Fischereisteuer

Fischereisteuer

Die Fischereisteuer ist wie die Jagdsteuer eine Kommunalabgabe. Besteuerungsgrundlage ist die Anzahl der Fischereibezirke. Rechtsgrundlagen für diese Steuer bilden die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer und die jeweiligen Abgabensatzungen der Gemeinden. Erhoben wird die Fischereisteuer in der Regel von den Landkreisen, denen die Ertragshoheit zugewiesen ist. Teilweise wird auch die Sportfischerei besteuert.

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  • Jagdsteuer — Jagdsteuer,   eine örtliche Steuer, die nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder von den kreisfreien Städten und den Landkreisen erhoben werden kann; in den Stadtstaaten und in Bayern (seit 1980) gibt es keine Jagdsteuer, in Hessen wurde sie… …   Universal-Lexikon

  • Verbrauchsteuern — Verbrauchsteuern,   Steuern, die den Verbrauch (Konsum) belasten sollen. Die Erhebung kann entweder unmittelbar beim Endverbraucher ansetzen (Beispiel: Ausgabensteuer) oder aber (in der Steuerpraxis nahezu ausschließlich) in der dem Konsum… …   Universal-Lexikon

  • örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern — werden von Gemeinden auf der Grundlage von gemeindlichen Abgabesatzungen erhoben, das sind bes. Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd und Fischereisteuer, Zweitwohnungsteuer sowie die Verpackungsteuern. Alle… …   Lexikon der Economics

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