- Frequenzzuteilungsurkunde
-
Eine Frequenzzuteilungsurkunde ist in Deutschland das amtliche Dokument, das zum Betrieb einer Seefunkstelle des mobilen Seefunkdienstes berechtigt. International entspricht die Frequenzzuteilungsurkunde einer Ship Station Licence.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Erteilung einer Frequenzzuteilungsurkunde ist der Besitz eines Wasserfahrzeuges und eines durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zugelassenen Funkgerätes für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst. Die Frequenzzuteilungsurkunde wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt. Die Ausstellung kostet ca. 130 €.
Die Urkunde
Die Urkunde selbst enthält:
(angegeben durch Antragsteller)
- den Namen des Betreibers der Seefunkstelle
- den Namen des Wasserfahrzeugen, auf der die Seefunkstelle betrieben werden soll
- die Seriennummer des Funkgerätes
(zugeteilt von der Bundesnetzagentur)
- das Rufzeichen der Seefunkstelle
- die MMSI, die Rufnummer für das Digital Selective Calling
- die ATIS, die Identifikationsnummer von Funkgeräten im Binnenschifffahrtsfunk
Berechtigung
Die Frequenzzuteilungsurkunde berechtigt den Betreiber der Seefunkstelle zum Betreiben des zugelassenen Funkgerätes an Bord seines Schiffes. Benutzt werden darf das Funkgerät jedoch von allen Personen, die durch den Schiffsführer dazu autorisiert und in Besitz eines entsprechenden Funkbetriebszeugnisses sind.
Eine Person kann der Betreiber mehrerer Seefunkstellen sein. Eine Frequenzzuteilungsurkunde ist immer nur für ein Wasserfahrzeug gültig. Es können auch mehrere Frequenzzuteilungsurkunden auf ein Wasserfahrzeug ausgestellt werden.
Wikimedia Foundation.