Ferdinand Christoph Harpprecht

Ferdinand Christoph Harpprecht

Ferdinand Christoph Harpprecht (* 3. Juni 1650 in Tübingen; † 9. November 1714 ebenda) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Ferdinand Christoph Harpprecht wurde als Sohn des Johann Christoph Harpprecht und der Anna Maria (1629–1672) in Tübingen geboren. Nachdem er an der dortigen Universität Philosophie und die Rechte studiert hatte, wurde er 1673 zum Doktor der Rechte promoviert. Während des Studiums hatte Wolfgang Adam Lauterbach auf ihn großen Einfluss. Die nächsten fünf Jahre lang wirkte er als Anwalt, wobei es heißt, er habe nur zwei Prozesse verloren. Herzog Friedrich Karl berief Harpprecht zum Sachwalter zu Stuttgart. Außerdem reiste Harpprecht am 4. August 1677 mit dem Herzog an den kaiserlichen Hof in Wien. Harpprecht ist zu verdanken, dass der Herzog im November des Jahres von der Kaiserschaft Vormundschaft und Administration erhielt. Als Belohnung für diese Handlung ernannte man Harpprecht am 27. Dezember zum herzoglichen Rat.

Am 28. Mai 1678 wurde er zum Juraprofessor an der Universität Tübingen ernannt. Die Wahl, die auf des Herzogs Empfehlung stattfand, endete einstimmig für ihn. Seit dem gleichen Jahr fungierte er auch als Rat des Grafen von Wolkenstein. Später wurde er in Mömpelgart Bevollmächtigter und tätigte dort 1680 als solcher im Namen des Herzogs Geschäfte. Zum Hofgerichtsassessor wurde Harpprecht am 18. Oktober 1688 ernannt, außerdem ernannte man ihn zum Pfalzgraf.

Harpprechts Vorlesungen an der Universität wurden reich besucht, auch von Menschen anderer Länder. Zudem wurde er mehrmals aufgetragen, Rechtsgutachten zu erstellen. Aufgrund seiner Fähigkeiten erhielt er Lehrangebote von den Universitäten Heidelberg, Frankfurt an der Oder, Helmstedt und Gießen, welche er allerdings nicht annahm. Die Tübinger Universität, der er treu blieb, setzte ihn zwischen 1683 und 1714 sieben Mal als ihren Rektor ein.

Seine Werke waren sehr beliebt. Er verfasste daneben etwa 90 Dissertationen. Dabei behandelt er bevorzugt das römische Zivilrecht und Erbrecht. Neben seiner juristischen und universitären Tätigkeiten befasste er sich mit Theologie, angeregt wurde er dabei durch seinen Vater Johann Christoph und seinen Bruder Mauritius David. Er las theologische Schriften und soll bis zum Jahr 1703 seine Handbibel 29 Mal durchgelesen haben, sodass er große Teile des alten und des neuen Testamentes auswendig wusste. Jeden Morgen und Abend hat er außerdem geistliche Gesänge gehalten.

Harpprechts letzter Wunsch war es, das Kirchenlied Was Gott thut, daß ist wohlgethan zu hören. Dann starb er am Morgen des 9. November 1714 in Tübingen.

Johann August Ritter von Eisenhart beschreibt Harpprecht als „gewinnende Persönlichkeit von vornehmem Aeußern und hübschen, ebenmäßigen Gesichtszügen“

Familie

Ferdinand Christoph Harpprecht entstammte einer württembergischen Juristenfamilie. Deren Stammvater Johannes Harpprecht (1560–1639) war ein Sohn des gleichnamigen Landwirts († 1564). Dessen Sohn Christoph (1596–1637) wirkte als Jurist, Christophs Sohn Johann Christoph Harpprecht ist der Vater von Ferdinand Christoph. Er hat außerdem einen bekannten Bruder, Mauritius David Harpprecht, Vater des Johann Heinrich Freiherr von Harpprecht.

Ferdinand Christoph schloss zwei Ehen:

  1. 3. Oktober 1673 in Tübingen mit Anna Magdalena († 1682), Tochter des Mediziners Georg Balthasar Metzger
  2. 9. Juni 1683 in Tübingen mit Marie Magdalena (1663–1727), Tochter des Juristen David Scheinemann

Beiden Ehen entstammen 15 Kinder, der ersten der Jurist Georg Friedrich Harpprecht, dessen Sohn Christoph Friedrich Harpprecht war ebenfalls Jurist. Ein weiterer Sohn Ferdinands war Johannes (1693–1750), Tübinger Bürgermeister und Vater des Christian Ferdinand Harpprecht.

Werke

  • Consilia Tubingensia (drei Bände; Tübingen 1695 bis 1701)
  • Responsa juris civ. et crim. (sechs Bände; Tübingen 1701)
  • Consultationes crimin. et civiles (zwei Bände; Tübingen 1710 bis 1712)
  • Dissertationes academicae (Tübingen 1692 und 1737; Sammlung der Dissertationen)

Literatur


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