- Bezirkstag (Elsaß-Lothringen)
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Der Bezirkstag war im Reichsland Elsaß-Lothringen eine regionale Volksvertretung.
Bezirke im Reichsland
Nach dem Deutsch-Französischem Krieg war Elsaß-Lothringen als Reichsland direkt dem Reich zugeordnet und verfügte über keine eigene Staatlichkeit. Man übernahm im Wesentlichen die französische Verwaltungsstruktur: Das Département Haut-Rhin wurde zum Bezirk Oberelsaß, das Département Bas-Rhin zum Bezirk Unterelsass und die mehrheitlich deutschsprachigen Bevölkerung im Nordosten Lothringens sowie Metz zum Bezirk Lothringen.
Bezirkstage
Für die Bezirke wurden regelmäßig Bezirkstage gewählt. Diese bestanden aus jeweils einem Mitglied jedes Kreises des Bezirks. Die Wahl erfolgte in direkter Wahl durch die Wahlberechtigten des Bezirks. Das aktive und passive Wahlrecht hatte -wie auch bei den Kreistags- und Gemeindewahlen- jeder Reichsangehörige mit Wohnsitz im Bezirk, der das 25. Lebensjahr vollendet hat und eine direkte Steuer bezahlte. Bei der Gründung des Reichslandes hatten etwa 160.000 französischsprachige Einwohner für die französische Staatsangehörigkeit optiert (und etwa 110.000 dieser Personen waren im Reichsland geblieben). Diese (relativ kleine) Gruppe verfügte daher über kein Wahlrecht. Im Gegenzug erwarben Zuwanderer aus dem Reich (die sogenannten Altdeutschen) sofort mit dem Umzug das Wahlrecht.
Sitz des Bezirkstags war jeweils der des Bezirkspräsidiums. Die Bezirkstage hatten unter anderm über den Haushalt der (selbständige Rechtspersönlichkeiten mit eignem Vermögen bildenden) Bezirke zu beschließen. Jeweils 10 Mitglieder des Landesausschusses des Reichslandes Elsaß-Lothringen wurden durch die Bezirkstage gewählt. Ab 1879 waren es 34 Mitglieder, die durch die Bezirkstage gewählt wurden (Lothringen 11, Oberelsass 10, Unterelsass 13).
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