- Georg Heinrich Thöl
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Georg Heinrich Thöl (* 10. Januar 1845 in Rostock; † 28. Mai 1909) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Er war der ältere Sohn des Handelsrechtlers Johann Heinrich Thöl.[1] 1867 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1874 wurde er Amtsrichter und 1876 Obergerichtsassessor. 1879 ernannte man ihn zum Landrichter. 1888 beförderte man ihn zum Landgerichtsrat. 1892 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. Er war unter anderem in Celle tätig. 1901 kam er an das Reichsgericht. Er war im II. Strafsenat tätig. Er verstarb im Amt.
Quelle
- Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 369.
Einzelnachweise
- ↑ Gerhard Ahrens: Heinrich Thöl - ein vergessener Ehrenbürger, Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertümer 86 (2006), S. 103. Sein Bruder August Phillip Franz (1847-1907) wurde 1895 Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.
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