- Finanzpolizei
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Die Finanzpolizei ist eine Dienststelle des österreichischen Finanzministeriums, die in Teams in bestimmten Finanzämtern aufgestellt ist. Ihre Stabsstelle besteht in der Sektion IV des Finanziministeriums. Die direkte Vorgängerorganisation waren die Teams der Kontrolle illegale Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB). Die gesetzliche Grundlage der Finanzpolizei bildet § 12 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG 2010). Sie wurde mit 1. Jänner 2011 ins Leben gerufen.[1]
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Zu den fiskalen Aufgaben der Finanzpolizei gehören die Aufdeckung nicht erklärter Umsätze, die Aufdeckung nicht gemeldeter Lohnabgaben, die Entdeckung von Betrugsfirmen sowie die Sicherung von Abgabenansprüchen. Sie überwacht weiters die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sowie die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich. Neben der Erfüllung dieser Hauptaufgaben erheben die Kontrollorgane der Finanzpolizei die Einhaltung der versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, die Einhaltung der Anzeigepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, Verstöße gegen die Bestimmungen des Glückspielgesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches, insbesondere im Zusammenhang mit Sozialbetrug.[2]
Rechte & Pflichten
Die Organe der Finanzpolizei sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, Betriebsstätten, Betriebsräume und auswärtige Arbeitsstätten sowie Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer zu betreten. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, verschlossene Räumlichkeiten zu öffnen, sofern sich darin Arbeitnehmer aufhalten könnten. Weiters verfügen die Organe über ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, welches sämtliche für die Feststellung des Sachverhaltes erforderlichen Informationen und Unterlagen betrifft. Die Kontrollen haben tunlichst ohne Störung des Betriebsablaufes zu erfolgen und die Organe haben sich auf Verlangen mit einem Dienstausweis auszuweisen. [3]
Weblinks
- Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen betreffend die Finanzpolizei
- Bundesministerium für Finanzen - Leitfaden zur Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung
Einzelnachweise
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