- Betriebsgelände
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Ein Betriebsgelände ist eine nicht-öffentlich zugänglicher Bereich eines Unternehmens, welches nicht den allgemeinen StVO unterliegt sondern bei dem eigenständige Verkehrsregelungen gelten.
Merkmale: Es wird auf vielen Betriebsgeländen Schritttempo angeordnet, außerdem verlaufen auf einigen Betriebsgeländen ein Gleisanschluss an den Schienenstrang der Deutsche Bahn AG, welcher von nichtbundeseigene Eisenbahnen betrieben wird.
Das Wassergesetz für Baden-Württemberg definiert das Betriebsgelände wie folgt: "Betriebsgelände ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, auf dem sich Anlagen, Geschäftseinrichtungen oder Betriebsbereiche befinden, die in räumlichem, technischem oder betrieblichem Zusammenhang stehen und der Aufsicht oder Verfügungsgewalt einer natürlichen oder juristischen Person (Betreiber) unterliegen."[1]
Das Betriebsgelände ist häufig gegen unbefugtes Betreten gesichert. In Deutschland besteht kein genereller Zwang zur Einzäunung von Betriebsgeländen. Sie ist jedoch für Anlagenteile vorgeschrieben, von denen eine besondere Gefahr ausgehen kann, wie Anlagen mit berührbaren spannungsführenden Teilen oder Absturzgefahr.
Betriebe, in denen mit größeren Mengen gefährlicher Stoffe hantiert wird, müssen ihr Betriebsgelände oder zumindest die Teile, in denen mit diesen Stoffen hantiert wird, einzäunen, um gefährliche externe Eingriffe zu verhindern.[2]
Häufig sind nicht alle Teile des Betriebsgeländes eingezäunt. So sind Besucher- und Mitarbeiterparkplätze oft kostenfrei zugänglich, doch ist die Benutzung durch Zugangsberechtigungen (z. B. persongebundenen Werks- oder Betriebsausweis mit Magnetstreifen, welcher durch eine Zugangskontrolle identifiziert wird) reglementiert.
Siehe auch
Einzelnachweise
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