- Fördermaschinist
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Ein Fördermaschinist ist ein Bergmann, der im Bergbau für die Bedienung der Fördermaschine verantwortlich ist. Für die Tätigkeit als Fördermaschinist werden nur speziell geschulte Bergleute eingesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichtliches
Bereits im frühen Erzbergbau waren zur Bedienung der mit Wasserkraft angetriebenen Fördermaschine Maschinisten, sogenannte Schützer, erforderlich. Durch das Umsteuern von Schützen konnte er das Kehrrad rechts- oder linksherum drehen lassen. Zum Abbremsen bzw. Abstoppen der Maschine musste er über einen Hebel einen seitlich am Radkranz angebrachten Bremsklotz betätigen. Als Teufenanzeige dienten dem Schützer auf dem Förderseil angebrachte Kennzeichnungen. Dadurch konnte er erkennen, ob die Fördertonne sich bereits in der Nähe der Hängebank oder des jeweiligen Sohlenanschlages befand. Signale wurden von den Anschlägern durch die Schachtglocke gegeben.[1]
Später konnte der der Fördermaschinist die Position des Förderkorbs während der Fahrt am Teufenanzeiger ablesen. Die Farbmarkierungen auf dem Förderseil wurden aber weiterhin verwendet, da sie zur exakten Positionsbestimmung am Anschlag dienten. Für die genaue Positionierung der Förderkörbe mit oftmals unterschiedlicher Beladung war sehr viel Fingerspitzengefühl erforderlich. Da diese Fähigkeiten nicht so ohne weiteres erlernbar waren, wurden Maschinisten im Bergbau vom Dienst in der Reichswehr freigestellt.[2]
Heutige Aufgaben
Die heutigen Aufgaben für den Fördermaschinisten sind wesentlich umfangreicher. Aufgrund der umfangreichen Technik an der Fördermaschine ist eine regelmäßige Überprüfung der technischen Einrichtungen vorgeschrieben. So muss sich der Fördermaschinist durch ein Probetreiben von der richtigen Anzeige des Teufenzeigers überzeugen. Die Fördermaschine darf der Fördermaschinist erst in Gang setzen, wenn er hierfür ein Ausführungssignal erhalten hat, und er muss sie unverzüglich anhalten, wenn ein Halt- oder Notsignal ertönt. Auch die Kommunikation mit dem ablösenden Fördermaschinisten ist sehr wichtig. Der ablösende Maschinenführer muss über besondere Vorkommnisse beim Seilfahrt- oder Förderbetrieb unterrichtet werden. Insbesondere muss er über Arbeiten im Schacht oder über Engstellen im Schacht, die den freien Durchgang der Fördermittel, Gegengewichte oder Förderkübel behindern, informiert werden.[3]
Aus Sicherheitsgründen gibt es an den Maschinenführer von handbetriebenen Fördermaschinen strenge gesetzliche Vorgaben. Er muss sich, wenn die Fördermaschine zur jederzeitigen Ausfahrt von Personen dient oder bei Schachtarbeiten benutzt wird, am Bedienungsstand der Fördermaschine oder in der Nähe aufhalten. Auch darf er den Bedienungsstand während des Treibens des Förderkorbes nicht verlassen. Er darf auch nicht über die gesetzlich festgesetzte Schichtzeit hinaus beschäftigt werden, wenn er eine handgesteuerte Antriebsmaschine bei Seilfahrt oder bei Schachtarbeiten bedient. Die einzig zulässige Zeitüberschreitung ist die zur Seilfahrt bei Schichtbeginn und Schichtende erforderliche Zeit.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Wilfried Liessmann: Historischer Bergbau im Harz. 3. Auflage, Springer Verlag, Berlin und Heidelberg 2010, ISBN 978-3-540-31327-4
- ↑ Verein für Bergbau und Sozialgeschichte Dorsten: Der Fördermaschinist
- ↑ Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen § 30 Tätigkeit der Maschinenführer
- ↑ Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen § 29 Anwesenheit von Maschinenführern
Weblinks
Kategorie:- Bergbauberuf
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