- Frequenzzuteilung
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Eine Frequenzzuteilung wird in Deutschland auf der Rechtsgrundlage des TKG § 55 meist von der Regulierungsbehörde beschieden. Die Zuteilung berechtigt jedoch nicht zum Betrieb einer Funkstelle. Dazu wären noch eine EMVU-Bescheinigung (Schutz von Personen und Umwelt), die Baugenehmigung , die Festsetzung von spezifischen Parametern und die Zulassung der Geräte erforderlich.
Voraussetzungen
- beantragte Frequenz liegt im zugewiesenen und zugeordneten Bereich der ITU
- Bandpläne werden eingehalten
- nationale Nutzung der Frequenz ist konform (Funkdienstzuordnung)
- die Frequenz ist nicht schon an Andere vergeben/zugeteilt
- Störungspotential ist minimal
- Nutzungsrechte sind implizit bzw. explizit (z.B. eine ersteigerte Lizenz!) gegeben bzw. erworben
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