- Künstliche DNA
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Künstliche DNA ist eine Marketingbezeichnung für synthetisch hergestellte Oligonukleotide, die – auch mit weiteren Zusatzstoffen – präventiv in der Kriminalitätsbekämpfung verwendet werden.
Inhaltsverzeichnis
Varianten und Einsatzmöglichkeiten
Die Flüssigkeit enthält künstlich hergestellte Oligonukleotide, wobei die Einzigartigkeit jeder Charge sichergestellt ist und der Anwender zurückverfolgt werden kann. Zusatzstoffe lassen die Substanz zum Beispiel mittels UV-Licht sichtbar werden. Ebenso ist ein Zufügen von Mikropunkten mit eindeutigem Code möglich, welche unter dem Mikroskop erkennbar und lesbar sind. Bei Produkten, die Mikropunkte aus Kunststoff verwenden, sind bereits durch eine kurze Flammbeaufschlagung (z.B. mit einem Feuerzeug für ca. 15 Sekunden) unwiederherstellbar zerstört. Auch bei der Größe und damit verbunden den Anwendungsgebieten gibt es Unterschiede. Die Firma SelectaDNA verwendet Punkte aus Kunststoffen mit einem Radius von ca. 1 mm. Bei LinkDNA sind die Punkte 0,2 bis 0,4 mm groß und aus Metall.
Es gibt auch Flüssigkeiten ohne DNA, die nur Mikropunkte enthalten. Diese werden fälschlicherweise so bezeichnet, weil das Synonym »DNA« zur Aufwertung wird. Dies führt in der Praxis zu Irreführungen, sowohl beim Endanwender als auch bei Behörden, da eventuell teure DNA-Sequenzierungen gemacht werden und im Zuge der PCR festgestellt wird, dass gar keine DNA enthalten ist.[1]
Primär wird künstliche DNA zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung bei Eigentumsdelikten verwendet. Das Ziel besteht darin, eine abschreckende Wirkung durch eine eindeutige Verknüpfung des Diebesgutes zum Eigentümer oder des Täters zum Tatort sicherzustellen.
Die Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung ergeben sich wie folgt:
- Markierung von Gegenständen. Durch eine DNA-Analyse kann der markierte Gegenstand dem Eigentümer zugeordnet werden.
- Markierung von Personen durch eine Sprühvorrichtung. Tatverdächtige werden besprüht und lassen sich somit leicht feststellen und überführen.
Eine gute organisatorische Präventionsstrategie zum Beispiel in Form von Hinweisschildern, Aufklebern etc. soll Täter von der Tat bereits im Ansatz zur Begehung verhindern.
In einem Pilotprojekt für Deutschland wird das Verfahren in Bremen seit dem 18. Oktober 2009 erstmalig zum Schutz wertvoller Objekte und Computer an Schulen eingesetzt.[2] Mehrjährige Erfahrungen damit gibt es bereits in Großbritannien und den Niederlanden, wo angeblich eine Reduzierung bei bestimmten Delikten um bis zu 80 Prozent erzielt werden konnte. Kritiker halten diese Zahlen für unseriös und es konnte keine offizielle Statistik dies nachvollziehbar belegen.[3] Im Kampf gegen Produktpiraterie sind verschiedene Verfahren schon einige Jahre länger im Einsatz.[4]
Siehe auch
Literatur
- Andreas Ulrich: Britische Wundertinktur. In: Der Spiegel. Nr. 11, 2009, S. 60 (18. Oktober 2009, online).
- „Bremen: Diebstähle - Es steht Dir ins Gesicht geschrieben“, Süddeutsche, Jens Schneider, 17. Oktober 2009
Einzelnachweise
- ↑ Susanne Donner (5. Mai 2009): DNA-Tinte soll Einbrecher abschrecken. www.handelsblatt.com. Abgerufen am 28. Oktober 2009.
- ↑ Rose Gerdts-Schiffler (16. Oktober 2009): Am Montag startet einzigartiges Pilotprojekt in Bremen. www.weser-kurier.de. Abgerufen am 18. Oktober 2009.
- ↑ Dirk Asendorpf (31. März 2010): Die Schnipseljagd. www.zeit.de. Abgerufen am 8. April 2010.
- ↑ Julia Winkler (4. April 2002): Erbgut schützt vor Produktpiraten. www.berlinonline.de. Abgerufen am 27. Oktober 2009.
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