- Danny Eichelbaum
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Danny Eichelbaum (* 25. Dezember 1973 in Treuenbrietzen) ist ein deutscher Politiker (CDU). Seit 2009 ist er Abgeordneter des Landtages Brandenburg.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Beruf
Von 1980 bis 1990 besuchte Eichelbaum eine Polytechnische Oberschule in Jüterbog. 1992 schloss er den Besuch des Gymnasiums im gleichen Ort mit dem Abitur erfolgreich ab. Von 1992 bis 1998 studierte er zunächst an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) und dann an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften und bestand sein 1. Staatsexamen. Daran anschließend absolvierte er sein Referendariat unter anderem bei Dr. Peter-Michael Diestel.[1] 2001 bestand er das 2. Staatsexamen.
Von 2001 bis 2009 arbeitete er als Büroleiter der Bundestagsabgeordneten Katherina Reiche und seit 2004 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.
Er ist ledig und lebt in Jüterbog.
Politik
Seit 1992 ist Eichelbaum Mitglied der CDU und seit 1993 auch Mitglied des Vorstandes der CDU Teltow-Fläming. Von 1995 an war er stellvertretender Vorsitzender dieses Verbandes bevor er 2005 zu deren Vorsitzenden gewählt wurde. Seit 1998 ist er Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Jüterbog, sowie Mitglied des Kreistages Teltow-Fläming und 2003 wurde er dort Vorsitzender seiner Fraktion.
Zur Landtagswahl in Brandenburg am 27. September 2009 kandidierte Eichelbaum im Landtagswahlkreis Teltow-Fläming I für ein Mandat und zog über die Landesliste in den Landtag ein.[2] Er ist in der 5. Wahlperiode ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss, Richterwahlausschuss sowie im Innenausschuss und der Parlamentarischen Kontrollkommission, außerdem ist er der Rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion im Landtag.
Kritik
Eichelbaum geriet im Januar 2011 in die Kritik, als er die Einführung einer pauschalen sozialverträglichen Gerichtsgebühr für Sozialgerichtsbarkeit mit der Aussage „Es gibt viele offensichtlich unbegründete Klagen von ALG II-Empfängern. Gerichtsgebühren würden die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit der Einreichung erfolgloser Klagen zu überschwemmen.“ forderte. Hierbei sollte in erster Instanz bei den Sozialgerichten eine pauschale Gebühr von 75 Euro pro Klage erhoben werden. [3] Dieses Zitat jedoch stellt nur einen Teilausschnitt eines Interviews dar, welches Eichelbaum am 1. Januar 2011 der DPA gab. Eichelbaum folgte damit einer Empfehlung der Justizministerkonferenz, des Bundesrates und aller Präsidenten der Landessozialgerichte.
Weblinks
- Offizielle Webseite von Danny Eichelbaum
- Parlamentsdokumentation Brandenburg (der genaue Datensatz muss mit der Suchfunktion ermittelt werden)
Einzelnachweise
- ↑ Vita auf der persönlichen Internetseite
- ↑ Abgeordnete der 5. Wahlperiode im Landtag Brandenburg auf der Webseite des Brandenburger Landtages
- ↑ CDU-Politiker fordert Gebühr bei Sozialgerichten. In: Welt online vom 1. Januar 2011, abgerufen am 3. Januar 2011
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