EU-Zivilschutz-Mechanismus

EU-Zivilschutz-Mechanismus
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Als EU-Zivilschutz-Mechanismus (englisch European Civil protection mechanism) werden die Abkommen der Europäischen Union bezeichnet, die eine verstärkte Zusammenarbeit im Falle von Katastrophen regeln. Funktionaler Kern des Mechanismus ist das Beobachtungs- und Informationszentrum.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Erste Versuche, solcher Konzepte, führen in die 1980er Jahre zurück, als man nach größeren Umweltkatastrophen begann, die Zusammenarbeit zu intensivieren und zwischenstaatliche Zusammenarbeit zu regeln.[1]

Als Folge dieser Bemühungen entstand das erste Abkommen im Oktober 2001, in dem die Innenminister der EU das „Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen“, welches auch als „Mechanismus“ bezeichnet wird, festlegten. Eine weitere Verbesserung erfuhr der Mechanismus im Jahr 2007, als er als „Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung)“ neu formuliert wurde.[1]

Teilnehmer an diesem Verfahren sind zur Zeit die 27 Mitgliedstaaten der EU, sowie die 3 EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Kroatien. Angewendet wird es auf Ersuchen eines dieser Staaten für gemeinschaftliche Hilfsmaßnahmen bei Natur- oder vom Menschen verursachte Katastrophen. Auch Hilfeansuchen außerhalb der EU werden so koordiniert.

Katastrophen

Bei folgenden Katastrophen wurde der EU-Mechanismus in Anspruch genommen (Auszug):

Kontaktstellen

Deutschland

Als sogenannte Nationale Kontaktstelle (engl. National Contact Point - NCP) der EU für Hilfeansuchen an die Bundesrepublik Deutschland dient das permanent besetzte Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ). Das GMLZ ist dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) angegliedert, welches eine Behörde des Bundesministeriums des Innern und dem Referat 2 der Abteilung KM zugeordnet ist.

Österreich

Als Kontaktstelle der EU für Hilfeansuchen an Österreich ist die permanent besetzte Bundeswarnzentrale. Die Koordination zwischen Brüssel und den österreichischen Organisationen, die Hilfe leisten können ist die Abteilung II/4 des BM.I

Einzelnachweise

  1. a b Europäische Zusammenarbeit im Katastrophenschutz auf der Seite des Bundesministerium für Inneres abgerufen am 8. Oktober 2010
  2. Chile earthquake vom März 2010 abgerufen am 8. Oktober 2010
  3. Deutschland, Dänemark, Tschechien, die Niederlande, Österreich und Kroatien bieten Ungarn 2,12 Mio. Sandsäcke zur Bekämpfung der Überschwemmungen an vom 27. Mai 2010 abgerufen am 8. Oktober 2010
  4. Rumänien aktiviert EU-Katastrophenschutz-verfahren wegen Hochwasser: Vier Mitgliedstaaten bieten Ausrüstung an vom 9. Juli 2010 abgerufen am 8. Oktober 2010
  5. Hungary activates the EU Civil Protection Mechanism and requests technical expertise to combat mud pollution auf der Seite von EU-Kommissarin Kristalina Georgiewa am 7. Oktober 2010 abgerufen am 8. Oktober 2010

Weblinks


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