- BKK advita
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BKK advita Krankenkasse Gesetzliche Krankenversicherung Kassenart Betriebskrankenkasse Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Gründung 1. Januar 2009 Verwaltungssitz Mainzer Straße 5
55232 AlzeyVorstand Norbert Pasternack
Axel KayserAufsichtsbehörde Bundesversicherungsamt Bonn Versicherte ca. 45.000 Geschäftsstellen 11 Mitarbeiter ca. 85 Website www.bkk-advita.de Die BKK advita ist eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung aus der Gruppe der Betriebskrankenkassen mit Sitz in Alzey. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die heutige BKK advita sieht sich selbst als nachhaltig ökologische Krankenkasse mit präventiver Ausrichtung.
Der erste Vorläufer der heutigen Kasse wurde 1894 für die Beschäftigten der Pegnitzer Armaturen- und Maschinenfabrik AG gegründet. Dieses Unternehmen ist mittlerweile Teil der KSB Aktiengesellschaft, so dass es sich vor 1995 um deren Betriebskrankenkasse handelte. Nach Fusionen im Jahr 1995 ist die Kasse seit 2000 bundesweit geöffnet und firmierte unter dem Namen advita BKK.
2007 hatte sie mit ca. 10.000 Versicherten ihren Sitz in Frankenthal und Geschäftsstellen in Pegnitz und Halle (Saale).
Zum 1. Januar 2009 fusionierte die advita BKK mit der BKK Schott-Zeiss zur BKK advita.
Inhaltsverzeichnis
Verbreitungsgebiet
Der BKK advita können pflichtversicherte(z.B. Arbeitnehmer) und freiwillig versicherte (z.B. Selbstständige) Personen sowie deren mitversicherte Familienangehörige aus den folgenden Bundesländern bzw. Städte beitreten: Baden-Württemberg - Bayern - Berlin - Brandenburg - Bremen - Hamburg - Hessen - Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen (Nordrhein) - Nordrhein-Westfalen (Westfalen) - Rheinland-Pfalz - Saarland - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen
Selbstverwaltung
Als Organ der Selbstverwaltung hat die BKK advita einen Verwaltungsrat. Dieser ist mit 14 Personen paritätisch aus den beiden Bereichen der Arbeitgebervertretung und Versichertenvertretung besetzt.
Der Verwaltungsrat bestimmt u.a. über die Besetzung des Vorstandspostens und hat maßgeblichen Einfluss über Regelungen die der Selbstbestimmung unterliegen (aus dem Leistungs- bzw. Beitragsbereich).
Leistungen
Als gesetzliche Krankenkasse bietet die BKK advita generell alle Leistungen an die das Sozialgesetzbuch vorsieht. Darüber hinaus gibt es Angebote aus den Bereichen: Wahltarife (Selbstbehalttarife, Wahltarif Prämie bei Leistungsfreiheit, Tarife mit Kostenerstattung, Bonustarife für gesundheitsbewußtes Verhalten), Integrierte Versorgung (IGV), Bonusprogramme, Programme für chronisch kranke (Disease-Management-Programme: Diabetes mellitus Typ 1; Diabetes mellitus Typ 2; Brustkrebs; Koronare Herzkrankheiten; Asthma bronchiale; chronisch obstruktive Lungenerkrankungen), alternative Heilmethoden, Zahngesundheit (Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz).
Beiträge
Seit 1. Januar 2009 werden die Beitragssätze vom Gesetzgeber einheitlich vorgegeben. Die BKK advita erhebt seit 1. Januar 2010 einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag, dieser wurdem zum 1. Juli 2011 auf 6,50 Euro pro Monat abgesenkt.
In der Familienversicherung versicherte Angehörige zahlen nach dem Sozialgesetz keine eigenen Beiträge.
Zusatzversicherung
Über einen Kooperationspartner können Versicherte folgende Bereiche zusätzlich absichern: Ausland; Zahn; ambulant; stationär; Alternative Heilmethoden; weitere (Pflege, KTG); Heilpraktikerbehandlung; Sehhilfe.
Weblinks
Kategorien:- Betriebskrankenkasse
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