Franz Joseph Wohlmuth

Franz Joseph Wohlmuth

Franz Joseph Wohlmuth (* 1738 in Salzburg; † 26. März 1823 ebenda) war der letzte Scharfrichter von Salzburg und Autor des Salzburger Scharfrichter-Tagebuches.

Franz Joseph Wohlmuth im 48. Lebensjahr.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Als Sohn der Salzburger Scharfrichterfamilie Wohlmuth wohnte Franz Joseph Wohlmuth an der Herrengasse 30, in der Nähe des gemeinen Frauenhauses. Ab 15. Juni 1761 hatte er eine Festanstellung als Salzburger Scharfrichter inne, die ihm ein fixes Jahreseinkommen von 150 Gulden einbrachte. Dazu kamen noch Gebühren für verschiedene Verrichtungen sowie 150 Gulden aus der Wasenmeisterei.

1790 konnte er sich für 600 Gulden einen Bauernhof in Gneis kaufen, der heute noch an der Neukommgasse 26 erhalten ist und zum Besitz des Martinsbauern gehört.

Seine Aufgabe als Scharfrichter von Salzburg führte er ohne große Probleme durch, erst als er in ein höheres Alter kam, unterliefen ihm Kunstfehler, die ihm 1807 einen Verweis und 1808 sogar drei Tage Arrest einbrachten. Er erlitt einen Schlaganfall, und bis 1812 gibt es keine Aufzeichnung über Hinrichtungen, die er ausgeführt hat.

Einbanddeckel des Executions Einschreib Buches (von dem Jahre 1761 bis).

Die späteren Einträge in seinem Tagebuch zeigen, dass er ab 1812 wieder als Scharfrichter tätig war und Exekutionen ausführte, des Öfteren ließ er sich aber auch vertreten. Seine letzte Hinrichtung führte er am 12. September 1817 mit dem Schwert aus, „Glücklich und geschwind“ soll es gewesen sein laut seinen Aufzeichnungen im Salzburger Scharfrichter-Tagebuch. Am 26. März 1823 starb Franz Joseph Wohlmuth mit 85 Jahren. Er wurde am 29. März am Morzger Friedhof begraben.

Executions Einschreib Buch – Das Salzburger Scharfrichter-Tagebuch

Franz Joseph Wohlmuth schrieb während seiner Dienstzeit als Salzburger Scharfrichter ein Tagebuch, in dem er seine vollzogenen Folteranwendungen, Hinrichtungen und Körperstrafen von 1757 bis 1817 festhielt. Der erste Eintrag vom 20. April 1757 betrifft Wohlmuths Meisterprüfung mit dem Schwert im bayrischen Land- und Pfleggericht.

Jeder Eintrag wurde von Wohlmuth mit einer Nummer versehen, so ergeben sich insgesamt 226 Einträge, die alle sehr knapp und formelhaft sind. Der Scharfrichter begann mit dem Datum der Hinrichtung bzw. Körperstrafe und dem Gerichtsort. Als nächstes hielt er die Namen der Delinquenten und ihre Strafe fest. Den Abschluss der Einträge bilden Alter, Herkunft und Beruf der Verurteilten.

Titelblatt des Executions Einschreib Buches.
Rückseite des Titelblattes

Wohlmuth führte Hinrichtungen sowohl mit dem Schwert als auch den Strang durch. Oftmals wurden von den Gerichten noch Zusatzstrafen ausgesprochen, die vor allem der Abschreckung dienen sollten. So wurden etwa die abgeschlagenen Köpfe an die Hinrichtungsstätte genagelt oder auf einem Stock aufgespießt.

Körperstrafen wurden ebenfalls von Wohlmuth durchgeführt und aufgeschrieben. So wurden Delinquenten an den Pranger gestellt, mit Ruten ausgehauen und des Landes verwiesen.

Der Relegationsbuchstabe als Zeichen für das Verbrechen oder das Territorium war, in dem die Strafe ausgesprochen wurde, wurde den Verurteilten eingebrannt, für Salzburg war es Buchstabe „S“ .

Wohlgemuth vermerkt in seinem Tagebuch weiteren Aufgaben der Scharfrichter im 18. Jahrhundert. Er war Abdecker (bzw. Wasenmeister = Beseitigen und Verwerten von Tierhäuten) und musste Selbstmörder begraben. Selbstmörder durften nicht auf dem Friedhof sondern nur bei Nacht in einem Sumpf oder Moor außerhalb der Stadt bestattet werden, da dieser Boden „ungeweihte Erde“ war. Selbstmörder wurden mit dem Gesicht nach unten vergraben.

Nur eine Ausnahme dieser Regel wird im Tagebuch notiert: Weil Inhaftierte vor oder nach überstandener Folter in der Zelle das Leben nahmen, um so dem grausamen Strafvollzug zu entkommen, wurde eine Frau, die sich im Gefängnis das Leben genommen hatte, während des Tages an einem Karren gebunden, zur Richtstätte geschleift und dort vergraben.

Das Tagebuch gehört zu den wenigen noch erhaltenen Henkersaufzeichnungen. Es ist eine nüchterne, knappe und formelhafte Aufstellung der vollzogenen Strafen, über Persönliches wie die Einnahmen, seine Ausbildung, seine Ansichten oder seine Familie wird nichts notiert. Ihm scheint es nur darum gegangen zu sein, seine Arbeit genau zu dokumentieren und Rechenschaft darüber abzulegen.

Nur der Tagebucheintrag Nr. 200 enthält eine persönliche Reaktion auf das Strafrechtssystem: Ein französischer Soldat sollte durch den Strang hingerichtet werden. Zuvor wurde ihm die Hand abgeschlagen, Wohlmuth musste den blutenden Stumpf verbinden, damit der Verurteilte nicht verblutet. Diese Wundversorgung vor der Hinrichtung hielt der Henker für unsinnig.

Das Tagebuch endet mit dem 226. Eintrag, einer Hinrichtung durch das Schwert am 12. September 1817. Franz Joseph Wohlmuth war bei seiner letzten Hinrichtung 79 Jahre alt.

Weblinks

Literatur

  • Peter Putzer: Das Salzburger Scharfrichter Tagebuch (Schriften des Instituts für historische Kriminologie, Bd. 1). St. Johann im Pongau u. Wien 1985
  • Peter Putzer: Aus dem Salzburger Scharfrichter Tagebuch (Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde, Bd. 8). Zürich 1985
  • Peter Putzer: Das Salzburger Scharfrichter Tagebuch aus der Sicht der Volkskunde (Salzburger Heimatpflege, Heft 3). O. O. 1987

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