- Befahrung
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Eine Befahrung ist im Bergbau und der Bergmannssprache die Begehung eines Stollens, einer Grube oder eines Schachts in einem Bergwerk oder einem anderen unterirdischen Bauwerk, um dieses zu besichtigen und zu untersuchen. Der Ausdruck Befahrung leitet sich von der bergmännischen Fahrt ab und hat nichts mit der Benutzung von Fahrzeugen zu tun.
Eine turnusmäßige jährliche Befahrung wird vom Bergamt bzw. einer staatlichen Aufsicht durchgeführt. Sie dient der Kontrolle und der Betriebssicherheit. Diese Befahrung entspricht einer Brückenprüfung im Brückenbau.
Eine besondere Art der Befahrung war die Freifahrung, bei der nach altem Bergrecht einem Grubenbesitzer die Besitzrechte auf die Grube entzogen werden konnten, wenn durch die Befahrung des Grubengebäudes nachgewiesen wurde, dass die Grube nicht entsprechend den bergrechtlichen Vorschriften belegt war.
Die meisten „Befahrungen“ sind hingegen die gesetzlich vorgeschriebenen Befahrungen der Mitarbeiter durch ihre Schichtaufsichten. Mindestens einmal pro Schicht, wenn die Mitarbeiter zu mehreren arbeiten und mindestens zweimal pro Schicht, wenn die Mitarbeiter alleine arbeiten. Die zweite Befahrung kann auch fernmündlich (per Funk oder Telefon) stattfinden (vulgo „Telefonbefahrung“).
In der Speläologie wird die Begehung einer Höhle ebenfalls als Befahrung bezeichnet.
Quellen
- Adelung 1793: Die General-Befahrung, plur. die -en, im Bergbaue, die Hauptuntersuchung der Berggebäude, welche jährlich von dem Bergamte geschiehet.
- Pierer 1857: (Bergb.), in eine Grube od. einen Schacht steigen, um etwas zu besichtigen. Die Befahrung geschieht entweder nur von einem od. wenigen Bergbeamten ; nehmen sämmtliche Officianten ...
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