- Bernische Pensionskasse
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Bernische Pensionskasse (BPK) Rechtsform öffentlich-rechtliche Anstalt Gründung 1921 Sitz Bern, Schweiz Leitung Hans Jürg Schwander
(Geschäftsführer)
Roland Seiler
(Verwaltungskommissions-Präsident)Umsatz 726,8 Mio. CHF (2008) Bilanzsumme 7,607 Mrd. CHF
(31. Dezember 2008)Branche Pensionskassen Produkte Altersvorsorge Website www.bpk.ch Die Bernische Pensionskasse (BPK) mit Sitz in Bern ist eine selbständige Schweizer Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert das Staatspersonal des Kantons Bern sowie die Mitarbeiter der ihr angeschlossenen Arbeitgeber im Rahmen der 2. Säule.
Die Bernische Pensionskasse geht auf das im Januar 1919 vom Grossen Rat des Kantons Bern verabschiedete Dekret über die Besoldungen für die Beamten und Angestellten der Staatsverwaltung zurück. Dieses sah auch die Schaffung einer Pensionskasse vor. Die weiterführenden Bestimmungen des Besoldungsdekrets führten schliesslich zur Gründung der Hülfskasse für die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Staatsverwaltung auf Anfang 1921. Danach wurde das Dekret mehrmals einer Totalrevision unterzogen und 1994 schliesslich durch das Gesetz über die Bernische Pensionskasse (BPKG) ersetzt.
Heute ist die Bernische Pensionskasse eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Per Ende 2008 waren ihr neben dem Kanton Bern weitere 157 Arbeitgeber und insgesamt 32'526 aktiv Versicherte sowie 10'784 Rentenbezüger angeschlossen. Das Gesamtvermögen belief sich auf 7,6 Milliarden Schweizer Franken.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG), die dazugehörigen Verordnungen sowie das Gesetz über die Bernische Pensionskasse (BPKG). Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem die Reglemente der Bernischen Pensionskasse.
Organisation
Oberstes Leitungsorgan der Bernischen Pensionskasse ist die Verwaltungskommission. Diese setzt sich paritätisch aus je fünf Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammen und wird zur Hälfte vom Regierungsrat des Kantons Bern bzw. von der 150-köpfigen Delegiertenversammlung jeweils auf vier Jahre gewählt. Das operative Tagesgeschäft wird vom geschäftsführenden Direktor geleitet.
Weblinks
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