- Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR
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Das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR war die letzte Kommunalverfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Sie trat am 17. Mai 1990 in Kraft.
Nach Abschluss des Einigungsvertrages wurde es per 31. August 1990 an Gegebenheiten der wieder gebildeten Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ergänzt bzw. angepasst und auch im Bundesgesetzblatt (BGBl. II S. 889) veröffentlicht. Am 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Einheit, wurde es in Landesrecht der fünf neuen Bundesländer überführt.
Erstmals, seit der Auflösung der Länder in der DDR 1952 und der Siegelordnung vom 28. Mai 1953, durften nach diesem Gesetz die Städte und Gemeinden der DDR nach § 10 Punkt 2 wieder eigene Siegel führen.
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