- Gottlieb von Huber
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Gottlieb von Huber (* 6. April 1817 in Ludwigsburg; † 6. Dezember 1882 in Heilbronn) war Jurist und Mitglied des Deutschen Reichstags.
Leben
Huber besuchte das Gymnasium und die polytechnische Schule in Stuttgart und die Universitäten Tübingen und Heidelberg. Er studierte erst Mathematik und Astronomie, später Rechtswissenschaften. Nach Reisen durch Italien, Frankreich, England und Skandinavien wurde er 1842 im Richterdienst angestellt. 1842 wurde er Obergerichtsaktuar, 1846 Assessor, 1851 Rat bei einem Kreisgerichtshof, 1865 Ober-Tribunalrath, 1867 General-Staatsanwalt, 1868 Direktor des Kreisgerichtshofs in Heilbronn, daneben ab 1871 eines Mitglied des Württembergischen Staatsgerichtshofs. Ab 1879 war er dann Präsident des Landgerichts Heilbronn.
Von 1875 bis 1878 war er Mitglied des Deutschen Reichstags für den Wahlkreis Württemberg 3 (Heilbronn, Besigheim, Brackenheim, Neckarsulm) und die Nationalliberale Partei, welche in Württemberg als Deutsche Partei auftrat. Dabei gewann er im September 1875 eine Nachwahl für den verstorbenen Abgeordneten Friedrich Eduard Mayer.
Literatur
- Hermann Kalkoff (Hrsg.): Nationalliberale Parlamentarier 1867–1917 des Reichstages und der Einzellandtage. Schriftenvertriebsstelle der nationalliberalen Partei Deutschlands, Berlin 1917
Weblinks
- Gottlieb von Huber in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Biografie von Gottlieb von Huber. In: Heinrich Best: Datenbank der Abgeordneten der Reichstage des Kaiserreichs 1867/71 bis 1918 (Biorab – Kaiserreich) (der genaue Datensatz muss mit der Suchfunktion ermittelt werden)
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