- Anton von Bonin
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Anton von Bonin († 25. Mai 1633 in Köslin) war Herr auf Karzin[1] und Klannin im Herzogtum Pommern, 1610 Stiftsvogt, 1618 Dekan der Kollegiatkirche in Kolberg, ab 1623 schließlich Regierungsrat.
Inhaltsverzeichnis
Familie
Anton von Bonin war der 3. Sohn des Adrian von Bonin († 1609) auf Wogenthin und Jatzthum und der Anna von Lettow aus dem Hause Pritzke. Er heiratete am 6. Oktober 1611 Elisabeth von Wedel aus dem Hause Mölln. Aus dieser Ehe gingen 10 Kinder hervor welche sämtlich die Eltern überlebten und heirateten.
Werdegang
Nach umfangreichen Studien an mehreren Universitäten begleitete Anton von Bonin gemeinsam mit weiteren pommerschen Edelleuten Herzog Georg II. auf seiner Europareise, die am 29. August 1608 in Stettin begann und ebd. am 16. August 1610 wieder endete. Als Anerkennung für seine Dienste wurde er bald darauf Stiftsvoigt. 1618 wird Anton Dekan der Kollegiatkirche in Kolberg.
1619 erhält er von Herzog Ulrich von Pommern gemeinsam mit Franz Boehn auf Kulsow die Anwartschaft auf die Güter Karzin und Klannin. Erst 1627 hat er sich final in einem Erbvertrag mit diesem um die Güter einigen können[2].
1621 nahm er als Deputierter der Stände am Leichenbegräbnis Herzog Franz I. teil, führte dabei gemeinsam mit dem Landrat Christoph von Manteuffel die Gemalin Herzog Ulrichs. Auch dem Leichenbegräbnis des letzteren wohnte er bei, huldigte anschließen als Dekan zu Kolberg Herzog Bogislaw XIV..
Nach zahllosen Diensten für die Herzöge erkrankte er auf der Rückreise einer diplomatischen Mission die ihn nach Krakau zu König Wladislaw geführt hatte und verstarb im Anschluss daran in Köslin.
Er war unstrittig eine der bedeutendsten pommerschen Persönlichkeiten seiner Zeit und der bedeutendste Vertreter seiner Familie in deren früheren Geschichte.
Literatur
- Geschichte des Hinterpommerschen Geschlechts von Bonin bis zum Jahre 1863, Berlin, 1864, S. 70ff, StNr. 46.
Einzelnachweise
- ↑ Ludwig Wilhelm Brüggemann (Hrsg.): Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Herzogtums Vor- und Hinterpommern: II. Teil, 1. Band, Stettin 1784, S. 553-554, Nr. 11.
- ↑ 1627 Juni 9. Cartzin Erbvertrag zwischen dem Stiftsvoigt Antonius Bonin, Hauptmann aus Bublitz, und dem Domherrn Franz Böhn wegen Carzin und Klannin Zeugen: Marten Citzwitz, Otto Rüdiger Glasenapp, Dr. Andreas Bulgrin, Lorentz Kleist, Lorentz Putkamer, Christian Kleist, Elias Kakeldey, ksl. Notar Original auf Papier, 12 Bl. geh. 8 Unterschriften 914 570
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