- Gottfried von Waldeck
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Gottfried von Waldeck (auch Gottfried von Minden genannt) (* um 1255/1260; † 14. Mai 1324) war von 1304 bis 1324 Bischof von Minden.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Er war der zweite Sohn des Grafen Heinrich III. von Waldeck und dessen Frau Mechthild von Cuyk-Arnsberg, einer Tochter des Grafen Gottfried III. von Arnsberg. Gottfried, sein älterer Bruder Adolf und der jüngste, Otto, hatten bezüglich der Nachfolge ihres Großvaters Adolf I. einen Vertrag geschlossen, demgemäß derjenige Graf von Waldeck werden sollte, der Sophie (1264–1331), die Tochter des Landgrafen Heinrich I. von Hessen heiraten würde. Da diese Bedingung vom jüngsten Bruder erfüllt wurde, schieden Adolf und Gottfried nach Ottos Heirat (wohl im Jahre 1275) als Erben aus.
Beide traten in den geistlichen Stand ein. Gottfried wird 1279 als Kapitular des St. Petrusstifts in Fritzlar erwähnt. Außerdem war er Domherr in Köln und Lüttich sowie Thesaurar in Münster.
Im Jahr 1304 wurde er zum Bischof von Minden gewählt. Noch im selben Jahr ließ er eine Bistumssynode abhalten, die sich gegen die Übertretung der Kirchengesetze wandte. Insbesondere wandte diese sich gegen den Bruch des Zölibats von Weltpriestern. Diejenigen, die sich notorisch Konkubinen hielten, würden suspendiert und verlören ihre Pfründen.[1] Im Jahr 1305 musste er mit Zustimmung des Domkapitels die Burg Staygerberch verpfänden, um mit dem Geld eine bisher verpfändete andere Burg auszulösen. Im Jahr 1305 begann er mit dem völligen Neubau der Burg Petershagen. Diese war ursprünglich zum Schutz gegen die Grafen von Hoya gedacht und mit Ministerialen des Bischofs bemannt.
Wegen des Streits zwischen Gottfried und der Bürgerschaft von Minden um bestimmte Ämter sah sich Gottfried gezwungen, seine Residenz nach Petershagen zu verlegen. Die Burg blieb auch nach Gottfrieds Tod Residenz der Bischöfe. Die Bürger schlossen sogar ein Beistandsabkommen mit Adolf von Schaumburg und den Grafen von Hoya, das notfalls auch eine Belagerung von Petershagen vorsah. Dazu kam es aber nicht, da in der Zwischenzeit ein Ritter Heinrich von Münchhausen heimlich auf der Weserinsel Laswerder eine Burg errichtet hatte und sich die Grafen von Schaumburg mit Gottfried und etwas später auch dem Grafen von Hoya gegen Heinrich von Münchhausen verbündeten. Damit war der Vertrag mit den Bürgern von Minden hinfällig.[2] Der Konflikt zwischen Bischof und Stadt Minden konnte 1311 vor diesem Hintergrund beigelegt werden.
Nach seinem Tod wurde Gottfried hinter dem St. Petrus Altar der Domkirche zu Minden beigesetzt.
Einzelnachweise
- ↑ Johann Anton und Augustin Theiner: Die Einführung der erzwungenen Ehelosigkeit bei den christlichen Geistlichen und ihre Folgen. Ein Beitrag zur Kirchengeschichte. Barmen, 1892. Bd.2 S.592
- ↑ Nathalie Kruppa: Emanzipation vom Bischof. Zum Verhältnis zwischen Bischof und Stadt am Beispiel Minden. In: Bischof und Bürger. Herrschaftsbeziehungen in den Kathedralstädten des Hoch- und Spätmittelalters. Göttingen, 2004 S.85f
Literatur
- Joh. Adolph Theodor Ludwig Varnhagen: Grundlage der Waldeckischen Landes- und Regentengeschichte. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1825, S. 332–337.
Weblinks
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