Bernische Lehrerversicherungskasse

Bernische Lehrerversicherungskasse
Bernische Lehrerversicherungskasse
Rechtsform öffentlich-rechtliche Körperschaft
Gründung 1818 / 1904
Sitz Ostermundigen, Schweiz
Leitung Luzius Heil
(Geschäftsführer)
Markus Dübendorfer
(Verwaltungskommissions-Präsident)
Umsatz 329,2 Mio. CHF (2008)
Bilanzsumme 4,311 Mrd. CHF
(31. Dezember 2008)
Branche Pensionskassen
Produkte Altersvorsorge
Website www.blvk.ch

Die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) mit Sitz in Ostermundigen ist eine selbständige Schweizer Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert hauptsächlich Lehrkräfte des Kindergartens, der Volkshochschule und der kantonalen Schulen sowie das Personal der ihr angeschlossenen Institutionen im Bereich des Bildungswesens im Kanton Bern im Rahmen der 2. Säule.

Die Bernische Lehrerversicherungskasse geht auf die 1818 als freiwillige Not- und Hilfskasse gegründete Schulmeisterkasse des Kantons Bern zurück. Diese hatte zum Zweck, die damalige prekäre soziale Lage der Lehrerschaft, die im Alter oft mit Armut verbunden war, zu mildern. Die private Kasse vermochte trotz Ausbau zur Invaliden-, Witwen- und Waisenkasse im Verlaufe des 19. Jahrhunderts keine Besserung herbeibringen. Dies führte Ende 1903 zur Verabschiedung des Dekrets betreffend staatlicher Unterstützung durch den Grossen Rat, das Mitte 1904 die Übertragung der Geschäfte an die Bernische Lehrerversicherungskasse und der Lehrerschaft eine sichere Alters- und Hinterbliebenenversicherung ermöglichte.

Heute ist die Bernische Lehrerversicherungskasse eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Per Ende 2008 waren ihr insgesamt 15'782 aktiv Versicherte sowie 6'132 Rentenbezüger angeschlossen. Das Vorsorgekapital belief sich auf 4,3 Milliarden Schweizer Franken.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG), die dazugehörigen Verordnungen sowie das Gesetz über die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVKG). Zu den Rechtsgrundlagen zählt zudem das Vorsorgereglement der Bernischen Lehrerversicherungskasse.

Organisation

Oberstes strategisches Führungsorgan der Bernischen Lehrerversicherungskasse ist die Verwaltungskommission. Diese setzt sich paritätisch aus fünf Vertretern des Kantons sowie aus fünf Arbeitnehmervertretern zusammen und wird jeweils auf vier Jahre gewählt. Das operative Tagesgeschäft wird vom geschäftsführenden Direktor geleitet.

Weblinks


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