämpfen war die Bündner Synode während des Herrnhuterstreits in Graubünden ausgesetzt. Aufgrund prekärer Arbeitsverhältnisse kam es wenig später zum Bündner Prädikantenstreik von 1790.

Leitung

Geleitet wird die Synode von einem dreiköpfigen Dekanat (Dekan und zwei Vizedekane). Im Idealfall sind im Dekanat alle drei Fraktionen der Bündner Synode vertreten: die Theologische Arbeitsgemeinschaft, die Arbeitsgemeinschaft für freie Theologie und die Religiös-Soziale Fraktion.

Tagungsverlauf

Die Synode tagt immer vom Donnerstag vor dem letzten Juni-Sonntag bis zum folgenden Montag. Im Sonntagsgottesdienst erfolgt die Ordination (falls nicht bereits in einer anderen Landeskirche geschehen) und Rezeption der neuen Pfarrpersonen. Ohne diese kann in Graubünden kein Geistlicher tätig sein. Die Pfarrpersonen, die ohne Aufnahme in die Synode im Kanton tätig sind, heissen Provisoren. Ihre vorläufige Tätigkeit gilt immer bis zur folgenden Synode.

Der Synode obliegt die Oberaufsicht über die Amtsführung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Damit kommt ihr in corpore das Amt eines Bischofs zu. Zu ihren disziplinarischen Mitteln gehören:

  • der Verweis,
  • die Suspension und
  • der Ausschluss aus der Synode.

Siehe auch

Weblinks


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