- Paul Bihin
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Paul Fernand Ernest Bihin OBE [1](* 27. Juli 1911 in Brüssel) ist ein ehemaliger belgischer Diplomat.
Leben
Paul Bihin ist der Sohn von Lucie W. Acker und René A. Bihin. Er wurde 1936 an der Universität Brüssel zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert und arbeitete von 1936 bis 1940 als Rechtsanwalt. Von 1940 bis 1944 war er Stellvertretender Staatsanwalt. Paul Bihin gelangte nach der deutschen Besetzung Belgiens über Spanien zur belgischen Exilregierung nach London, wo er als Stellvertreter eines Schöffen bei den belgischen Streitkräften besoldet wurde und von 1943 bis 1944 als Assistent der Exilregierung fungierte.[2] Paul Bihin stand dem Office of Strategic Services nahe und löste in November 1944 Fernand Lepage als Leiter des Dienst voor de Veiligheid van de Staat ab.
1950 war Bihin Vorsitzender der Indonesien-Kommission der Vereinten Nationen, von 1958 bis 1961 war er Botschafter in Teheran, von 1963 bis 1966 Botschafter in Brasilia.
Von 22. Juni 1966 bis 20. November 1969 war Bihin Botschafter in Kinshasa in der Demokratischen Republik Kongo. In seiner Amtszeit enteignete die Regierung von Mobutu Sese Seko die Union Minière. Im belgisch-kongolesischen Unabhängigkeitsabkommen von 1960 war vereinbart worden, dass 17 Prozent Union Minière-Aktien (24 Prozent der Stimmrechte), vom belgischen auf den kongolesischen Staat übertragen würden. Diese Übertragung fand zwischen 1962 und 1966 statt. Am 28. Mai 1966 verabschiedete das kongolesische Parlament, das von Bakajika Diyi Kamgombe Isaac-Gérard eingebrachte Loi Bakajika. Dieses Gesetz besagt, dass Boden und Untergrund Eigentum des kongolesischen Staates sind. Es sichert der Demokratischen Republik Kongo die vollen und freien Verfügungsrechte über Landrechte, Wald- und Bergbaukonzessionen ab dem 30. Juni 1960. Am 7. Juni 1966 ließ Mobutu das Loi Bakajika in Kraft treten und dekretierte als Ausführungsbestimmung den Transfer des Eigentums der Union Minière in Staatseigentum sowie das Löschen der Union Minière aus dem kongolesisiche Handelsregister. Die Geschäftsleitung der Union Minière behauptete, die Verordnung würde dem belgisch-kongolesischen Vertrag von 6. Februar 1965 und dem Investitionsschutzgesetz der Demokratischen Republik Kongo widersprechen. Vom 17. bis 22. Juni 1966 reisten Edgar Van der Straeten und Jean Verdussen von der Geschäftsleitung der Union Minière nach Kinshasa und erklären Mobutu, wieso eine Übertragung der Union Miniere an den kongolesischen Staat rechtlich nicht möglich sei. Eine Übertragung käme einer Veräußerung gleich, für welche eine Steuer von 35 % des übertragenen Wertes an den belgischen Staat fällig würde. Mobutu forderte daraufhin das Verlegen des Geschäftssitzes der Union Minière von Brüssel nach Kinshasa. Am 8. Dezember 1966 erklärte Mobutu Paul Bihin, er erachte die Gespräche mit der Union Minière für abgeschlossen. Das Unternehmen sei zum Transfer des Geschäftsstizes nach Kinshasa vor dem 31. Dezember 1966 verpflichtet. Zum 1. Januar 1967 übernahm die Société Générale Congolaise des Mierais (Gécamines) unter der Leitung von Pierre De Merre das Eigentum der Union Minière in Katanga. Die weiter agierende Leitung der Union Minière unter Louis Wallef (* 13 Sept. 1901; † 1971, Ingenieur UCL) und Maurice Van Weyenbergh (* 1900; † 1983, Ingenieur UCL) wusste von den Schwierigkeiten der geringen industriellen Integration des Bergbaubetriebes und dem Devisenmangel der Mobutu-Regierung, sie bot technische Unterstützungsleistung und Steuerzahlungen aus dem Geschäftsbetrieb an. Die Regierung Mobutu beauftragte das Bankhaus Compagnie Lambert in Brüssel mit der Suche nach Gesellschaftern für die Gécamines. Die Compagnie Lambert forderte öffentlich für die Annahme ihres Vermittlungsmandats am 1. Februar 1967 die Anerkennung des Prinzips der Entschädigung bei Enteignungen und die Beteiligung der Union Minière an der Gesellschaftergruppe der Gécamines. [3]
Das Mobutu-Regime fürchtete einen Braindrain aus Lubumbashi und ließ in Panik Geiseln nehmen. In der Folge wurde Bihin am 31. Januar 1967 bei der Regierung von Mobutu vorstellig und "agierte zwischen Diplomatie und Pädagogik".[4]
Am 14. August 1967 demonstrierte das Mouvement Populaire de la Révolution unter Beteiligung von Mobutu vor der US-Botschaft in Kinshasa. Die Polizei war instruiert nicht einzuschreiten. Der Demonstrationszug führte an der belgischen Botschaft vorbei. Nachdem Steine die Fenster der Botschaft getroffen hatten, schritt Mobutu ein und gebot Einhalt. Mit Justin Bomboko erschien Mobutu am Abend des Tages im Diplomatenviertel. Er hatte ein Stück einer am Morgen erbeuteten belgischen Fahne dabei.[5]
Vorgänger Amt Nachfolger Fernand Lepage Leiter des Dienst voor de Veiligheid van de Staat
November 1944 – 1. Juni. 1948Ludovic Caeymaex Sylvain Van de Weyer
baron Maximilien d'Erp de Holt et Baerlo (*1847 ; † 1936)belgischer Botschafter in Teheran
14. April 1958 – 1961Charles Loodts 1933–1935: Fernand Peltzer belgischer Botschafter in Brasilia
1963 – 30. März 1966Christian de Saint-Hubert
2010: Claude MissonCharles de Kerchove de Denterghem belgischer Botschafter in Kinshasa
22. Juni 1966 – 20. November 1969Jan Vanden Bloock Einzelnachweise
- ↑ London Gazette vom 7. Mai 1945
- ↑ Christian E. Burckel, Who's who in the United Nations: the authoritative, illustrated, biographical dictionary of key persons associated with the United Nations, 1951 - 580 S., S. 50
- ↑ Ludo de Witte,Ann Wright, The assassination of Lumumba
- ↑ Prevented 43 people connected with the Union Miniere du Haut Katanga Corporation — mainly women and children — from leaving Lubumbashi (formerly Elisabethville) on a regular Air Congo flight. Most of them were bound for Kinshasa on their way to Antwerp. The security forces acted on orders from the Central Government in the Kinshasa. Meanwhile, the Belgian Governmen on Jan. 31 requested the congo to let Belgian citizens leave the country if they wished and warned that a "political crisis" would result if the present ban on departures was maintained. Ambassador Mr. Paul Bihin was instructed to draw the Congolese Government's attention to "the gravity of measures taken against Belgian citizens in the Congo and to demand their cancellation". nach M. Chhabra, Africa diary, Band 7, for Africa Publications, India, 1967
- ↑ Dazu berichtete Burkard Freiherr von Müllenheim-Rechberg am 17. August 1967 aus Kinshasa, dass während der Ausschreitungen gegen die belgische Botschaft am 14. August 1967 Präsident Mobutu "tatsächlich in Uniform MPR eine Zeitlang unter Demonstranten weilte und Treiben befriedigt zusah [...], bevor er Einhalt gebot. Nach glaubwürdiger Quelle gingen er und Bomboko im sog. Chinesenkostüm abends nochmals durch Gebiet Ausschreitungen, wobei beide unter MPR-Abzeichen kleines Stück am Vormittag zerfetzter belgischer Flagge trugen. - Generalinspekteur Polizei bestätigte mir in Unterhaltung, daß Polizei Anweisung hatte, während Sturm auf ausgewählte Ziele untätig zu bleiben; für Armee galt das gleiche. - Zur Organisation der Ausschreitungen: MPR hatte zehn Autobusse bestellt, die ab 5 Uhr früh Demonstranten einsammelten und zum Tatort fuhren. " Vgl den Drahtbericht Nr. 138; VS-Bd. 2540 (IB3); B 150, Aktenkopie 1967. Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, Band 1S. 299 google konkordanz S. 1186
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