- Hans Heinz Heldmann
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Hans Heinz Heldmann (* 9. April 1929; † 8. Oktober 1995) war ein promovierter deutscher Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Straf-, Ausländer- und Asylrecht, außerdem Menschenrechtsaktivist, zeitweise Vorstandsmitglied der Humanistischen Union und Buchautor. Er war vor allem in eigenen Kanzleien in München, Darmstadt und Frankfurt am Main tätig. Seine Haltung als engagierter Anwalt und Publizist war geprägt durch die Stärkung bzw. Verteidigung der Bürger- und Minderheitenrechte.
Inhaltsverzeichnis
Anwaltliche Tätigkeit
Der Schwerpunkt von Heldmanns anwaltlicher Tätigkeit lag auf den Minderheitenrechten, besonders auf dem Ausländerrecht. Erfolgreich vertrat Heldmann seit den 1960er Jahren Minderheiten vor Gericht, zunächst oppositionelle persische Studenten wie von der Ausweisung bedrohte Palästinenser, in der Bundesrepublik verfolgte ausländische Kommunisten wie asylsuchende Araber. 1975 bis 1977 war er Vertrauensanwalt von Andreas Baader im Stammheimer Prozess. Heldmann verstand sich als "Radikaldemokrat" und war ein angesehener Experte für Minderheitenrechte und rechtsstaatliche Strafprozessordnung. Damals schrieb der SPIEGEL: "Mit den Klaus Croissant-Nachfolger Heldmann hat ein Anwalt Einzug gehalten, der gleich dem Ensslin-Vertreter Otto Schily Brillanz und forensische Fitneß aufbietet, zugleich aber bei allem Engagement für die Rechte der Mandanten für den Vorwurf der Sympathisantenschaft unerreichbar scheint."[1]
Menschenrechtsaktivist
In den 1960er Jahren trat Heldmann für die Humanistische Union als Rechtsberater hervor und engagierte sich für eine Liberalisierung des bundesdeutschen Rechtsstaats und für die Menschenrechte. 1966 prüfte er als Anwalt im Auftrag eines Mandanten, ob die seinerzeit christlich-nationalkonsertiv dominierte "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) als „eine Nachfolge-Institution der Besatzungszensur“ (Heldmann) überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. [2] Heldmann wurde Ende der 1960er unter Menschenrechtlern international bekannt, als er im Auftrag von Amnesty International Strafprozesse in Teheran (unter dem Regime von Schah Mohammad Reza Pahlavi) beobachtete. In seinen letzten Lebensjahren engagierte er sich als Menschenrechtler wie als Anwalt gegen die 1992 beschlossene Reform des Asylrechts und den Abbau der Rechte von Abschiebehäftlingen.[3]
Autor
Der Rechtswissenschaftler Heldmann ist seit den 1960er Jahren vor allem als Autor mehrerer Kommentare und kritischer Bücher über Ausländergesetze und Ausländerrecht hervorgetreten. Daneben veröffentlichte er 1968 ein Buch mit 158 „Worten des Vorsitzenden Heinrich“ unter dem Pseudonym „Gebrüder Grimmig“. Es handelt sich dabei um eine satirisch kommentierte Sammlung von Zitaten des Bundespräsidenten Heinrich Lübke, die im Münchner Kunst- und Wissenschafts-Verlag Heinz Moos erschien.[4]
Literatur
- Zurechnungsunfähigkeit und verminderte Zurechnungsfähigkeit in rechtsvergleichender Darstellung. Freiburg i. Br., 1956
- Das Ausländergesetz 1965. München: Humanistische Union, 1967
- Stammheimer Briefwechsel. In: Sonnemann, Ulrich (Hg.): Der misshandelte Rechtsstaat in Erfahrung und Urteil bundesdeutscher Schriftsteller, Rechtsanwälte und Richter. Köln: Kiepenheuer und Witsch, 1977.
- Plädoyer zum Stammheimer Prozeß und weitere Dokumente zur Politischen Justiz. In: Kritische Justiz. 1977, Heft 2
- Irmgard Möller berichtet. Dokumentation. Hrsg. von Hans- Heinz Heldmann u.a. o.O.: Selbstverlag, 1978
- Strafrechtskritik und Strafrechtsreform 1954-1988. Frankfurt am Main Haag & Herchen 1988
- (mit Bahr-Jendges, Jutta und Rainer Frommann): Die Vollstreckung der Entkleidungsordnung. Verteidigerausschluss durch Sitzungspolizei. Zum 2. Prozeß gegen Irmgard Möller. Bremen, Selbstverlag, 1978.
- Verwaltung versus Verfassung - Frankfurt am Main : Lang, 1989
- Ausländergesetz. - Frankfurt [Main], Bettinaplatz 1 : H. Heldmann, 1991, 2.Aufl.1993
Einzelnachweise
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