- Hamburg-Neuwerk
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Koordinaten 53° 55′ 16″ N, 8° 30′ 2″ O53.9211111111118.50055555555563Koordinaten: 53° 55′ 16″ N, 8° 30′ 2″ O Höhe 3 m ü. NN Fläche 5,8 km² Einwohner 44 (31. Dez. 2009) Bevölkerungsdichte 7,59 Einwohner/km² Postleitzahl 27499 Vorwahl 04721 Bezirk Bezirk Hamburg-Mitte Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; GeoPortal.Bund[1] Lage in NordwestdeutschlandNeuwerk ist ein Stadtteil des Bezirks Hamburg-Mitte der Freien und Hansestadt Hamburg. Zum Stadtteil gehören die Inseln Neuwerk und die im Gegensatz zur Hauptinsel unbewohnten Inseln Nigehörn und Scharhörn sowie weitere nur temporär trocken fallende Sandbänke im hamburgischen Wattenmeer.
Geografie
Die drei Inseln Neuwerk, Nigehörn und Scharhörn liegen im südöstlichen Teil der Nordsee bzw. im südwestlichsten Teil der Elbmündung. Die nächste größere Stadt auf dem Festland ist das rund 15 Kilometer südlich gelegene niedersächsische Cuxhaven. Das Hamburger Zentrum liegt rund 100 Kilometer elbaufwärts. Mit Hamburg ist Neuwerk nur über den Wasserweg verbunden. Neuwerk ist eine Exklave des Hamburger Staatsgebietes, da auch der Wasserweg vom hamburgischen Kernland nach Neuwerk nur durch niedersächsische und schleswig-holsteinische Gewässer verläuft.
Alle Flächen des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer liegen im Stadtteil Neuwerk.
Verwaltungsgeschichte
Bereits seit 700 Jahren gehört Neuwerk – mit Unterbrechung – zu Hamburg. Ab 1394 kam Neuwerk nach einer Fehde mit den Lappes unter die Verwaltung des neugegründeten hamburgischen Amtes Ritzebüttel. Infolge des Groß-Hamburg-Gesetzes kamen Cuxhaven und Neuwerk 1937 an Preußen und in der Folge an Niedersachsen. Durch einen Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und Hamburg („Cuxhaven-Vertrag“)[2] wurden die Inseln Neuwerk und Scharhörn 1969 wieder ins Hamburger Staatsgebiet eingegliedert und Hamburg in seine alten Rechte wieder eingesetzt, indem weitere Rechte an Hafenanlagen im Gebiet von Cuxhaven aufgegeben wurden. Hintergrund dieses Vertrages war die Sicherung eines Standortes für einen Tiefwasserhafen für Hamburg, der jedoch nicht realisiert wurde.
Einzelnachweise
- ↑ GeoPortal.Bund diente der Ermittlung der Flächen des Stadtteils bestehend aus den Teilfächen der Inseln Neuwerk, Nigehörn und Scharhörn. Einbezogen wurde die gesamte als Landfläche eingezeichnete Scharhörnplate. Die Angabe ist als ungefähre Angabe zu verstehen. Die Landfläche des Stadtteils schwankt mit der Veränderung der Küstenlinie. Zusätzlich entstehen im Gebiet Sandbänke, die temporär oder auch für längere Zeit trocken fallen. Diese Flächen sind nicht einberechnet. Das gesamte Hamburgische Staatsgebiet inkl. aller Inseln und den Watt- und Seeflächen rund um Neuwerk umfasst rund 137,5 km².
- ↑ Staatsvertrag mit dem Lande Niedersachsen über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse in Cuxhaven und im Gebiet der Elbmündung vom 3. Oktober 1961 (HmbGVBl. S. 317)
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