Ernst Karl

Ernst Karl

Ernst Karl (* 1944; † 15. Juni 2001 in Krems an der Donau) war ein österreichischer Polizeibeamter, der wegen zweier im Dienst begangener Morde an Einbrechern verurteilt wurde. Im Gefängnis tötete er einen verurteilten Mörder und galt fortan als einer der gefährlichsten Straftäter Österreichs. 2001 starb er unter viel diskutierten Umständen auf einem Gurtenbett der Justizanstalt Stein.

Inhaltsverzeichnis

Morde

In der Nacht vom 15. auf den 16. April 1968 erschoss der Polizeibeamte Ernst Karl die beiden Einbrecher Walter Pöttler und Johann Kihsl in der Garage des Kaufhauses Tivoli in Wien-Meidling. Er gab an, während seines Streifendienstes die beiden Männer beim Betreten der Garage beobachtet zu haben und ihnen gefolgt zu sein, um sie zu stellen. Als sie ihn bemerkten, sollen sie jedoch auf ihn geschossen haben, worauf er lediglich in Notwehr das Feuer erwidert habe. [1]

Da die beiden Männer jedoch mit sieben Schüssen aus nächster Nähe, darunter gezielten Kopfschüssen, getötet wurden, glaubten ihm die Ermittler die Notwehrversion nicht und verhörten ihn. Da zwei Freundinnen der Opfer aussagten, Kihsl sei mit einem Polizisten bekannt gewesen und dieser habe ihm eine Pistole geschenkt und den passendsten Zeitpunkt für einen Überfall verraten, wurde eine Gegenüberstellung durchgeführt, wobei sie Ernst Karl identifizierten. Erst nach langem und hartnäckigem Verhör gestand Karl, die Einbrecher vorsätzlich erschossen zu haben, da sie ihn erpressten. Er kannte die beiden schon länger und sie erpressten ihn wegen seiner angeblichen Homosexualität (Diese war zur damaligen Zeit in Österreich noch unter einer ein- bis fünfjährigen Haftstrafe gestellt), worauf er ihnen schon mehrmals große Schweigegeldbeträge auszahlte. Da sie jedoch immer mehr verlangten und er sich inzwischen selbst strafbar gemacht hatte, um Geld zu beschaffen, schlug er ihnen einen Einbruchsdiebstahl im Tivoli vor, wobei er ihnen versprach, für sie in Uniform Schmiere zu stehen, da er in dieser Nacht Dienst habe. Nachdem die Männer die Garage betreten hatten, folgte er ihnen, brachte sie durch Zureden dazu, sich umzudrehen, und streckte sie mit mehreren Schüssen nieder. Nachdem er ihnen noch in den Kopf geschossen hatte, nahm er die Waffe, die er Kihsl geschenkt hatte und von der er wusste, er würde sie mitführen, und feuerte damit einen Schuss ab, um später die Notwehrsituation zu untermauern.

Er wurde wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und in die Justizanstalt Stein überstellt. Dort erwürgte er am 15. Januar 1974 mit bloßen Händen den wegen Mordes verurteilten, 41-jährigen Johann Rogatsch im Freizeitraum der Haftanstalt. Karl gab an, in Notwehr gehandelt zu haben, weil Rogatsch ihn zu einem Haftausbruch zwingen wollte und anschließend attackiert habe. Nach diesem Vorfall wurde er in eine spezielle Abteilung des Gefängnisses verlegt, in der nur die gefährlichsten Verbrecher der Justizanstalt, zu diesem Zeitpunkt lediglich sieben, untergebracht waren.

Tod

Karl begann immer mehr unter Schizophrenie zu leiden und wurde von psychotischen Schüben geplagt. Er glaubte, von den anderen Zellen aus beschossen zu werden, von Verbrecherbanden verfolgt zu sein und noch immer als Polizist zu arbeiten. Aufgrund dessen wurde er psychiatrisch und medikamentös behandelt. Am 14. Juni 2001 kam es erneut zu einem psychotischen Schub, wobei er seine Zelle verwüstete und sich die Nase brach. Der diensthabende Anstaltsarzt, Dr. Stippler, verabreichte ihm daraufhin eine Akinetoninjektion und ordnete seine Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum an, um ihn am anstaltseigenen Gurtenbett vor möglichen Selbstverletzungen zu schützen. Obwohl Justizbeamte aussagten, halbstündlich Kontrollen durchgeführt zu haben, bei denen Ernst Karl friedlich schlief, war er am nächsten Morgen tot. Er starb infolge eines Darmverschlusses und wurde um 7:55 Uhr für tot erklärt. Die Fotos des blassen und leblosen ans Bett gefesselten Häftlings, dem Blut aus Nase und Mund gelaufen war, gelangten an die Öffentlichkeit und sorgten zusammen mit der Tatsache, das Gurtenbetten zur Fixierung von Häftlingen seit 1994 verboten sind, für heftige Proteste seitens der Öffentlichkeit.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:s0co_857-f8J:suche.abendblatt.de:8000/article.php%3Furl%3D/ha/1969/xml/19691216xml/habxml691012_8510.xml+%22ernst+karl%22+Johann+Kihsl&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de

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