- Ernst-Friedemann von Münchhausen der Jüngere
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Ernst-Friedemann Freiherr von Münchhausen (* 7. Januar 1906 in Kölleda; † 16. März 2002 in Düsseldorf) war ein deutscher Jurist.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Münchhausen studierte Agrar-, dann Rechtswissenschaften in Göttingen, München und Kiel. 1926 wurde er Mitglied des Corps Saxonia Göttingen.[1] Er promovierte zum Dr. iur. und war in verschiedenen juristischen Stellungen in Berlin beschäftigt.[2] Nach dem Tod des Vaters Friedemann von Münchhausen der Ältere übernahm er das Gut Herrengosserstedt bei Eckartsberga, das 1945/46 durch die sowjetische Bodenreform enteignet worden war.
Münchhausen, der als Stabsintendant der Reserve am Zweiten Weltkrieg teilgenommen hatte, ließ sich nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft 1949 in Westdeutschland nieder. Ende 1949 übernahm er die Leitung des Wiedergutmachungsamtes in Mönchengladbach. Danach wurde er Sonderbeauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen für die Entnazifizierung.
1951 wurde er Richter, 1960 Senatspräsident am Oberlandesgericht Düsseldorf und 1964 Präsident des Landgerichts Bielefeld. Von 1967 bis 1970 war Münchhausen Staatssekretär im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach seiner Pensionierung war er Gutachter und Berater für das Land und die Industrie.
Er war verheiratet mit Marie Luise Freiin v. Hammerstein-Equord, Tochter des Generals Kurt von Hammerstein-Equord.
Auszeichnungen
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1996, 142, 769
- ↑ Dissertation: Die Vorlegung von Urkunden nach § 810 BGB. unter besonderer Berücksichtigung der Vorlegungspflicht von Handelsbüchern
Literatur
- Wolfgang von der Groeben: Verzeichnis der Mitglieder des Corps Saxonia zu Göttingen 1844 bis 2006, Düsseldorf 2006, S. 135f.
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