- Heinz Thomas (Jurist)
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Heinz Thomas (* 7. Juni 1920 in München; † 3. August 2002 ebenda) war ein deutscher Jurist.
Das Studium der Rechte begann Thomas nach dem Abitur am Wittelsbacher Gymnasium in München im Jahr 1942 in Rostock und setzte es nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft 1946 in München fort. 1948 absolvierte er die erste juristische Staatsprüfung. 1949 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert und erlangte durch Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung 1950 die Befähigung zum Richteramt. 1951 trat er in den Justizdienst des Freistaats Bayern ein, wo er nach Verwendungen am Amtsgericht München und am Landgericht München I 1972 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt wurde. Diese Position hatte Thomas bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1984 inne.
1974 wurde Thomas zum Honorarprofessor der Ludwig-Maximilians-Universität München ernannt. Der juristischen Öffentlichkeit ist er vor allem als Mitherausgeber eines Kommentars zur Zivilprozessordnung, gemeinsam mit Hans Putzo und als Bearbeiter des Palandt von der 28. bis zur 62. Auflage bekannt geworden.
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