- Hans Ponfick
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Hans Ponfick (* 24. August 1883 in Breslau; † 12. April 1946 in Oberschreiberhau) war ein auf Agrarrecht spezialisierter Verwaltungsjurist und Rechtsanwalt in der Zeit der Weimarer Republik.
Hans Ponfick war der Sohn des in Breslau lehrenden Pathologen Emil Ponfick. Nach dem Schulbesuch in Breslau studierte er ab 1901 in Marburg, Göttingen (ab 1902) und Breslau Rechtswissenschaften. In Göttingen wurde er Mitglied des Corps Hannovera. Nach dem ersten Staatsexamen machte er zunächst ein längeres landwirtschaftlichen Praktikum. Nach der Referendarzeit und Promotion zum Dr. jur. (1907) legte er 1908 das zweite Staatsexamen ab und trat seine erste Stelle als Gerichtsassessor in Breslau an und arbeitete 1910 für die Preußische Ansiedlungskommission in Posen. 1911–1914 war Ponfick Direktor der brandenburgischen Provinzial-Siedlungsgesellschaft „Eigene Scholle“ bevor er von 1914–1917 seinen Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg ableistete. 1917 kehrte er zur Justiz als Amtsrichter in Freiberg in Schlesien zurück. Bereits 1918 wurde er zunächst Königlicher Regierungsrat beim Oberpräsidium in Potsdam und 1919 Geheimer Regierungsrat und Vortragender Rat im Reichsarbeitsministerium. Im Ministerium war Ponfick Leiter der Unterabteilung für ländliche Siedlung. Als solcher löste er 1921 erste Überlegungen im Kabinett aus, wie weit das Recht auf freie Meinungsäußerung nach der Weimarer Reichsverfassung auch für Beamte gelten könne, nachdem er den preußischen Landwirtschaftsminister Otto Braun über die Presse der Untätigkeit bezichtigt hatte.[1] Gleichzeitig war er als Dozent an der Verwaltungsakademie in Berlin tätig. Nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst 1923 setzte er sich als Berater landwirtschaftlicher Verbände ein und war ab 1925 als Rechtsanwalt beim Kammergericht in Berlin zugelassen. Ponfick war von 1922-1928 Mitglied des Reichswirtschaftsrates als Vertreter des Reichslandbundes, dessen Beirat er auch angehörte.[2] Neben der Mitarbeit in Gremien weiterer landwirtschaftlicher Organisationen entfaltete er eine umfangreiche fachbezogene schriftstellerische Tätigkeit zu allen rechtlichen Fragestellungen der Landwirtschaft, insbesondere des landwirtschaften Bodenrechts, damals vor dem Hintergrund der Versorgung von Kriegsheimkehrer unter dem Gesichtspunkt der Selbstversorgung Siedlungsrecht genannt. Bekannt wurde sein Kommentar zum Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919, der in mehreren Auflagen erschien. Er war Mitglied der Aufsichtsräte mehrerer Zuckerfabriken in Schlesien.
Literatur
- Wilhelm Joppich (Hrsg.): Blaubuch des Corps Hannovera. Band 2: 1900-2002 Göttingen 2002
Weblinks
- Literatur von und über Hans Ponfick im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
Kategorien:- Rechtsanwalt (Deutschland)
- Verwaltungsjurist
- Mitglied Vorläufiger Reichswirtschaftsrat
- Verbandsfunktionär
- Corpsstudent (20. Jahrhundert)
- Deutscher
- Geboren 1883
- Gestorben 1946
- Mann
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