- Hellenotamiai
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Die Hellenotamiai (griechischer Plural Ἑλληνοταμίαι = Hellēnota'míai, zusammengesetzt aus Ἕλληνο von Ἕλλην = Hellene, Grieche; ταμίαι Plural zu ταμίας = Verwalter, Zahlmeister) bildeten in der Antike ein Kollegium athenischer Beamter, das für die Verwaltung der Gelder des 478 v. Chr. gegründeten Ersten Attischen Seebundes zuständig war. Zunächst gehörten zehn, ab 411 v. Chr. zwanzig Mitglieder dem Kollegium an. Mit Ende des Peloponnesischen Krieges 404 v. Chr. wurde die Behörde aufgelöst.
Die Hellenotamiai hatten für die Einzahlungen der Bündnispartner und im Kriegsfall auf Volksbeschluss für die Auszahlungen an die Strategen zu sorgen, das abzuführende Sechzigstel der zu den Dionysien fälligen Tribute (phoros) bei den Schatzmeistern der Athene auf der Akropolis zu deponieren und vielleicht auch die Tributlisten aufzustellen. Es ist belegt, dass sie auch Zuschüsse für den Bau der Propyläen und des Parthenon auszahlten. Außerdem stellten sie das Geld für die Aufzeichnung von Ehrenbeschlüssen. Viele Tributlisten sind inschriftlich erhalten. Die Behörde hatte zehn Beisitzer und einen, bisweilen zwei Schreiber zu ihrer Unterstützung. Um Mitglied des Kollegiums zu werden, musste man Athener aus der Klasse der Pentakosiomedimnoi sein und von der attischen Volksversammlung gewählt werden.
Die Behörde und die Bundeskasse befanden sich ab 478/477 v. Chr. in Delos, ab 454/453 v. Chr. in Athen. Außerdem verwalteten die Hellenotamiai ab 411/410 die Staatskasse der Athener, da beide Kassen zusammengelegt wurden und sie auch die Aufgaben der Kolakreten, der Finanzbehörde, übernahmen. Im Zweiten Attischen Seebund gab es die Behörde nicht.
Quellen
- Thukydides 1,96,2 zu Einrichtung, Aufgabe, Sitz: καὶ Ἑλληνοταμίαι τότε πρῶτον Ἀθηναίοις κατέστη ἀρχή, οἳ ἐδέχοντο τὸν φόρον· οὕτω γὰρ ὠνομάσθη τῶν χρημάτων ἡ φορά. ἦν δ' ὁ πρῶτος φόρος ταχθεὶς τετρακόσια τάλαντα καὶ ἑξήκοντα. ταμιεῖόν τε Δῆλος ἦν αὐτοῖς, καὶ αἱ ξύνοδοι ἐς τὸ ἱερὸν ἐγίγνοντο = und die Hellenotomiai wurden damals zum ersten Mal von den Athenern eingesetzt, als Behörde, die den Phoros einnahmen: So nämlich wurde die Abgabe des Geldes genannt. Es war aber der erste Phoros festgesetzt auf 460 Talente. Zur Schatzkammer diente ihnen Delos und die Zusammenkünfte wurden in das Heiligtum gelegt.
- Aristoteles, Athenaion politeia 30,2 zur Wahl aus dem Rat der 500, Übernahme der Staatsfinanzen, Ruhen ihrer Ratstätigkeit: τούτων δ᾽ εἶναι ... ἑλληνοταμίας καὶ τῶν ἄλλων ὁσίων χρημάτων ἁπάντων εἴκοσιν οἳ διαχειριοῦσιν ... τοὺς δὲ ἑλληνοταμίας οἳ ἂν διαχειρίζωσι τὰ χρήματα μὴ συμβουλεύειν = aus diesen (den Ratsmitgliedern) sind ... zwanzig Hellenotamiai, die wohl auch alle anderen Gelder verwalten werden ... die Hellenotamiai, die die Gelder verwalten, sollen nicht mehr am Rat teilnehmen.
Literatur
- Ulrich Kahrstedt: Untersuchung zur Magistratur in Athen. Stuttgart 1936, S. 96 ff.
- Benjamin Dean Meritt, Henry T. Wade-Gery und Malcolm Francis McGregor: The Athenian tribute lists. Band 1, Harvard University Press, Cambridge (Mass.) 1939, S. 567 ff.; Band 2, Harvard University Press, Cambridge (Mass.) 1949, S. 125.
- Hans Schäfer: Beiträge zur Geschichte der Attischen Symmachie. In: Hermes. Band 74, 1939, S. 225–264.
- Hans Volkmann: Hellenotamiai. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 2, Stuttgart 1967, Sp. 1010.
- A. Geoffrey Woodhead: The Institution of the Hellenotamiae. In: Journal of Hellenic Studies. Band 79, 1979, S. 149–152.
Kategorien:- Griechische Geschichte (Antike)
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