- Georg-Dietrich von Puttkamer
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Georg-Dietrich Freiherr von Puttkamer (* 2. Februar 1681 in Wollin bei Stolp; † 15. September 1754 ebenda) war ein königlich polnischer Generalleutnant, Landrat und Gutsherr zu Wollin aus dem pommerschen Adelsgeschlecht Puttkamer.
Inhaltsverzeichnis
Familie
Georg-Dietrich Freiherr von Puttkamer war der zweitgeborene Sohn des Gutsherren zu Wollin Fabian Gottlieb von Puttkamer ( † 3. Mai 1684 infolge eines Duells) und der Helen Gottliebe von Puttkamer, geb. von Polenz ( † 1690 auf Wollin). Georg Dietrich war zwei Mal verheiratet und hatte zehn Kinder (fünf Töchter und fünf Söhne).
Leben
Puttkamer entschied sich als zweitgeborener Sohn mit etwa sechzehn Jahren für den Militärdienst als Soldat; zunächst stand er im brandenburgischen, ab 1699 im dänischen und ab 1702 im russischen Sold. Als russischer Offizier nahm er auch am Großen Nordischen Krieg teil. Im Jahre 1706 wechselte Georg-Dietrich von Puttkamer in das polnische Militärdienstverhältnis und gehörte den polnischen Streitkräften bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im Jahre 1741 als Königlich polnischer Generalleutnant an. Für den Wechsel auf die Seite Polens erhielt er 1714 die ausdrückliche Erlaubnis des Preußischen Königs. Puttkamer gilt als Inhaber der Starostei Sokolow.
Durch das in verschiedenen fremden Militärdiensten erlangte Vermögen war Georg-Dietrich von Puttkamer finanziell in der Lage, bis 1715 alle Anteile des väterlichen pommerschen Familiengutes Wollin für sich zur erwerben und dort ein repräsentatives Herrenhaus und entsprechende Wirtschaftsgebäude neu zu errichten.
Die Persönlichkeit Georg-Dietrich Freiherr von Puttkamers wurde von Zeitzeugen wie folgt beschrieben:
„Georg war ein eigentümlicher Charakter. Er vereinigte einen tief religiösen Sinn mit echt russischen Gelüsten despotischer Willkür. Freigiebig gegen die Kirche und sorgsam Verbesserung des Schulunterrichts auf seinen Besitzungen anstrebend, trat er doch jedem Übergriff der Geistlichkeit in seine grund- und hausherrlichen Rechte mit Energie entgegen, zumal wies er einem Zeloten, der seine zu frommen Andachtsübungen sehr veranlagte zweite Gemahlin durch übertriebenen Eifer fast dem Tode nahe brachte, in äußerst drastischer Manier die Wege. Daß die Frictionen zwischen beiden Parteien nicht aufhörten, beweisen u.a. der Antrag des Generals vom Jahre 1732, worin er um Einpfarrung von Wollin nach Zezenow bat, da er mit dem Stojentiner Pastor nichts mehr zu tun haben wollte - ein Antrag, der abgelehnt wurde - und die Klage der Geistlichkeit vom 14. November 1742 wider ihn wegen Störung des Gottesdienstes.“
Der General galt ferner als ein Mann von „herkulischen“ Körperkräften, der auf seinen ausgedehnten Ländereien manchen Wolf - nur alleine mit dem Stockbeil bewehrt - erlegt haben soll.
Literatur und Quelle
- Ellinor von Puttkamer (Bearbeiterin): Geschichte des Geschlechts v. Puttkamer (= Deutsches Familienarchiv, Band 83–85). 2. Auflage, Degener, Neustadt an der Aisch 1984, ISBN 3-7686-5064-2, S. 594–599
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