Hutmann

Hutmann

Ein Hutmann, auch Huther genannt, war im frühen Bergbau ein Bergmann, der als Grubenaufseher für das Bergwerk tätig war. Die Bezeichnung Hutmann wurde abgeleitet von seiner Tätigkeit, denn der Hutmann hatte die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Betrieb des Bergwerks zu überwachen oder, wie man es damals bezeichnete, zu behüten.[1]

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Aufgaben des Hutmannes waren sehr umfangreich. Er führte die Aufsicht über die gesamte Grubenbelegschaft und musste darauf achten, dass die Bergleute die Arbeitszeiten einhielten. Fernerhin musste er darauf achten, dass der Vortrieb so schnell wie möglich verlief. Der Hutmann hatte auch die Aufgabe, über alles Gezähe, alle Sachmittel und Materialien zu wachen.[2] Defektes Gezähe ließ er in der Bergschmiede vom Bergschmied reparieren. Während der Ein- und Ausfahrt ging er den Bergleuten zur Hand.[3] Er führte Aufzeichnungen über die geleistete Arbeit der Bergleute. Diese Aufzeichnungen waren in den Gewerken die Grundlage für die Lohnverrechnung der Bergleute. Verstöße der Bergleute musste der Taghutmann bei den Gewerken anzeigen, der Nachthutmann meldete Verstöße entweder dem Taghutmann oder den Gewerken. Bestanden in der Grube erhebliche Mängel, so konnte der Hutmann vom Bergrichter verlangen, dass dieser in die Grube einfuhr und die Mängel besichtigte.[4]

Hierarchie

Die Hierarchie der Hutleute war abhängig von der Größe des jeweiligen Bergwerks. Bei kleineren Gruben hatte der Hutmann die Stelle eines Betriebsführers inne. In größeren Bergwerken war er als Aufsichtsperson dem Schichtmeister unterstellt[5] und hatte oftmals noch ein oder zwei Hutleute als Helfer. Dem Hutmann unterstellt waren der Knechthutmann und der Bubenhutmann. Wurde in Bergwerken auch des Nachts gearbeitet, gab es für die Tagschicht einen Taghutmann, auf der Nachtschicht hatte der Nachthutmann die Aufsicht.[6]

Als Taghutmann wurde ein erfahrener Bergmann bestellt, dieser musste einen Eid über seine Pflichten ablegen. Der Taghutmann konnte bei entsprechender Betriebsgröße einen Arbeiter als Gehilfen auswählen. Dieser Knechtshutmann war dem Taghutmann unterstellt und unterstützte ihn bei seinen Aufgaben. Da im Bergbau auch früher Kinder als Sauberjungen tätig waren, wurde aus ihren Reihen der größte und tauglichste als Bubenhutmann herangezogen. Seine Aufgabe war es, die anderen Buben zu beaufsichtigen[7]

Privilegien

Der Hutmann hatte meist im Obergeschoss des Huthauses seine Wohnung.[8] Er brauchte keine körperlich schwere Arbeit verrichten, sondern war als verantwortliche Person des Bergwerks tätig. Auch wurde er aufgrund seiner Verantwortung und je nach Aufgabengebiet besser entlohnt als die anderen Bergleute.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Förderverein Historisches Kupferbergwerk Düppenweiler
  2. Moritz Ferdinand Gätzschmann: Sammlung bergmännischer Ausdrücke. Verlag Craz & Gerlach, Freiberg 1859
  3. Carl Friedrich Richter: Neuestes Berg-und Hütten-Lexikon. Erster Band, Kleefeldsche Buchhandlung, Leipzig 1805
  4. Bergwerksordnung
  5. Bergbau im Mittelalter
  6. Lexikon Stiftung Seerau
  7. The Miners Guild
  8. Das bergmännische Huthaus in Zinnwald

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