Gesellschaft zu Fraumünster

Gesellschaft zu Fraumünster

Die Gesellschaft zu Fraumünster ist eine Frauen-Zunft in Zürich. Analog zur stadtzürcherischen Gesellschaft zur Constaffel ist sie nicht als Innung im zünftischen Sinne organisiert.

Zwei Mitglieder der Gesellschaft zu Fraumünster als Zaungäste am Sechseläuten 2011
Zunft zur Schmieden als Gäste der Gesellschaft zu Fraumünster am Mittelalter Spectactulum 2011 auf dem Münsterhof

Inhaltsverzeichnis

Wappen

Das Wappen der Gesellschaft zu Fraumünster zeigt einen weissen Hirsch auf blauem Grund mit drei gelben Lichtern im Geweih und nimmt damit Bezug auf die Gründungslegende und Tradition des Fraumünsters.

Geschichte

Das Kloster Fraumünster wurde am 21. Juli 853 von Ludwig dem Deutschen, einem Enkel Karls des Grossen, gegründet, indem er ein bereits bestehendes kleines Kloster an seine älteste Tochter Hildegard überschrieb. Vor allem Frauen aus dem Hochadel wurden gegen Zahlung einer Mitgift ins Kloster aufgenommen, wo sie zwar nach der benediktinischen Ordensregel lebten, aber das Recht zum freiwilligen Austritt und zur Heirat behielten. Die Äbtissinnen der Fraumünster-Abtei waren Reichsfürstinnen und galten als de facto als Stadtherrinnen von Zürich. Sie übten alle wichtigen Hoheitsrechte aus und prägten Zürich in kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht. Die letzte Äbtissin Katharina von Zimmern übergab am 7. Dezember 1524 die Schlüssel der Abtei, alle Rechte und Güter der Stadt Zürich und schloss sich mit diesem formellen Akt der Reformation unter Ulrich Zwingli an.

Frauen in den Zünften Zürichs

Im als «Constaffelbrief» bekannten Ratsbeschluss vom 6. Dezember 1490 wurde bestimmt, dass – ursprünglich aus wohlhabenden und adligen Familien stammende Männer und zeitweise auch Frauen – «Leute», die in Zürich nicht zünftisch organisiert waren, «Constaffel heissen und seyn sollen», d.h. der Gesellschaft zur Constaffel eingegliedert wurden. 1752 überraschten die Witwen von zwei Steinmetzen in Zürich die von Männern dominierten Handwerkszünfte, als sie beim Neubau des Zunfthauses zur Meisen eine günstigere Offerte ein als ihre männlichen Kollegen einreichten und den Auftrag zum Bau des 1757 fertig gestellten Gebäudes erhielten. Bis zur Aufhebung der Zünfte im Jahr 1798 war die gesamte Bürgerschaft – Frauen und Männer – in die Constaffel und zwölf Zünfte eingeteilt, und der grösste Teil des gesellschaftlichen Lebens von Zürich spielte sich in den Zunfthäusern ab. Frauen waren davon zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, aber sie verkehrten im Laufe der Zeit immer weniger in den Zunfthäusern,[1] und mit der Neukonstituierung der Zünfte im beginnenden 20. Jahrhundert als mehrheitlich Traditionsvereine waren Frauen von den Zunftaktivitäten ausgeschlossen.

Gesellschaft zu Fraumünster heute

Die Gesellschaft zu Fraumünster wurde 1988 gegründet mit der Zielsetzung, die Traditionen der 1524 aufgehobenen Abtei der Öffentlichkeit nahe zu bringen und das Andenken an die Äbtissinnen und an weitere historische Frauen-Persönlichkeiten von Zürich zu pflegen. Nebst Veranstaltungen und Medienpräsenz hat die Gesellschaft zu Fraumünster in Zusammenarbeit unter anderem mit der Stadtarchäologie mit dem Mittelalter Spectaculum auf dem Münsterhof im Mai 2011 der Stadt Zürich Geschichte zum Erleben näher gebracht.

Sechseläuten

2011 erhielt die Gesellschaft zu Fraumünster von den Stadtzürchern Männerzünften erstmals das Gastrecht am „Zug der Zünfte“ anlässlich des Sechseläutens.[2] Obwohl die Fraumünstergesellschaft auf eine Jahrhunderte ältere Geschichte als die 1336 gegründeten Zünfte in Zürich zurückblicken darf, soll sie in Zukunft, gemäss Beschluss des Zentralkomitees der Zünfte im September 2011, weiterhin vom traditionellen Frühlingsfest in der Stadt Zürich ausgeschlossen bleiben.[3] Gegen diesen Entscheid wurde bei der Stadt Zürich von Dritten interveniert: Stadtpräsidentin Corine Mauch empfindet diesen Entscheid «etwas aus der Zeit gefallen», und Hans Michael Riemer, emeritierter Vereinsrechtsprofessor, hält den Ausschluss der Frauen für «rechtlich nicht begründbar», da die Schweizer Verfassung das Gleichbehandlungsgebot für Frauen und Männer garantiert.[4] Weil die Stadt Zürich den Zünften eine unbefristete Rahmenbewilligung für das Sechseläuten erteilt hat, prüft das Präsidialdepartement der Stadt Zürich, «ob es rechtliche Grundlagen gibt, der Fraumünster-Gesellschaft im Rahmen dieser Bewilligung eine möglichst gleichberechtigte Teilnahme am Sechseläuten zu ermöglichen».[5]

Weblinks

 Commons: Gesellschaft zu Fraumünster – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Ausstellung Frauenzunft und Männerwelt vom 29. August bis 25. November 2007, 250 Jahre Zunfthaus zur Meisen
  2. Isobel Leybold-Johnson, swissinfo online (12. April 2011): Sechseläuten-Umzug erstmals mit Frauenzunft, abgerufen am 12. September 2011
  3. NZZ online (12. September 2011): Männer bleiben am Sechseläuten unter sich, abgerufen am 12. September 2011
  4. Tages-Anzeiger online (3. Oktober 2011): Stadt leistet Frauen Schützenhilfe, abgerufen am 4. Oktober 2011
  5. 20 Minuten online (2. Oktober 2011): Stadt leistet Frauenzunft Schützenhilfe, abgerufen am 4. Oktober 2011

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