- E-Postbrief
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E-Postbrief Kommerziell Ja Beschreibung Hybridpostdienst und Website für sicheren und verbindlichen E-Mail-Verkehr Registrierung Ja Sprachen deutsch Eigentümer Deutsche Post AG Erschienen Nutzung[1] seit Juli 2010 möglich Der E-Postbrief der Deutschen Post ist ein Hybridpostdienst mit angeschlossener Website für den Austausch elektronischer Nachrichten über das Internet. Ziel des E-Postbriefs ist es, höhere Authentizität, besseren Datenschutz und eine stärkere Integrität zu bieten als eine herkömmliche unverschlüsselte E-Mail, die mit einer elektronischen Postkarte[2][3] verglichen wird.
Die Deutsche Post hat angekündigt, für den E-Postbrief eine Akkreditierung als De-Mail-Anbieter zu beantragen, sobald das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten ist.[4][5]
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Über den E-Postbrief sollen Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zuverlässig und vertraulich elektronisch kommunizieren können. Mittels des SSL-verschlüsselten Webportals[6] können elektronische Nachrichten als Online-Brief zwischen Kunden des E-Postbrief-Dienstes versendet werden.
Per elektronischem E-Postbrief können ausschließlich Kunden des E-Postbrief-Dienstes untereinander kommunizieren. Besitzt der Empfänger eines E-Postbriefs keinen elektronischen Briefkasten des Dienstes, so wird die Nachricht als hybrider E-Postbrief gedruckt, kuvertiert und per Postbote zugestellt.[7]
Beworben wird das Angebot damit, die elektronische Kommunikation „genauso verbindlich, vertraulich und verlässlich“[8] wie den Brief zu machen, in einem Urteil des Landgerichts Bonn wurde der Deutschen Post untersagt, das Produkt weiterhin so zu bewerben.[9] Dabei steht der Dienst in Konkurrenz zum staatlich geförderten De-Mail-Dienst. Die Post hat aber schon angekündigt, dass sie eine Akkreditierung als De-Mail Dienstanbieter beantragen wird und dass der E-Postbrief, soweit absehbar, dem Gesetzesentwurf entspricht.[10][11]
Für die Authentifizierung während der Anmeldung ist ein PostIdent-Nachweis, also das persönliche Vorlegen eines Lichtbildausweises bei der Post Voraussetzung. Im Rahmen der Anmeldung wird dem angehenden Nutzer eine Transaktionsnummer per SMS auf sein Mobiltelefon geschickt. Die Deutsche Post spricht dabei vom HandyTAN-Verfahren. Auch bei der Nutzung des E-Postbrief-Portals kommt dieses Verfahren zum Einsatz.
Obwohl die zur Nutzung des Dienstes vergebene persönliche Adresse (vorname.nachname@epost.de) wie eine herkömmliche E-Mail-Adresse aussieht, können unter dieser Adresse keine E-Mails gemäß IETF-Norm RFC 5322 empfangen werden.
Es lassen sich 100 MB an E-Postbriefen online speichern. Um danach weiterhin eingehende E-Postbriefe erhalten zu können, müssen andere dafür gelöscht werden.[12]
Versandoptionen
Mit dem E-Postbrief sind zwei verschiedene Versandarten möglich[13]:
- Elektronischer Versand
- Der Brief erreicht seinen Empfänger digital über das E-Postbrief-Portal. Dazu muss der Empfänger bereits als Kunde für den Dienst registriert sein.
- Klassischer Versand
- Der Brief wird in Waiblingen gedruckt, kuvertiert, frankiert und dem Empfänger auf klassischem Weg per Briefträger zugestellt. Auf diesem Wege können alle Briefkästen in Deutschland erreicht werden.
Bei beiden Versandarten fallen Basiskosten von 55 Cent[14] an. Dabei ist der elektronische Versand auf eine maximale Dateigröße von 20 MB beschränkt. Bei dem klassischen Versand entstehen ab der vierten Seite und bei Farbdruck weitere Kosten.
Außerdem kann ein Absender bei beiden Versandarten Zusatzleistungen wählen, die für Aufpreis erhältlich sind:
Zusatzleistungen beim elektronischen Versand Zusatzleistungen beim klassischen Versand Einschreiben Einschreiben Einwurf Einschreiben Einwurf Einschreiben Eigenhändig Einschreiben mit Empfangsbestätigung Einschreiben Rückschein Einschreiben Eigenhändig Rückschein - Elektronisches Einschreiben Einwurf: Der Versender erhält zunächst eine Versandbestätigung, sobald die Nachricht vom System versendet wurde. Wenn der E-Postbrief dem Empfänger in dessen digitalen Briefkasten zugestellt wurde, erhält der Versender zusätzlich eine Zustellbestätigung.
- Elektronisches Einschreiben mit Empfangsbestätigung: Der Empfänger muss das E-Postbrief-Einschreiben mit Empfangsbestätigung annehmen, erst dann kann er es vollständig öffnen. Der Versender erhält dann neben der Versand- und Zustellbestätigung auch eine Empfangsbestätigung. Wenn der Empfänger die Annahme des E-Postbriefs ablehnt, wird der Absender darüber ebenfalls informiert.[15]
Zusatzdienste
Zusätzlich zum E-Postbrief kann der Nutzer weitere Dienste verwenden. Dazu gehören eine Faxfunktion, das Einbinden externer E-Mail-Konten [16] in das Portal und SMS-Benachrichtigungen[17] über Posteingang. Darüber hinaus kann der Absender seine Nachrichten nicht nur durch das Portal verschlüsseln lassen, sondern zusätzlich auch den E-Postbrief selbst verschlüsseln[18] und/oder mit einem persönlichen Zertifikat signieren. Diese Signatur erfüllt laut den AGB[19] des E-Postbriefs die gesetzlichen Schriftformerfordernisse[20] nicht. Bei der Nutzung dieser Dienste fallen keine weiteren Kosten an.
Geschichte
Der Dienst E-Postbrief startete am 14. Juli 2010[21], zwei Tage später waren bereits 250.000 Nutzer angemeldet[22]. Parallel dazu startete eine große Werbekampagne[23]. In den ersten zehn Tagen kam es aufgrund des unerwartet großen Andrangs zu Verzögerungen bei der endgültigen Freischaltung[22]. Bis November 2010 hatten sich über eine Million Privatpersonen als Nutzer angemeldet, aktiv genutzt wurde er jedoch nur von rund 100.000 Menschen.[24][25]
Kritik
- Der E-Postbrief fällt nicht wie ein normaler Brief unter das Briefgeheimnis. Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG fällt eine elektronische Mitteilung nur unter das Fernmeldegeheimnis, welches bei weitem keinen so umfassenden Schutz wie das Briefgeheimnis bietet. Das Briefgeheimnis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Richter aufgehoben werden.[26] Die Aufhebung des Fernmeldegeheimnises kann ebenfalls nur durch ein Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann dies auch von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, wobei dies binnen drei Tagen nach § 100a StPO und § 100b StPO von einem Gericht bestätigt werden muss.[27][28]
- Privat- und Geschäftskunden werden gemäß den AGB (I.6.3) dazu aufgefordert, ihr Postfach werktäglich abzurufen. Unterlässt der Kunde dies, gilt der E-Postbrief dennoch als zugestellt und eventuelle Fristen beginnen zu laufen.[26] Allerdings gelten auch normale Postsendungen nach gängiger Verkehrsanschauung und Rechtsprechung noch am gleichen Tag – spätestens aber am nächsten Tag – als zugegangen je nach Uhrzeit der Zustellung.[29] Insofern stellt dies keinen "Nachteil" zu normaler Post dar.
- Die Post speichert gemäß den AGB (IV.4.2) die Adressdaten aller Kunden, die dem zugestimmt haben, in einem für andere Kunden des E-Postbriefs zugänglichen Adressverzeichnis. Geschäftskunden können die Deutsche Post beauftragen, die E-Postbrief-Adresse einer Person mittels einer postalischen Anschrift und mit Hilfe dieses Adressverzeichnisses zu ermitteln.[26]
- Wer kein Mobiltelefon besitzt oder seine Rufnummer der Post nicht offenlegen möchte, kann sich gegenwärtig nicht für den E-Postbrief-Dienst anmelden. (AGB, I.6.5 und IV.2.1))
- Es ist keine Möglichkeit vorgesehen, den E-Postbrief in bestehende Geschäftsprozesse und Software zu integrieren (z. B. ist eine Weiterleitung selbst an verifizierte E-Mail-Konten nicht möglich). Daher müssen Kunden des E-Postbriefes diesen Dienst zusätzlich zur normalen E-Mail behandeln.[30]
- Die Stiftung Warentest kritisiert, dass die Preise für einen E-Postbrief gleichauf mit den Portokosten für einen normalen Brief liegen, Einschreiben per E-Postbrief zum Teil sogar teurer sind.[31] Zudem sieht die Stiftung Warentest das System noch als unausgereift an, besonders den Druckservice. Hauptkritikpunkte sind langsame Zustellzeit, schlechte Bedienung von E-Postbrief-Anhängen und Fehldrucke, welche trotzdem bezahlt werden müssen. Die Stiftung Warentest sagt, man könne bei ausgedruckten Briefen als Absender nicht sicher sein, was beim Empfänger ankommt. [32] Die Deutsche Post reagierte auf die Kritik der Stiftung Warentest mit einer FAQ.[33]
- Die Post stellt bei Nutzung der Versandart Klassisch die elektronisch aufgegebenen E-Postbriefe am nächsten Arbeitstag zu, wenn diese bis 18:00 Uhr aufgegeben wurden. Später oder an Wochenenden und Feiertagen aufgegebene E-Postbriefe werden am übernächsten Arbeitstag zugestellt.[34] Da sich der Dienst noch im Aufbau befindet, werden gegenwärtig keine E-Postbriefe an Wochenenden ausgedruckt. Dadurch findet eine Zustellung der am Freitagabend und am Wochenende aufgegebenen E-Postbriefe erst mit Verzögerung dienstags statt.[35]
- Zum Thema Sicherheit wird außerdem kritisiert, dass die Deutsche Post AG in ihrer Kommunikation nach dem Prinzip "Security through obscurity" vorgeht.[36] Bekannt ist daher nur, dass das E-Postbrief Portal durch eine TLS-Verschlüsselung die Kommunikation zwischen Benutzer und Betreiber sichert.[31][30] Es ist deshalb fraglich, ob die Nachrichten auf dem Server des Betreibers entschlüsselt werden und so ein Angriffsziel für unbefugte Leser darstellen, wie bei der De-Mail vorgesehen.[37] Optional bietet die Deutsche Post eigene Zertifikate an, welche E-Postbriefe durchgehend von Versender bis zum Empfänger verschlüsseln.[38] Eingehende Dateianhänge von E-Postbriefen werden automatisch durch einen Virenscanner gescannt. Als Erbringer von Post- und Telekommunikationsdiensten stellt die Deutsche Post AG auch E-Postbriefe mit verdächtigen Dateien zu, legt diese jedoch in einem speziellen Quarantäne-Bereich ab.[30]
- Es werden nicht die geltenden Normen des Weltpostvereines, sowie der EU und der DIN eingehalten.[39]
Siehe auch
Literatur
- Jürgen Olschimke: Der neue alte E-Postbrief kommt, Philatelie aktuell, 62. Jg., Ausgabe 399, September 2010, S. 24-27
Weblinks
- Die Post im Internet. Der E-Postbrief kommt. Deutsche Post AG, abgerufen am 27. August 2010.
- Alfred Krüger: E-Postbrief - der Brief, der aus dem Netz kommt. heute.de, 21. Mai 2010, abgerufen am 27. August 2010.
- Richard Gutjahr: Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr? gutjahr.biz, 23. Juli 2010, abgerufen am 27. August 2010.
- Frank Möcke: Kritik am E-Postbrief wächst. Heise online, 24. Juli 2010, abgerufen am 27. August 2010.
- „Im E-Postbrief ist bereits die De-Mail drin“. Creditreform, abgerufen am 15. Dezember 2010 (PDF, 515 KB).
- „Impuls für sichere Infrastruktur“. Creditreform, abgerufen am 15. Dezember 2010 (PDF, 272 KB).
Einzelnachweise
- ↑ Darstellung des Anmeldungsprozesses
- ↑ http://www.rp-online.de/niederrheinnord/geldern/nachrichten/geldern/CDU-liest-heimlich-Mails-mit_aid_753402.html
- ↑ http://www.heise.de/newsticker/meldung/Postkarten-geheimer-als-EMails-17045.html
- ↑ Unternehmer-Magazin Creditreform
- ↑ Deutsche Post - E-Postbrief: Häufige Fragen abgerufen am 29. August 2010
- ↑ epost.de Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen des Dienstes
- ↑ epost.de "Der E-Postbrief erreicht jeden Empfänger"
- ↑ Zeitungsbericht von Spiegel Online vom 14. Juli 2010
- ↑ Urteil vom 30. Juni 2011 auf vzbv.de, abgerufen am 16. August 2011
- ↑ Unternehmer-Magazin Creditreform
- ↑ Deutsche Post - E-Postbrief: Häufige Fragen abgerufen am 29. August 2010
- ↑ Leistungsbeschreibung E-Postbrief Abschnitt Briefkasten
- ↑ epost.de "Der E-Postbrief erreicht jeden Empfänger"
- ↑ Preistabelle
- ↑ Welche Zusatzleistungen gibt es für den E-Postbrief?
- ↑ epost.de "Ihre gesamte Kommunikation in einem Portal"
- ↑ Deutschpost.de - Wie erfahre ich vom erhalt eines E-Postbriefes?
- ↑ Signieren und Verschlüsseln mittels persönlichem Zertifikat
- ↑ AGB
- ↑ Rückschlag für E-Post-Brief - keine sichere elektronische Signatur. Heise.de, 14. August 2011, abgerufen am 15. August 2011.
- ↑ Zeitungsbericht von Spiegel Online vom 14. Juli 2010
- ↑ a b Focus vom 24. Juli 2010: Verzögerungen beim E-Postbrief – Kunden warten auf Freischaltung
- ↑ Verweis auf die "massive Werbekampagne"
- ↑ Komba Magazin, Heft 1/2 2011, Seite 41
- ↑ handelsblatt.de: Der E-Postbrief ist jetzt wirklich da, 4. November 2010
- ↑ a b c Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr?, gutjahr.biz
- ↑ § 100a Strafprozeßordnung, Juristischer Informationsdienst dejure.org
- ↑ § 100b Strafprozeßordnung, Juristischer Informationsdienst dejure.org
- ↑ BGH Urteil zum Zugang von Willenserklärungen
- ↑ a b c Leistungsbeschreibung des E-Postbriefes (PDF, 190 kB)
- ↑ a b Schnelltest des E-Postbriefes von Stiftung Warentest
- ↑ Spiegel Online - Warentester nennen E-Postbrief "unausgereift"
- ↑ FAQ: Wie geht die Deutsche Post mit den Kritikpunkten von Stiftung Warentest um?
- ↑ FAQ: Wie schnell wird ein E-Postbrief als klassischer Brief zugestellt? deutschepost.de, abgerufen am 2. August 2010
- ↑ E-Postbrief wird montags nicht zugestellt rp-online.de, abgerufen am 2. August 2010
- ↑ E-Postbrief – PGP-Verschlüsselung durch Zertifikate baetschman.de, abgerufen am 4. September 2010
- ↑ Heise.de - Elektronisches Einschreiben
- ↑ Deutschepost.de - Wie werden die Daten beim E-Postbrief verschlüsselt?
- ↑ E-Postbrief noch nicht ausgereift? in Computerwoche, Heft 50/2010 vom 13. Dezember 2010, S. 50
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