- Heinrich Weber-Grellet
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Heinrich Weber-Grellet (* 1948 in Göttingen) ist ein deutscher Steuerjurist und Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof (BFH).
Werdegang
Studium der Rechtswissenschaft in Marburg, München und Münster. Dissertation 1978 in Münster über Beweis- und Argumentationslast im Verfassungsrecht[1]. Seine berufliche Laufbahn begann 1977 in der Finanzverwaltung NRW mit einer Zwischenstation 1982 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am BFH in München und anschließender Rückkehr als Richter an das Finanzgericht Münster. 1990 erfolgte die Ernennung zum Richter am BFH. Dort war er überwiegend im seinerzeit neu eingerichteten XI. Senat für Streitfälle der ertragsteuerlichen Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden zuständig, bevor er erst Ende Mai 2007 zum Vorsitzenden Richter des X. Senats aufstieg, welcher sich hauptsächlich mit Streitigkeiten der Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie der Rentenbesteuerung befasst.
Weber-Grellet ist Mitglied im Präsidium des Gerichts, Vorsitzender des Vereins der Richterinnen und Richter am BFH sowie außerplanmäßiger Professor an der Universität Münster. Er hat zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften zu einkommensteuerrechtlichen Themen verfasst, ist Autor von Monographien zu Themen wie Bilanzsteuerrecht, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie sowie europäischem Steuerrecht, aber in der Fachwelt vor allem durch seine Mitarbeit am Schmidt-Einkommensteuerkommentar bekannt.
Weblinks
- Prof. Dr. Weber-Grellet wird zum Vorsitzenden Richter ernannt - Pressemitteilung 47/2007 des Bundesfinanzhofs
Einzelnachweise
- ↑ Quellennachweis Dissertation in Deutsche Nationalbibliothek
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