- Hermann Großmann (Jurist)
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Hermann Großmann (* 8. August 1878 in Eberswalde; † 1937) war ein Reichsgerichtsrat.
Leben
Er legte 1900 die Erste Staatsprüfung („ausreichend"), die Zweite 1905 („ausreichend") ab. Er wurde 1905 Assessor. Dann war er 1909 Landrichter beim LG Duisburg, 1915 Hilfsrichter beim OLG Düsseldorf. In der Weimarer Republik wurde er 1919 Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandgericht Marienwerder und 1922 Senatspräsident beim Kammergericht Berlin. Am 1. April 1930 wurde er Reichsgerichtsrat, der einzige von 122 Juristen am Reichsgericht mit einer republikanischen Einstellung.
Großmann gehörte der SPD, dem Reichsbanner, dem Republikanischen Richterbund und der Liga für Menschenrechte an. Da er im November 1932 auf einer Reichsbanner-Versammlung zur Verteidigung der Weimarer Verfassung aufgerufen hatte, leitete Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein, da er "in hohem Maße die Zurückhaltung vermissen lässt, wie…. von einem Mitglied des höchsten Gerichtshofes… erwartet werden muss". Justizminister Franz Gürtner forderte ihn 6. März 1933 auf, seine sofortige Versetzung in den Ruhestand zu beantragen, was Großmann auch tat[1] und damit der Entlassung nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums zuvorkam, das am 7. April 1933 erlassen wurde.
Literatur
- Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971.
- Johann Heinrich Lüth, Uwe Wesel : Arnold Freymuth (1878-1933), Hermann Grossmann (1878-1937), Alfred Orgler (1876-1943 ): Drei Richter für die Republik, in: Streitbare Juristen : eine andere Tradition : Jürgen Seifert, Mitherausgeber der Kritischen Justiz, zum 60. Geburtstag. Baden-Baden : Nomos 1988 ISBN 3-7890-1580-6
Einzelnachweise
- ↑ Ingo Müller 125 Jahre richterlicher Unabhängigkeit ? Zum 125-jährigen Gründungstag des Amtsgerichts Emmerich 2. Juli 2004
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