- Digitaler Nachlass
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Als Digitaler Nachlass werden Accounts und Daten im Internet bezeichnet, die nach dem Tode des Benutzers weiter bestehen bleiben. Dazu zählen insbesondere Dienste, die auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Youtube, XING, usw., E-Mail-Diensten oder Partnervermittlungen bereitgehalten werden. Die Rechte gehen an die Erben über.[1] [2] [3] [4]
Die Verbraucherzentrale empfiehlt anzugeben, wo Zugangsdaten sozialer Netzwerke zur eventuellen Löschung eines Profils hinterlegt sind.[5]
Ebenso gibt es im US-amerikanischen Raum bereits zahlreiche Unternehmen, welche die digitalen Nachlässe von Verstorbenen verwalten. Auch in Deutschland sind Dienstleister dieser Art keine Seltenheit mehr. Dabei kann sich jede juristische Person zu Lebenszeiten ein digitales Schließfach gegen eine einmalige Gebühr einrichten, in der personenbezogene Zugänge und Passwörter verschlüsselt abgespeichert werden. Nach dem Ableben des Schließfachinhabers - und unter Vorlage einer beglaubigten Sterbeurkunde werden die Daten anschließend an die Angehörigen weitergegeben.
Siehe auch
Weblinks
- Digitalen Nachlass regeln, BITKOM
- Der digitale Tod, IHK Nürnberg
- Das digitale Erbe, brand eins Online
- Erbe 2.0, Onkel Seo's Erbe
Einzelnachweise
- ↑ Duncan Jefferies: User tot - Account lebt. In: Freitag. 5. Oktober 2009 (online)
- ↑ Yves Zenger: Der digitale Tod 2.0 In: Heimspiel. Nr. 3, 2010 (online)
- ↑ Lina Simon: Das virtuelle Leben nach dem Tod. In: ORF. 1. November 2010 (online)
- ↑ Nadine Hantke: Was geschieht mit dem digitalem Nachlass? In: General-Anzeiger Bonn, 8. Dezember 2010 (online)
- ↑ Was tun wenn jemand stirbt? Ein Ratgeber in Bestattungsfragen. 18. Auflage. Berlin 2010, ISBN 978-3-936350-56-2, S. 164.
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