Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe

Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe
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Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin.
Bundesweit gilt der BRJ als erste unabhängige Ombudsstelle für Jugendliche und Heranwachsende.
Er setzt sich offensiv ein für bedarfsgerechte und gesetzmäßige Jugendhilfe-Leistungen.

Inhaltsverzeichnis

Motive, Ansätze und Ziele

Der Verein wurde im Juni 2002 als Reaktion auf die drastisch zunehmenden Sparmaßnahmen im Jugendhilfebereich seit Mitte der 90er Jahre gegründet. Zuvor waren entsprechende Diskussionen u.a. im Landesarbeitskreis Jugendberatung und Wohnen Berlin geführt worden. Der BRJ e.V. ist ein unabhängiger Zusammenschluss engagierter Fachkräfte der Berliner Jugendhilfe. Die Mitglieder bilden ein Bündnis aus Fachkräften der psychosozialen Arbeit, Juristen sowie unterstützenden Privatpersonen. Sie wenden sich gegen fragwürdiges und rechtswidriges Verwaltungshandeln in der Jugendhilfe und verstehen sich als Lobby für junge Menschen und deren Familien mit begründetem, aber unerfülltem Bedarf vor allem im Bereich der § 34 und § 41 der Hilfen zur Erziehung im SGB VIII; die dortigen Angebote und Leistungen - auch im Feld Jugendsozialarbeit gem. § 13 - werden aus der Sicht des Vereins verdeckt oder offen aus Kostengründen den Leistungsberechtigten Eltern bzw. Heranwachsenden abschlägig beschieden.[1] Ein Projekt "Auszugsberatung für junge Volljährige" flankierte die Tätigkeit. Der BRJ arbeitet in erster Linie ehrenamtlich und ist unabhängig von öffentlichen Förderungen. Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Zurzeit werden zwei hauptamtliche Stellen befristet über die Aktion Mensch gefördert.

Die Arbeit ruht auf den drei Säulen Beratung und Begleitung für Betroffene, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung. Fortbildungsthemen waren z.B.:

  • Rechtsansprüche im Jugendrecht
  • Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren (Verwaltungsgerichte und Familiengerichte)
  • Handlungsmöglichkeiten freier Träger angesichts öffentlicher Sparpolitik
  • individuelle Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • zu den Schnittstellen der Sozialgesetzbücher II, VIII und XII
  • Ansprüche gem. § 35a/psychische Behinderungen bei Minderjährigen im SGB VIII.

Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe ist ein anerkannter Freier Träger der Jugendhilfe. Seit August 2008 unterstützt der Verein Initiativen im gesamten Bundesgebiet, die im Sinn von Ombudschaft in der Jugendhilfe tätig sein wollen und fungiert als Netzwerkstelle. Der BRJ e.V. hat Fachartikel und Broschüren veröffentlicht.

Vorstand und Beirat

Vorstandsvorsitzende ist Ulrike Urban-Stahl,[2] begleitet von drei weiteren Vorständen. Im Beirat befinden sich Johannes Münder, Richard Münchmeier, Heike Schmid-Oberkirchner, Reinhard Wiesner und Manfred Kappeler.

Auszeichnungen

Die Tätigkeit des Vereins wurde 2006 von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) mit dem Hermine-Albers-Preis (Anerkennung) ausgezeichnet.

2008 erhielt der Verein einen „Best practice Schutzbengel-Award“.[3]

Literatur von und über den BRJ e.V.

BRJ-empfohlene Rechtshilfeliteratur

  • Manfred Günther: Fast alles was Jugendlichen Recht ist. Berlin 2003
  • Sigrun von Hasseln: Jugendrechtsberater. München 2002
  • Ulrike Hinrichs: Zu Recht finden. Mülheim 2009
  • Peter-Christian Kunkel: Jugendhilferecht. Baden-Baden 2010
  • SPI (Hrsg.): Schlüsseldienst. Berlin 1998
  • Stadtjugendring Mainz (Hrsg.): Recht so. Mainz 2008
  • Werner Terpitz, Jochen Terpitz: Rechte der Jugendlichen von A-Z. München 2000

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Dienstanweisung des Jugendamtes Mitte zur Kosteneinsparung bei den Erziehungshilfen ab März 2009. gesehen am 27. Juli 2010 auf der Seite von Johannes Herwig-Lempp
  2. Ulrike Urban-Stahl. bei der Alice Salomon Hochschule, gesehen 27. Juli 2010
  3. Der „Schutzbengel Award“: „Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung – Keiner darf verloren gehen“. gesehen am 25. Juli 2010 auf der Website der Aktion Schutzbengel

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