Bienenschutzverordnung

Bienenschutzverordnung
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Anwendung
bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel
Kurztitel: Bienenschutzverordnung
Früherer Titel: Verordnung über bienenschädliche Pflanzenschutzmittel
Abkürzung: BienSchV 1992
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 3 Abs. 1 PflSchG
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Agrarrecht
Fundstellennachweis: 7823-5-8
Ursprüngliche Fassung vom: 25. Mai 1950
(BAnz. Nr. 131 S. 1)
Inkrafttreten am: 13. Juli 1950
Letzte Neufassung vom: 22. Juli 1992
(BGBl. I S. 1410)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
5. August 1992
Letzte Änderung durch: Art. 4 § 3 G vom 6. August 2002
(BGBl. I S. 3082, 3093)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. November 2002
(Art. 14 G vom 6. August 2002)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die deutsche Bienenschutzverordnung (BienSchV) dient der Lebensmittelsicherheit und soll Honigbienen vor Schäden durch Pflanzenschutzmittel bewahren. Sie ist durch das Pflanzenschutzgesetz ermächtigt.

Die BienSchV regelt die Definition der bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel, deren Art der Anwendung, sowie die Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Ausnahmeregelungen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens eines Pflanzenschutzmittels erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Auflagen, nach deren Vorgaben die ordnungsgemäße Kennzeichnung erfolgt. Sie findet nach den Einteilungen der Bienengefährdungsstufen statt, die auf jedem Endprodukt vorhanden sein muss. Für die Zulassung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln müssen umfangreiche Untersuchungen zum Beispiel GLP-Prüfstudien von Labor-, Zelt- und Freilandversuchen eingereicht werden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In der Zeit der 1920er Jahre, als die chemischen Industrie aufzublühen begann, nahm die Bedeutung von chemischen Pflanzenschutzmitteln rapide zu. Anfangs wurden stark giftige Substanzen wie Arsen und Blei eingesetzt, weswegen frühzeitig (im Jahr 1920) die „Prüfstelle für Pflanzenschutzmittel“ der Biologischen Reichsanstalt (BRA) eingerichtet wurde. Sie führte toxikologische Untersuchungen zur Beurteilung der Auswirkung der eingesetzten Substanzen auf Bienen durch. Basierend auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen wurden erste Empfehlungen zur Anwendung der Pflanzenschutzmittel unter Berücksichtigung des Bienenschutzes herausgegeben. Mehrere Landesregierungen haben daraufhin entsprechende Anordnungen umgesetzt. Am 1. Februar 1933 wurde in Mecklenburg die erste Anordnung zur Bekämpfung von Obstbaumschädlingen und zum Schutz der Bienen erlassen, die als eine Orientierung für die Verordnung über bienenschädliche Pflanzenschutzmittel vom 25. Mai 1950 gilt. Diese Verordnung wurde zum 1. Januar 1972 durch die Verordnung zum Schutz der Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2515) ersetzt. Seit dem 5. August 1992 gilt die aktuelle Fassung der BienSchV vom 22. Juli 1992, deren letzte Änderung durch das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit am 15. August 2002 in Kraft trat.[1]

Kritik

Trotz der BienSchV werden nach Auffassung des Deutschen Imkerbunds nachweislich schädliche Stoffe als harmlos eingestuft und deklariert, was er in einem Brief an das Bundeslandwirtschaftsministerium im Jahr 2008 bemängelte.[2] Im Jahre 2008 führte der Einsatz von Neonicotinoiden zum Tod von 330 Millionen Bienen am Oberrhein. Diese Wirkstoffgruppe ist auch als mögliche Ursache der Colony Collapse Disorder in der Diskussion. In Frankreich, Italien, Kanada, sowie dem Bundesstaat New York wurden Nicotinoide verboten, in Deutschland hingegen nicht.

Einzelnachweise

  1. Thomas G. Nagel: Bienenschutz hat oberste Priorität beim Pflanzenschutz, in: landinfo, 5/2008, S. 26–31. (PDF-Datei; 56 kB)
  2. Begrüßungsschreiben der deutschen Imkerverbände an Landwirtschaftsminister Aigner

Weblinks

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