- Gabriel Schweder
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Gabriel Schweder (* 18. Mai 1648 in Köslin in Hinterpommern; † 30. April 1735 in Tübingen) war ein deutscher Rechtsgelehrter.
Schweder entstammte einer schottischen Adelsfamilie, die während Kriegswirren auf das europäische Festland ausgewichen war und sich teils in den Niederlanden, teils in Dänemark und teils in Hinterpommern niedergelassen hatte. Der pommersche Zweig der Familie hielt sich vorwiegend im Bezirk Köslin auf. Schweder besuchte das Gymnasium in Coburg und studierte anschließend in Jena und in Tübingen Rechtswissenschaften. 1674 wurde er zum Doktor beider Rechte promoviert. 1677 wurde er herzoglich-württembergischer Rat und Beisitzer am Hofgericht zu Tübingen. 1681 wurde er an der Universität Tübingen zum ordentlichen Professor für Staats- und Lehensrecht ernannt. 1703 erhielt er für seine Schrift Jus socratissimus Imperatoris et Imperii in Ducatum Mediolanum assertum von Kaiser Leopold I. das Diplom eines Comes palatinus. Schweder war ein Vetter von Christoph Hermann von Schweder.
Werke (Auswahl)
- Jus socratissimus Imperatoris et Imperii in Ducatum Mediolanum assertum, 1702.
- Introductio in jus publicum Imperii Romano-Germnanici novissimum, 1681 (10. Auflage: 1733). Hauptwerk.
Quellenangaben
- Deutschs Biographische Enzyklopädie. 2. Ausgabe (Rudolf Vierhaus, Hrsg.), Band 9, München 2008, S. 335.
- Johann Friedrich Jugler: Beiträge zur juristischen Biographie. Band 5, Leipzig 1779, S. 108-122.
- Johann August Ritter von Eisenhart: Schweder, Gabriel. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 33, Duncker & Humblot, Leipzig 1891, S. 323–325.
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