- Deutsches Bellistum
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Das Deutsche Bellistum (französisch: Bailliage d'Allemagne) war einer der drei Verwaltungsbezirke des Herzogtums Lothringen. Es umfasste den deutschsprachigen Norden des Herzogtums. Die anderen beiden Bellistümer waren das bailliage de Nancy und das bailliage de Vôge mit Sitz in Mirecourt.
Sitz des Deutschen Bellistums war ab dem 14. Jahrhundert Wallerfangen. Auf dem Gebiet des Deutschen Bellistums gab es auch zahlreiche Exklaven der Drei Bistümer, die nicht zu Lothringen gehörten. Nachdem Wallerfangen im 17. Jahrhundert von Frankreich eingenommen wurde um die Festungsstadt Saarlouis zu bauen, verlegte Herzog Leopold den Sitz des Bellistums nach Saargemünd.
Zwischen 1632 und 1661 war Lothringen französisch besetzt.[1] Auf dem Höhepunkt der Reunionspolitik gehörte das Deutsche Bellistum zur französischen Saarprovinz.[2]
Herzog Franz III. gab 1737 die lothringische Krone ab um Maria Theresia heiraten und einige Jahre später Römisch-deutscher Kaiser werden zu können. An seiner Stelle wurde der polnische König Stanislaus I. Leszczyński Herzog von Bar und Lothringen. Stanislaus führte Lothringen in großangelegten Verwaltungsformen an Frankreich heran. So machte er Französisch zur alleinigen Amtssprache der Herzogtums und löste das Deutsche Bellistum 1751 auf. Daraus entstand der Wahlkreis Saargemünd (arrondisseent électoral de Sarreguemines) mit den neuen bailliages Sarreguemines, Dieuze, Château-Salins, Bitche, Fénétrange, Lixheim, Boulay und Bouzonville.[3] Nach Stanislaus' Tod 1766 fiel Lothringen an Frankreich.
Mit der Französischen Revolution kam das Gebiet zum Département Moselle. Im Zweiten Pariser Frieden wurde das Gebiet geteilt: Saarlouis und Umgebung kamen zu Preußen und liegen heute im Saarland.
Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Behringer, Gabriele Clemens: Geschichte des Saarlandes. In: Beck'sche Reihe: Wissen. Nr. 2621, 2009, S. 43.
- ↑ Die französische Saarprovinz (1685 - 1697). Die Ensheimer Geschichte im Überblick. Abgerufen am 25. August 2011.
- ↑ Jean Eich: Des débuts à l'établissement de l'Église constitutionnellex. In: Des débuts à l'établissement de l'Église constitutionnelle. Nr. 1, 1964.
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