Reichsland Elsaß-Lothringen

Reichsland Elsaß-Lothringen
Reichsland Elsaß-Lothringen
Wappen Flagge
Wappen des Reichslandes Elsaß-Lothringen
Dienstflagge des Reichslandes Elsaß-Lothringen 1911–1918
Lage im Deutschen Reich
Lage des Reichslandes Elsaß-Lothringen im Deutschen Kaiserreich
 
Landeshauptstadt Straßburg
Regierungsform Teil des Deutschen Kaiserreiches
Staatsoberhaupt Deutscher Kaiser, vertreten durch einen Reichsstatthalter
Bestehen 1871–1918
Fläche 14.522 km²
Einwohner 1.874.014 (1910)
Bevölkerungsdichte 129 Einwohner/km²
Entstanden aus abgetretenen Gebieten Frankreichs
Aufgegangen in frz. Départements Moselle, Bas-Rhin, Haut-Rhin
Stimmen im Bundesrat 3 Stimmen (seit 1911)
Kfz-Kennzeichen VI A, B, C
Karte
Reichsland Elsaß-Lothringen

Reichsland Elsaß-Lothringen ist die Bezeichnung für ein aus Teilen der alten Landschaften Elsass und Lothringen gebildetes Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Anders als die Bundesstaaten und die Preußischen Provinzen unterstand das Reichsland unmittelbar dem Deutschen Kaiser.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Größte Städte:

Bevölkerung

Die Volkszählung von 1900[1] ergab folgendes Ergebnis:

Muttersprache:

  • Deutsch: 1.492.347 (86,8 %)
  • Eine andere Sprache: 219.638 (12,8 %)
    • Französisch: 198.318 (11,5 %)
    • Italienisch: 18.750 (1,1 %)
    • Polnisch: 1.410 (0,1 %)
  • Deutsch und eine andere Sprache: 7.485 (0,4 %)

Religiöse/konfessionelle Zugehörigkeit:

  • Katholisch: 1.310.450 (76,21 %)
  • Evangelisch: 372.078 (21,64 %)
  • Andere Christen: 4.416 (0,26 %)
  • Jüdisch: 32.264 (1,88 %)
  • Ohne Angabe: 262 (0,02 %)

Wappen

Wappenschild

Das mit kaiserlichem Erlass vom 29. Dezember 1891 genehmigte Wappen zeigt den deutschen Reichsadler (ohne Ordenskette) mit darüber schwebender Kaiserkrone, belegt mit einem mit der Herzogkrone gekrönten hochgespaltenen Schild. Die rechte quergeteilte Hälfte zeigt oben im roten Feld einen einwärtsgekehrten goldenen, von je drei goldenen Kronen (2:1) begleiteten Schrägbalken (für die Landgrafschaft Oberelsass), unten im roten Feld einen ebenfalls linksgewendeten silbernen, beiderseits mit gleichfarbigen Perlen und Dreiblättern abwechselnd besteckten Schrägbalken (für die Landgrafschaft Unterelsass). In der linken Schildhälfte erscheint im goldenen Feld ein roter mit drei gestümmelten weißen, schräggelegten Adlern belegter Schrägbalken (für das Herzogtum Lothringen).

Geschichte

Geschichte bis zur Gründung des Reichslandes

Die heutigen Regionen Elsass und Lothringen gehörten seit dem Vertrag von Mersen im Jahr 870 zum Ostfränkischen Reich (später Heiliges Römisches Reich). Wie überall bestanden auch hier verschiedene reichsstädtische, geistliche und reichsständische Territorien.

Der größte Teil des späteren Reichslandes wurde durch Frankreich unter Ludwig XIV. im Zuge der Reunionspolitik in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nach und nach annektiert. Straßburg wurde 1681 von Truppen Ludwigs XIV. besetzt. Das Elsass spielte jedoch noch lange Zeit eine Sonderrolle im französischen Königreich und blieb kulturell deutsch geprägt. Es herrschte auch im Gegensatz zum übrigen Frankreich eine weitgehende Toleranz gegenüber den Protestanten und wirtschaftlich war das Elsass durch eine Zollgrenze vom übrigen Frankreich getrennt.

In der französischen Revolutionszeit wurde die Region vollständig Teil der Ersten Französischen Republik und blieb auch während des Ersten Kaiserreichs, der Restaurationszeit, der Julimonarchie, der Zweiten Republik und des Zweiten Kaiserreichs ein Teil Frankreichs. Es war – wie das übrige französische Staatsgebiet – in Départements unterteilt, deren Grenzen sich nicht mit den späteren Grenzen des Reichslandes deckten.

Elsass-Lothringen im Deutschen Reich

Nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurde das Gebiet mit dem Frieden von Frankfurt wieder dem deutschen Hoheitsbereich, dem neu gegründeten deutschen Kaiserreich, angegliedert. Der völkerrechtliche Gebietsübergang erfolgte bereits am 2. März 1871, dem Tag des Inkrafttretens des Versailler Vorfriedens; zu einem integralen Bestandteil des Reichsgebietes im staatsrechtlichen Sinne wurde Elsaß-Lothringen erst am 28. Juni 1871 mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1871 über die Vereinigung von Elsass und Lothringen mit dem Deutschen Reich.[2]

Grenzen der französischen Départements und Grenzziehung Elsass-Lothringens

Die Grenzziehung im Bereich des Elsass folgte im Wesentlichen der Sprachgrenze entlang dem Hauptkamm der Vogesen. Die historisch zum südlichen Elsass (d. h. zum Sundgau) gehörige, aber seit Alters her französischsprachige Stadt Belfort mit ihrem Umland (Territoire de Belfort) an der Burgundischen Pforte verblieb bei Frankreich. Auch der größte Teil des alten Gesamt-Lothringens (Lorraine) mit der Hauptstadt Nancy blieb bei Frankreich, die ehemals Freie Deutsche Reichsstadt Metz mitsamt Festung (→ Festung Metz) und Umland wurde allerdings – vor allem aus strategischen Beweggründen – dem Deutschen Reich zugeschlagen. Dadurch wurden 200.000 Lothringer mit französischer Muttersprache zu Reichsdeutschen, die sich jedoch ohne eigene Bundesstaatsgewalt als „Reichsbürger zweiter Klasse“ fühlen mussten.[3] Zwar handelte es sich dabei nur um ca. 10 % der Bevölkerung Elsaß-Lothringens, somit wesentlich weniger als die zuvor und danach deutschsprachigen Elsässer in Frankreich, allerdings belastete dieser Umstand die deutsch-französischen Beziehungen in den folgenden Jahrzehnten zusätzlich. Die sogenannten Altdeutschen, Zuwanderer aus dem übrigen Deutschland, machten dann 1895 ungefähr die Hälfte der Stadtbevölkerung von Metz aus.[4]

Bei der Formierung des Deutschen Heeres nach der Reichsgründung war aus bereits vorhandenen Truppen das XV. preußische Armeekorps entstanden. Das Korps erhielt seinen Bezirk im neuen Grenzland Elsaß-Lothringen, wie ebenfalls das 1890 aufgestellte XVI. Armeekorps. Die südlichen Territorien des Reichslandes gehörten zu den Bezirken des 1871 aus badischen Truppen aufgestellten XIV. und ab 1912 die nordöstlichen zum XXI. Armeekorps.

Die Rekrutierungsbezirke dieser Korps lagen außerhalb Elsaß-Lothringens. Dies traf auch auf die später im Rahmen von Heeresvergrößerungen bei diesen Korps aufgestellten und nicht immer im Reichsland stationierten Ober- und Unter-Elsässischen und Lothringischen Regimenter zu. Die zum Wehrdienst eingezogenen Elsässer und Lothringer wurden dagegen, wie als ebenso politisch unzuverlässig geltende aktive und passive Sozialdemokraten, einzeln auf sämtliche preußische Armeeeinheiten verteilt. Erst ab dem Jahre 1903 wurde ein Viertel die Elsässer Rekruten versuchsweise zu den Truppen eingezogen, die in ihrem Heimatland stationiert waren.[5]

1910 waren 4,3 % der ortsanwesenden Bevölkerung – etwa 80.000 Personen – Militärangehörige, was Elsaß-Lothringen zur am dichtesten mit Truppen belegten Region des Deutschen Reiches machte.

Schon 1871 gab es Pläne für eine strategische Eisenbahnlinie von Berlin über Wetzlar und Koblenz nach Metz, um das neue Reichsland auch militärstrategisch einzubinden. Diese „Kanonenbahn“ wurde dann in den 1870er Jahren realisiert. Die dortigen Eisenbahnen der privaten Französischen Ostbahn-Gesellschaft (Compagnie des Chemins de Fer de l’Est) – insgesamt 740 km Strecken – wurden zunächst vom französischen Staat gekauft und dann dem Deutschen Reich für 260 Mio. Goldmark weiterverkauft. Der Kaufpreis wurde auf die von Frankreich zu zahlende Kriegskostenentschädigung angerechnet. Daraus wurden die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gebildet, die erste im Eigentum des Deutschen Reiches befindliche Eisenbahn.

Seit 1883 gab es Planungen zur Moselkanalisierung, um die Industrie in Lothringen mit dem Rhein zu verbinden.

Der Status „Reichsland“

Da das Deutsche Reich ein Bundesstaat aus autonomen Gliedstaaten („Bundesgliedern“) war, man dem Neugewinn aber zunächst keine Eigenständigkeit zugestehen wollte, wurden verschiedene Möglichkeiten der Eingliederung diskutiert:

  • Angliederung als preußische Provinz
  • Eingliederung Lothringens in das Königreich Bayern (die damals noch bayerische Pfalz wäre damit verschmolzen worden), das Elsass wäre zu Baden gekommen.
  • Neuschaffung eines „Reichslandes“, das dem Reich (also keinem bestimmten Einzelstaat des Reiches) zugeordnet ist und das vom Kaiser direkt verwaltet wird.

Vor allem die „preußische Lösung“ wurde anfangs von verschiedenen Seiten sehr lebhaft vertreten. Der Historiker Heinrich von Treitschke plädierte 1871 im Reichstag für diese Lösung mit folgender Begründung: Die Aufgabe, diese entfremdeten Stämme deutscher Nation unserem Lande wieder einzufügen, ist so groß und schwer, dass man sie nur erprobten Händen anvertrauen darf, und wo ist eine politische Kraft im Deutschen Reiche, die die Gabe, zu germanisieren, erprobt hat, wie das alte glorreiche Preußen. Angesichts des bevorstehenden Kulturkampfes gegen den Katholizismus machte auch der hohe katholische Anteil unter den Neubürgern Sorgen.

Otto von Bismarck setzte sich im Reichstag für die Lösung ein, dass Elsaß-Lothringen an das Reich selbst überging, nicht zuletzt, weil er auf die Interessen der süddeutschen Gliedstaaten Rücksicht nehmen musste.

Die Möglichkeit, Elsaß-Lothringen den Status eines Gliedstaates des Deutschen Reiches mit eigenem Landesherrn und eigener Verfassung zuzugestehen, wurde nicht erwogen; nicht zuletzt deshalb, weil man in Preußen der Überzeugung war, dass die Bevölkerung des Landes doch zuerst germanisiert werden müsste. Deshalb wurde das Reichsland zunächst als besetztes Gebiet behandelt und unmittelbar durch das Reich verwaltet. Viele sich zu Frankreich gehörig fühlende, insbesondere französischsprachige Einwohner, die sogenannten Optanten, verließen die Region und zogen unter Mitnahme ihres Vermögens nach Frankreich, insbesondere nach Belfort. Andere gingen in die Schweiz oder die USA.

Ergebnisse der Reichstagswahlen 1874–1912

Die Einwohner erhielten das Wahlrecht zum Deutschen Reichstag, in dem das Reichsland ab 1874 mit 15 Abgeordneten (von 397) fortan vertreten war. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Reichstagswahlen in Elsaß-Lothringen 1874 bis 1912.[6]

1874 1877 1878 1881 1884 1887 1890 1893 1898 1903 1907 1912
Einwohnerzahl (in Tsd.) 1550 1532 1567 1564 1604 1641 1719 1815 1874
Wahlberechtigte (in %) 20,6 21,6 21,0 19,9 19,5 20,1 20,3 20,3 21,0 21,7 21,9 22,3
Wahlbeteiligung (in %) 76,5 64,2 64,1 54,2 54,7 83,3 60,4 76,4 67,8 77,3 87,3 84,9
Konservative (K) 0,0 0,2 2,8 0,0 12,5 14,7 10,0 4,8
Deutsche Reichspartei (R) 0,2 12,0 0,8 1,5 6,6 7,6 6,1 4,1 3,5 2,7 2,1
Nationalliberale (N) 2,1 0,0 1,9 0,7 11,5 8,5 3,6 10,3
Liberale 0,2
Freisinnige Vereinigung (FVg) 0,0 0,1 6,2 6,4
Deutsche Fortschrittspartei 1,4 0,0 1,8 0,5 14,0
Zentrum (Z) 0,0 0,6 7,1 31,1 5,4
SPD Elsaß-Lothringen (S) 0,3 0,1 0,4 1,8 0,3 10,7 19,3 22,7 24,2 23,7 31,8
Regionale Parteien (EL) 96,9 97,8 87,5 93,3 95,9 92,2 56,6 47,7 46,9 36,1 30,2 46,5
Sonstige 0,7 0,6 0,2 0,6 0,8 0,2 1,1 1,9 12,0 7,0 5,9 0,2
  1874 1877 1878 1881 1884 1887 1890 1893 1898 1903 1907 1912
Mandatsverteilung
EL 15
EL 15
EL 15
EL 15
EL 15
EL 15
K 1
EL 10
R 1
N 2
S 1
K 3
EL 8
R 1
S 2
FVg 1
K 1
EL 10
R 2
S 1
FVg 1
K 1
EL 9
R 1
N 1
FVg 1
Vp 1
U 1
R 1
EL 7
Z 5
S 2
FVg 1
EL 9
S 5

FVp: Fortschrittliche Volkspartei, durch Zusammenschluss aller linksliberalen Gruppierungen entstanden.

Die Zusammenstellung zeigt, dass die große Mehrheit der Bewohner des Reichslandes in den ersten beiden Jahrzehnten dem Deutschen Reich skeptisch gegenüberstanden und regionale Parteien (elsass-lothringische Autonomisten) wählten (EL). Nach der Entlassung Bismarcks 1890 lockerte sich die Parteienlandschaft jedoch auf und reichsdeutsche Parteien (SPD, Zentrum, Nationalliberale, Linksliberale, Konservative) fanden mehr und mehr Anhänger. Auf dem Land und in den überwiegend französischsprachigen Wahlkreisen Lothringens blieben die Autonomisten weiterhin stark, in den Städten, insbesondere in Straßburg, spielten sie zunehmend nur noch eine untergeordnete Rolle, hier dominierten die Sozialdemokraten. Das zum deutschen Reichstag gültige Mehrheitswahlrecht begünstigte jedoch regionale Parteien und benachteiligte große Massenparteien, wie die SPD.

Die in den Reichstagswahlen 1874–1887 gewählten jeweils 15 elsäsisch-lothringischen Abgeordneten wurden (mit Ausnahme des Abgeordneten Hugo Zorn von Bulach 1884) wegen ihrer Opposition gegenüber der Annexion den „Protestler-Abgeordneten“ zugerechnet (frz. députés protestataires). Kurz nach der ersten Reichstagswahl 1874 in Elsaß-Lothringen stellten die Protestler im Reichstag den Antrag, dass ein Plebiszit über die staatliche Zugehörigkeit des Reichslandes durchzuführen sei: „Der Reichstag möge beschließen, daß die Bevölkerung von Elsaß-Lothringen, die ohne befragt worden zu sein, dem Deutschen Reich durch den Vertrag von Frankfurt eingegliedert worden ist, aufgerufen wird, sich zu dieser Annexion zu äußern.[7] Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Landtag

1911 wurde der erste und einzige Landtag des Reichslandes Elsaß-Lothringen gewählt.

Sprachenfrage

Im Reichsland sprach die Bevölkerung im Jahr 1900 zu 11,6 %, 1905 zu 11,0 % und 1910 zu 10,9 % französisch als Muttersprache. Die Sprachenfrage wurde in einem Gesetz vom März 1872 geregelt: Deutsch wurde grundsätzlich die amtliche Geschäftssprache, in den Landesteilen mit überwiegend französischsprechender Bevölkerung jedoch sollte den öffentlichen Bekanntmachungen und Erlassen eine französische Übersetzung beigefügt werden. In einem weiteren Gesetz von 1873 wurde für die Bezirksverwaltungen von Lothringen und die Kreisverwaltungen derjenigen Kreise, in denen die französische Sprache ganz oder teilweise Volkssprache war, der Gebrauch des Französischen als Geschäftssprache zugelassen.

In einem Gesetz über das Unterrichtswesen von 1873 wurde geregelt, dass in den Gebieten mit Deutsch als Volkssprache diese auch die ausschließliche Schulsprache war, während in den Gebieten mit überwiegend französischsprechender Bevölkerung der Unterricht ausschließlich in französischer Sprache gehalten wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Schulpflicht eingeführt (in Frankreich erst 1882).

Politische Eigenständigkeit

1874 wurde hier die Bismarcksche Reichsverfassung eingeführt. Das Land erhielt im Deutschen Reich ab 1877 das Recht, Gesetze vorzuschlagen.

Es besaß nunmehr eine gewisse Eigenständigkeit. Ein beratender Landesausschuss wurde eingerichtet. 1879 wurde das Amt des Statthalters eingeführt, der als Oberhaupt das Reichsland Elsaß-Lothringen repräsentierte. Ein Staatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen leitete die Regierung des Reichslandes. 1884 wurde die Universität Straßburg zur Reichsuniversität. Sie wurde nach Kaiser Wilhelm I. benannt. Während dieser Zeit erlebte das Elsass eine wirtschaftliche Blütezeit, viele neue Errungenschaften wie die Sozialversicherung und Krankenversicherung wurden entsprechend der Entwicklung in den übrigen Teilen des deutschen Kaiserreichs eingeführt.

Erst im Jahre 1911 wurde Elsaß-Lothringen den übrigen deutschen Bundesstaaten gleichgestellt und erhielt eine eigene Verfassung und ein eigenes, frei gewähltes Parlament, eine eigene rot-weiße Flagge und drei Vertreter im deutschen Bundesrat. Der Statthalter hatte festzulegen, wie sie abstimmen, wobei die Stimmen nicht gezählt werden durften, wenn durch sie ein sonst unterlegener Antrag Preußens die Mehrheit erhielte.[8] Das Parlament bestand aus zwei Kammern: die erste Kammer bestand aus Abgeordneten der Handels- und Landwirtschaftskammern, der Städte und Religionsgemeinschaften, der Universität und des Oberlandesgerichts, während die 60 Abgeordneten der zweiten Kammer in freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt wurden. Dennoch gab es auch Probleme, insbesondere mit den nicht gerne gesehenen preußischen Verwaltungsbeamten und Militärs, wie die Vorgänge um die Zabern-Affäre zeigten.

Oberpräsidenten und Reichsstatthalter 1871–1918:

Oberpräsident des Reichslandes Elsaß-Lothringen
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Eduard von Moeller 1871 1879
Reichsstatthalter des Reichslandes Elsaß-Lothringen
1 Edwin von Manteuffel 1879 1885
2 Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst 1885 1894
3 Hermann Fürst zu Hohenlohe-Langenburg 1894 1907
4 Karl Graf von Wedel 1907 1914
5 Nikolaus Michael Louis Hans von Dallwitz 1914 1918
6 Rudolf Schwander 1918 1918

Kurzzeitige Unabhängigkeit als Republik Elsass-Lothringen Ende 1918

Am Kieler Matrosenaufstand waren auch Elsässer beteiligt. Diese hatte man nicht an der Westfront einsetzen wollen und deswegen zur Marine einberufen. Am 9. November wurde in Berlin die Republik ausgerufen (Novemberrevolution), am 10. November 1918 floh der Kaiser aus seinem Hauptquartier im belgischen Spa in die Niederlande, am 11. November trat der Waffenstillstand von Compiègne in Kraft, der u. a. vorsah, dass Elsass-Lothringen innerhalb von 15 Tagen zu räumen ist.[9] Wilhelm dankte zwar offiziell erst am 28. November 1918 ab, aber das Reichsland Elsaß-Lothringen war durch seine Flucht de facto in die Unabhängigkeit entlassen. Der Landtag unter Eugen Ricklin rief am 11. November 1918 die unabhängige Republik Elsass-Lothringen aus.

Nach etwa einer Woche rückten französische Truppen ein: am 17. November in Mülhausen, dann in Colmar und Metz, und am 21. November wurde Straßburg erreicht. Dies beendete die Unabhängigkeit. Anfangs reagierten einige Bevölkerungsteile enthusiastisch auf den Anschluss an Frankreich. Dies ließ nach, als die Franzosen begannen, ihre Assimilationspolitik durchzusetzen.

Teil von Frankreich

Das Reichsland beziehungsweise die Republik Elsass-Lothringen wurde am 17. Oktober 1919 aufgelöst und fortan von einer Generaldirektion in Paris verwaltet.

Vertreibungen

Die Bewohner des Elsass wurden ab dem 14. Dezember 1919 in vier Gruppen eingeteilt, je nach Abstammung:

  1. A Vollfranzosen: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern vor 1870 in Frankreich oder Elsaß-Lothringen geboren worden waren
  2. B Teilfranzosen: ein Eltern-/Großelternteil stammte schon vor 1870 aus Frankreich oder Elsaß-Lothringen
  3. C Ausländer: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus einem mit Frankreich verbündeten oder neutralen Staat stammten
  4. D Deutsche: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus dem übrigen Deutschen Reich oder aus Österreich-Ungarn stammten.

Personen der Klasse D, nach 1870 eingewanderte Personen deutscher Abstammung und deren Nachkommen, insgesamt etwa 200.000 Menschen, wurden vertrieben. Nachdem US-Präsident Woodrow Wilson auf die Regierung in Paris Druck ausgeübt hatte, konnte etwa die Hälfte von ihnen in den folgenden Monaten wieder nach Elsaß-Lothringen zurückkehren.

In Frankfurt am Main wurde 1921 das Wissenschaftliche Institut der Elsass-Lothringer im Reich gegründet.[10]

Nachwirkungen

Aufgrund der französischen Assimilierungspolitik wuchs innerhalb der elsässischen Bevölkerung der Missmut. Dies förderte eine starke autonomistische Bewegung. Bei den Wahlen zur französischen Abgeordnetenkammer erzielten die elsässischen Autonomisten, die mit der kommunistischen Partei sowie den bretonischen und korsischen Nationalisten kooperierten, in allen elsässischen Wahlkreisen die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Abgeordneten und Politiker, die sich für Autonomie aussprachen, wurden vom französischen Staat oft zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, der Führer der Autonomistenpartei, Karl Roos, am 7. Februar 1940 in Nancy wegen angeblicher Spionage hingerichtet.

Zweiter Weltkrieg – deutsche Besatzung

Ab dem 19. Juni 1940 besetzte die Wehrmacht das Elsass.

Unter den Nationalsozialisten wurde Elsass-Lothringen zwar nicht offiziell, aber faktisch dem Großdeutschen Reich als CdZ-Gebiete (u. a. CdZ-Gebiet Lothringen) ein- bzw. angegliedert. Nach dem Sieg über Frankreich hoffte man auf einen Frieden im Westen, der durch eine direkte Annexion Elsass-Lothringens zusätzlich erschwert worden wäre. Ziemlich bald nach dem Einmarsch der Wehrmacht gab es Umsiedlungen und Vertreibungen in Lothringen. Betroffen davon waren Franzosen, die keine deutschsprachigen Wurzeln hatten. Von deutscher Seite sollten Aussiedler die frei werdenden Hofstellen besetzen. Von diesen Vertreibungen war fast die Hälfte der Bevölkerung des Departements Moselle betroffen. Am Centre Pompidou in Metz erinnert eine Gedenktafel an diese Ereignisse.[11] Das Moseldépartement wurde zusammen mit dem Saarland und der Pfalz in den Reichsgau Westmark eingegliedert.[12]

1941 wurde die Reichsuniversität Straßburg gegründet.

Ab 1942 galt auch für die Elsässer und Lothringer die allgemeine Wehrpflicht. Viele von ihnen mussten ihren Kriegsdienst „Malgré-nous“ in der Wehrmacht beziehungsweise in der Waffen-SS ableisten; es gab unter ihnen allerdings auch Freiwillige. Vierzehn Elsässer (einschließlich eines Freiwilligen) waren beim Massaker von Oradour-sur-Glane beteiligt.

Nachkriegszeit in Frankreich

Nach dem Zweiten Weltkrieg betrieb die französische Regierung sprachlich eine Assimilierungspolitik („c’est chic de parler français“). Dadurch verlor die deutsche Muttersprache (Elsässerdeutsch und insbesondere das Lothringische) derart an Bedeutung, dass die Mehrheit der jungen Leute (die nach etwa 1970 Geborenen) sie heute nicht mehr sprechen können.[13]

Seit 1972 gibt es in Elsass und Lothringen wieder regionale Parlamente. Autonomistisch orientierte Parteien, beispielsweise Alsace d’abord, erhalten derzeit unter 10 % der Wählerstimmen.

Die 1871 durch die Zession Elsass-Lothringens verursachten Grenzänderungen der Departements Meurthe (danach Meurthe-et-Moselle), Moselle und Vosges sowie die Abspaltung des Territoire-de-Belfort vom Département Haut-Rhin wurden von Frankreich nach 1918 beibehalten. Die seitherigen Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle sind deckungsgleich mit den im Reichsland geschaffenen Bezirken Oberelsass, Unterelsass und Lothringen. Auch die nach 1871 eingeführte Verwaltungsgliederung auf kommunaler Ebene wurde von Frankreich nicht rückgängig gemacht, so dass die jetzigen Arrondissements den nach 1871 gebildeten Kreisen entsprechen (wenn man von jüngeren Zusammenlegungen wie etwa das Arrondissement Sélestat-Erstein absieht).

Das Gebiet des ehemaligen Reichslandes („Alsace-Moselle“) hat innerhalb Frankreichs einige Besonderheiten aus der Zeit vor 1918 bewahrt. Dazu gehören zusätzliche Feiertage (Karfreitag, zweiter Weihnachtsfeiertag), einige Eigenheiten im Rechtswesen sowie die Nichtanwendung des französischen Laizitätsgesetzes von 1905 auf bestehende Religionsgemeinschaften:[14] Priester, Pastoren und Rabbiner sind infolge des Konkordats von 1801 staatliche Gehaltsempfänger, in der Schule wird Religionsunterricht erteilt, es gibt staatliche theologische Fakultäten an der Universität Straßburg und staatlich refinanzierte konfessionelle Schulen. Für nach 1918 entstandene Religionsgemeinschaften, wie Muslime und orthodoxe Christen, gilt allerdings auch hier das Laizitätsgesetz. Der Eisenbahnverkehr verläuft nach wie vor rechts (im übrigen Frankreich Linksverkehr).

Siehe auch: Elsass, Geschichte des Elsass

Kreise im Reichsland Elsaß-Lothringen bis 1918

Folgende Bezirke und Kreise bestanden im Reichsland Elsaß-Lothringen:

Bezirk Lothringen

Stadtkreis
Metz
Übrige Kreise
Bolchen
Château-Salins
Diedenhofen-Ost
Diedenhofen-West
Forbach
Metz, Land
Saarburg
Saargemünd

Bezirk Oberelsass

Kreise
Altkirch
Colmar
Gebweiler
Mülhausen
Rappoltsweiler
Thann

Bezirk Unterelsass

Stadtkreis
Straßburg
Übrige Kreise
Erstein
Hagenau
Molsheim
Schlettstadt
Straßburg, Land
Weißenburg
Zabern

Literatur

Film

  • Die Elsässer: Ein französischer Spielfilm aus dem Jahre 1996 mit Irina Wanka und Sebastian Koch. Der Film besteht aus vier Episoden zu je 90 Minuten Dauer und erzählt die Geschichte des Elsaß zwischen 1870 und 1953 anhand der Geschichte fiktiver Familien.

Weblinks

 Commons: Elsaß-Lothringen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikisource: Themenseite Elsaß-Lothringen – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Dr. Michael Rademacher M.A. (2006): Homepage Deutsche Verwaltungsgeschichte 1871–1990 (www.verwaltungsgeschichte.de)
  2. Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Mohr Siebeck, 2004, Teil II Kap. II Abschn. d, S. 66 ff.
  3. Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3. 1849–1914, C.H. Beck, München 1995, S. 1014.
  4. Stephanie Schlesier in: Christophe Duhamelle, Andreas Kossert, Bernhard Struck (Hrsg.), Grenzregionen. Ein europäischer Vergleich vom 18. bis zum 20. Jahrhundert. Campus Verlag, 2007, S. 66.
  5. Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648–1938, München 1983, Bd. V, S. 27 zu den Elsässern, ibid. Bd. IV, S. 260 (zu den Sozialdemokraten) und ibid., Bd. IX, S. 496 sowie Max van den Bergh: Das deutsche Heer vor dem Weltkriege, Berlin 1934, S. 28.
  6. Volkszählung vom 1. Dezember 1910, veröffentlicht in: Vierteljahreshefte und Monatshefte sowie Ergänzungshefte zur Statistik des Deutschen Reiches. Zusammengefasst in: Gerhard A. Ritter, unter Mitarbeit von M. Niehuss (Hrsg.): Wahlgeschichtliches Arbeitsbuch – Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1871–1918. C.H. Beck München, ISBN 3-406-07610-6.
  7. Les députés «protestataires» d’Alsace-Lorraine (dort auf Französisch zitiert: «Plaise au Reichstag décider que les populations d’Alsace-Lorraine qui, sans avoir été consultées, ont été annexés à l’Empire germanique par le Traité de Francfort, soient appelées à se prononcer spécialement sur cette annexion.»)
  8. Gottlob Egelhaaf: Geschichte der neuesten Zeit vom Frankfurter Frieden bis zur Gegenwart (Siebente Auflage), Carl Krabbe Verlag, Stuttgart 1918, S. 534.
  9. „III. Sofortige Räumung der besetzten Gebiete: Belgien, Frankreich, Luxemburg sowie von Elsass-Lothringen. Sie ist so zu regeln, daß sie in einem Zeitraum von 15 Tagen nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes durchgeführt ist. Die deutschen Truppen, welche die vorgesehenen Gebiete in dem festgesetzten Zeitraum nicht geräumt haben, werden zu Kriegsgefangenen gemacht. Die gesamte Besetzung dieser Gebiete durch die Truppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten wird in diesen Ländern dem Gang der Räumung folgen. […]“, laut Waffenstillstandsbedingungen der Alliierten. Compiègne, 11. November 1918
  10. Wissenschaftliches Institut der Elsass-Lothringer im Reich: Bestandsgeschichte, Universitätsbibliothek Frankfurt am Main
  11. Lothringen: Gedenken an Vertreibungen durch die Nazis, in: Saarbrücker Zeitung vom 2. November 2010, abgerufen am 28. Mai 2011.
  12. Geschichte des Saarlandes im Überblick, Staatskanzlei, Saarland Öffentlichkeitsarbeit
  13. Sondages de 2001 des DNA (Dernières Nouvelles d’Alsace)
  14. Diese anerkannten Religionsgemeinschaften sind die römisch-katholischen Bistümer Metz und Straßburg, die lutherische Protestantische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses von Elsass und Lothringen (EPCAAL), die israelitischen Konsistorialbezirke Bas-Rhin (CIBR), Haut-Rhin (CIHR) und Moselle (CIM) sowie die reformierte Landeskirche (EPRAL).

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  • Elsaß-Lothringen — (hierzu Karte »Elsaß Lothringen«), das unmittelbare »deutsche Reichsland«, das durch den Friedensschluß zu Frankfurt a. M. vom 10. Mai 1871 von Frankreich an das Deutsche Reich abgetreten wurde, zwischen 5°52´–8°14´ östl. L. und 47°25´–49°30´… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Elsaß-Lothringen — Elsaß Lothringen, deutsches Reichsland [Karte: Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß Lothringen], im Kriege 1870 71 von Frankreich zurückerobert, durch den Frankfurter Frieden 10. Mai 1871 abgetreten, besteht aus Elsaß (s.d.) und Lothringen (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • SPD Elsaß-Lothringen — Die SPD Elsaß Lothringen war die Landesorganisation der SPD im Reichsland Elsaß Lothringen. Inhaltsverzeichnis 1 Gründung 2 Wahlerfolge 2.1 Reichstagswahlen 2.2 Landtagswahl 1911 …   Deutsch Wikipedia

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