- Wernher I. (Berchtesgaden)
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Wernher (oder auch Wernhard bzw. Bernhard) († 1204) war als Wernher I. von 1188 bis 1201 Propst des Klosterstifts Berchtesgaden, danach Dompropst von Salzburg.
Wernher wurde aus den Reihen der Berchtesgadener Augustiner-Chorherren 1188 zum Stiftspropst von Berchtesgaden gewählt. Als einer seiner Vögte wird Graf Liutpold von Plain und Hardegg erwähnt. In Wernhers Regentschaft bis 1201 fallen die ersten kriegerischen Auseinandersetzungen um das Salz („Salzirrungen“), derer sich das Stift zu erwehren hatte.
1191 ist zum ersten Mal in einem Mandat Kaiser Heinrichs VI. vom Salzabbau am Tuval bzw. im Dürrnberg die Rede, einem Bergzug, der vom Roßfeld nach Norden verläuft und heute die Grenze zwischen Deutschland und Österreich bildet. Ferner wird die Saline am Gollenbach 1194 erstmals urkundlich erwähnt.
Den Angriffen der Männer aus Hallein und der Grafschaft Kuchl setzte Kaiser Heinrichs VI. auf Bitten Wernhers sofort eine Verbotsurkunde für weitere „Belästigungen“ des Stifts entgegen. Doch wenig später drang im Jahr 1193 eine bewaffnete Schar von Einwohnern aus Reichenhall über den Hallthurm ins Klosterland und zerstörte das Bergwerk am Gollenbach. Erneut setzte sich der Kaiser ein und gebot dem Berchtesgaden eigentlich feindlich gesinnten Erzbischof Adalbert von Salzburg, das Klosterstift in seinen Belangen zu unterstützen – mit der Folge, dass neben der Einäscherung Reichenhalls im Jahr 1196 auch „versehentlich“ dem Stift „300 Mark Silber“ an Schäden durch Plünderung entstanden sind. Am Ende dieser Auseinandersetzungen, als der Kaiser im fernen Sizilien kämpfte, mussten Wernher und das Stift 1198 eine Dreiteilung des Salzvorkommens im Tuval hinnehmen – zwei Drittel gingen an den Erzbischof und das Salzburger Domkapitel und nur eines davon an die Berchtesgadener.
Vier Jahre vor diesem unvorteilhaften Vergleich erlangte Wernher 1194 für sich und seine Nachfolger einen „enormen Machtzuwachs“ dank einer Urkunde, die als „Magna Charta der Berchtesgadener Landeshoheit“ bezeichnet wurde. Darin verfügte Kaiser Heinrich IV., dass die Berchtesgadener Stiftspröpste als Landes- und Gerichtsherren nicht nur die niedere, sondern auch die hohe Gerichtsbarkeit durch einen Vogt ausüben lassen konnten. Damit waren alle Rodungsgebiete und deren Bauern von jeder Landrichter- und Grafengewalt befreit und unterstanden allein den Stiftspröpsten.[1]
1201 wurde Wernher zum Dompropst von Salzburg gewählt und hatte dieses Amt bis zu seinem Tod im Jahr 1204 inne.[2][3]
Literatur
- Manfred Feulner: Berchtesgaden – Geschichte des Landes und seiner Bewohner. Verlag Berchtesgadener Anzeiger, Berchtesgaden 1986 ISBN 3-925647-00-7
- Hellmut Schöner (Hrsg.), A. Helm: Berchtesgaden im Wandel der Zeit. Reprint von 1929. Verein für Heimatkunde d. Berchtesgadener Landes. Verlag Berchtesgadener Anzeiger sowie Karl M. Lipp Verlag, München 1973.
Einzelnachweise
- ↑ Manfred Feulner: Berchtesgaden – Geschichte des Landes und seiner Bewohner. S. 47
- ↑ Manfred Feulner: Berchtesgaden – Geschichte des Landes und seiner Bewohner. S. 41 f.
- ↑ Hellmut Schöner (Hrsg.), A. Helm: Berchtesgaden im Wandel der Zeit. Stichwort: Pröpste S. 261-262
Vorgänger Amt Nachfolger Friedrich I. Stiftspropst von Berchtesgaden
1188–1201Gerhard Kategorien:- Augustiner-Chorherr
- Fürstpropst von Berchtesgaden
- Geboren im 12. Jahrhundert
- Gestorben 1204
- Mann
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