Markus Felber

Markus Felber

Markus Felber (* 29. Januar 1951 in Luzern, heimatberechtigt ebenda) ist ein Schweizer Jurist und Journalist. Seit 1994 ist er Korrespondent der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) am Bundesgericht. Felber wohnt in Alpnach und Lausanne.

Inhaltsverzeichnis

Werdegang

Nach der altsprachlichen Matura mit Latein (sog. Typus B) und einer eidgenössischen Zusatzmatura in Hebräisch studierte Felber einige Semester Theologie. Seine journalistische Laufbahn begann er danach in der Auslandredaktion des luzernischen «Vaterlandes». Berufsbegleitend absolvierte er an der Universität Zürich ein Studium der Rechtswissenschaft, welches er 1980 mit dem Lizentiat abschloss.

Im folgenden Jahr begann er als freier Journalist hauptberuflich aus dem Bundesgericht, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für diverse Zeitungen, welche zuvor vom nun exklusiv für die NZZ schreibenden Roberto Bernhard bedient worden waren, zu berichten. Zeitweise gehörten auch die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) und das Schweizer Radio DRS zu seinen Auftraggebern.

Als 1994 Bernhard altershalber zurücktrat, übernahm Felber seinen Posten bei der NZZ, für die er schon vorher als Stellvertreter des bisherigen Bundesgerichtskorrespondenten sowie als Berichterstatter am Europäischen Gerichtshof und am Eidgenössischen Versicherungsgericht tätig gewesen war.[1] Seitdem berichtet er als vierter NZZ-Bundesgerichtskorrespondent nach Albert Wespi, Etienne Piaget und Roberto Bernhard[2] unter dem Kürzel fel. aus dem Palais auf Mon Repos.

Seine Berichte zeichnen sich dadurch aus, dass sie für den durchschnittlichen Zeitungsleser verständlich, aber auch für Juristen informativ sind. So erscheinen sie neben der NZZ auch in der juristischen Datenbank Swisslex sowie bis Ende 2007 in der Fachzeitschrift Jusletter. Der Zürcher Emeritus Heribert Rausch illustrierte sein Skriptum zum öffentlichen Prozessrecht[3] mit zahlreichen Artikeln Felbers.

Daneben bearbeitet Markus Felber auch für die Schweizerische Juristen-Zeitung (SJZ) die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung. Zeitweise war er Bundesgerichtskorrespondent für «Die Zeitschrift für Sozialhilfe».

Rolle als Bundesgerichtskorrespondent

Felbers Arbeitsort, das Bundesgerichtsgebäude im Lausanner Stadtpark Mon Repos

Während der Zeit Felbers hat sich die Funktion des Bundesgerichtskorrespondenten stark gewandelt. Da früher bis zur Publikation der Leitentscheide in der amtlichen Sammlung bis zu anderthalb Jahren vergehen konnten, war die NZZ während dieser Zeit die einzige Quelle für die jeweiligen Urteile, und entsprechend ausführlich und detailliert musste die Berichterstattung sein. Seit 2000 werden jedoch die meisten, seit 2007 alle schriftlichen Urteilsbegründungen online auf der Website des Bundesgerichtes zur Verfügung gestellt.[4] Statt der umfassenden Übermittlung der wichtigsten Urteile steht heute somit die knappe Darstellung möglichst vieler wichtiger Entscheide, deren Begründung im Wortlaut der Leser sich bei Bedarf umgehend selber beschaffen kann, im Vordergrund.

Vor allem aber sieht sich Felber als «Watchdog» des höchsten schweizerischen Gerichtes. Mehr als auf die materielle Rechtsprechung richtet sich seine Kritik dabei auf das Zustandekommen dieser. In den Neunzigerjahren hat er etwa vehement die bis 1995 dauernde Praxis zweier Abteilungen[5] des Bundesgerichts, Entscheide über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung in Abweichung von Art. 15 OG[6] in Dreierbesetzung zu fällen, als rechtswidrig kritisiert.[7] Mit dieser Kritik zog sich Felber den Zorn einiger Bundesrichter auf sich. Nach einem Artikel in der Basler Zeitung mit dem Titel «Wer Recht spricht, sollte nicht Recht brechen» wurde ihm gar mit dem Entzug der Akkreditierung gedroht.[8]

Wiederholt hat sich Felber gegen das Zurückdrängen der schweizerischen Eigenheit der öffentlichen Urteilsberatung (Art. 58Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche f. BGG) gewandt.[9]

Ebenfalls kritisiert wurde das Bundesgericht von Felber für den Umfang der Anonymisierung von Urteilen. So wurde etwa der Name der bekannten Moderatorin Gabriela Amgarten im Urteil zum Risiko-Betrugsfall zu «Präsentatorin A.» anonymisiert.[10] Weiter Beispiele sind die Abdeckung des Getränkenamens «Kombucha» des Herstellers «Carpe Diem»[11] oder gar die Anonymisierungen der Namen einer Kuh und eines Stieres.[12]

Aus der neueren Zeit sind die Kritik an der potentiell gegen den Grundsatz des verfassungsmässigen Richters verstossende präsidiale Besetzung der Richterbank (statt eines elektronischen Fallzuteilungssystems)[13] sowie ein Hinweis auf die Problematik des Einzelrichterverfahrens, welches eigentlich auf offensichtlich unzulässige Beschwerden begrenzt ist (Art. 108Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche BGG),[14] zu erwähnen.

Im Jahre 2003 eskalierte die Abneigung von Bundesrichter Martin Schubarth gegen Felber in der sogenannten «Spuckaffäre», in deren Folge sich der Bundesrichter zum Rücktritt gezwungen sah.

Weblinks

Fussnoten

  1. NZZ, 30. Juni 1994.
  2. Markus Felber: Herold und Watchdog. (PDF) In: SJZ 2009, S. 529 ff.
  3. Heribert Rausch: Öffentliches Prozessrecht auf der Basis der Justizreform. 2. Aufl., Zürich 2006, ISBN 3-7255-5290-8.
  4. bger.ch, siehe insbesondere Liste der neu aufgenommenen Entscheide.
  5. Die I. Öffentlichrechtliche und die II. Zivilabteilung.
  6. Bundesgesetz 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege (Bundesrechtspflegegesetz [OG]), seit 2007 durch das Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) (SR 173.110) ersetzt.
  7. Siehe etwa Aus dem Bundesgericht, Absurdes und Unmögliches, Schwierigkeiten im Umgang mit den Verfahrensregeln. In: NZZ, 29. August 1994.
  8. Diener im Dienste der Öffentlichkeit. (PDF) Text eines am 7. März 2002 in Wattwil anlässlich einer Weiterbildungsveranstaltung des St. Galler Kantonsgerichts zum Thema «Gerichte und Medien» gehaltenen Vortrags, S. 5.
  9. Bedrohte bundesgerichtliche Beratungskultur Wertvolle helvetische Rechtstradition ein Opfer der Arbeitslast? In: NZZ, 11. August 1994, S. 11.; Gerichtsberatungskultur auf dem Sterbebett, Wertvolle helvetische Rechtstradition ernsthaft bedroht In: NZZ, 22. März 2002, S. 13.
  10. Urteil des Kassationshofes vom 24. Oktober 2000, 6S.62/2000 = BGE 126 IV 165; dazu Felber in: NZZ, 16. Dezember 2000, S. 48.
  11. Urteil des Bundesgerichts vom 8. Mai 2001, 2A.565/2000.
  12. Urteil des Bundesgerichts vom 11. Februar. 2002, 5P.451/2001; dazu Felber in: NZZ, 5. April 2002, S. 17.
  13. Das Recht auf den richtigen Richter. In: NZZ, 5. August 2010, S. 9.
  14. Einzelrichter auf Abwegen. In: NZZ, 1. Juni 2010.

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