Franz Gürtner

Franz Gürtner
Franz Gürtner (1938)

Franz Gürtner (* 26. August 1881 in Regensburg; † 29. Januar 1941 in Berlin) war ein deutscher Jurist, der von 1932 bis zu seinem Tod Reichsjustizminister war.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Gürtner war der Sohn des Lokomotivführers Franz Gürtner und der Marie Gürtner, geborene Weinzierl. Nach dem Abitur 1900 am Neuen Gymnasium (heute Albrecht-Altdorfer-Gymnasium) Regensburg studierte er in München Rechtswissenschaft als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum für begabte Studenten aus Bayern. Nach acht Semestern legte er 1904 sein Universitätsexamen ab. Seinen Vorbereitungsdienst auf den bayerischen "Staatskonkurs" unterbrach er für das Ableisten des Militärdiensts als Einjährig-Freiwilliger beim Infanterie-Regiment „von der Tann“ Nr. 11. Nach seinem Zweitem Staatsexamen 1908 arbeitete er zunächst als Syndikus bei einem Münchner Brauereiverband. Zum 1. Oktober 1909 trat er in den Staatsdienst am Bayerischen Justizministerium ein,[1] und bearbeitete in den nächsten fünf Jahre vornehmlich Personal- und Prüfungsangelegenheiten. Die Arbeit im Justizministerium bildete die Wissens- und Erfahrungsgrundlage für seine spätere Stellung als fachkundiger Minister.

Bis 1911 war er III. Staatsanwalt am Landgericht München I und wurde im Januar 1912 zum Richter am Amtsgericht München berufen.[2]

Am 7. August 1914 wurde Gürtner eingezogen und ging im Ersten Weltkrieg mit dem 11. Infanterieregiment zunächst an die Westfront. Er wurde an verschiedenen Orten der Westfront eingesetzt und stieg bis zum stellvertretenden Bataillonsführer auf, hochdekoriert bis dahin mit dem Eisernen Kreuz II. und I. Klasse, und dem bayrischen Militär-Verdienst-Orden IV. Klasse mit Schwertern. Ab September 1917 nahm er mit dem bayerischen Infanterie-Bataillon 702 im Expeditionskorps Pascha II in Palästina teil. Dafür erhielt er das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern[3] und den Eisernen Halbmond. Mit der Ernennung zum Bataillonskommandeur am 31. Oktober 1918, dem Tag der Kapitulation des Osmanischen Reiches, führte er das Bataillon zurück nach Konstantinopel und traf am 17. März 1919 in Wilhelmshaven ein, wo er demobilisiert wurde.

Am 11. April 1919 trat Gürtner seinen Dienst als II. Staatsanwalt am Landgericht München I an. Vier Tage zuvor wurde in München die Räterepublik ausgerufen. Nach der Niederschlagung wirkte er an deren juristischen Bewältigung mit. Diese Erfahrungen waren für seine Nachsicht gegen rechtsgerichtete Straftäter prägend. Im November 1919 legte er den Eid auf die Bamberger Verfassung, im Juli 1920 auf die Weimarer Reichsverfassung ab. Im August 1920 wurde er zum Landgerichtsdirektor ernannt und wieder in das Ministerium berufen. Dort wurde er (zunächst stellvertrender) Referent für das damals bedeutende Begnadigungswesen, da gegen die Urteile der Volksgerichte weder Rechtsmittel noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich war. Sein Schwager Dürr bearbeitete das Referat für Straf- und Strafprozessrecht, Kriegs- und Belagerungszustand und Verfahrensniederschlagung, zu dem Gürtner Hilfsreferent war. Gürtner wurde im August 1922 als Vertreter der deutschnationalen Bayrischen Mittelpartei zum bayerischen Justizminister ernannt. Im Juni 1932 ernannte ihn Franz von Papen zum Reichsjustizminister. Dieses Amt behielt er bis zu seinem Tode 1941.

1920 heiratete er Luise Stoffel, Tochter eines Oberstleutnants, sie hatten drei Söhne.[1] Obwohl er Katholik war, wurden die Söhne nach der Mutter evangelisch erzogen.

„Staatsnotwehrgesetz“, von Gürtner unterzeichnet
Von Gürtner unterzeichnete sogenannte „Reichstagsbrandverordnung“

Politisches Wirken

Während seiner Zeit als Justizminister war die Justiz in Bayern rechtsextremen politischen Richtungen nachsichtig eingestellt, was Adolf Hitler in seinem Prozess 1924 am Münchner Volksgericht durch frühzeitige Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Landsberg, die Aufhebung des Redeverbots, sowie die Wiederzulassung der NSDAP zugute kam.[4]

Als Reichsjustizminister war er 1934 verantwortlich für das sogenannte Staatsnotwehrgesetz, das im Zusammenhang mit dem Röhm-Putsch nachträglich als Rechtsgrundlage für die dort begangenen Morde geschaffen wurde.[5]

Die Versuche Gürtners, der bis 1937 nicht Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3805232) war, nach 1933 der deutschen Justiz Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, waren zum Scheitern verurteilt. Proteste Gürtners gegen Misshandlungen und Morde durch die SA in Konzentrationslagern seit 1933 waren wirkungslos, führten allerdings auch nicht zu seiner Entlassung. Gürtner protestierte auch gegen die Methoden der Geheimen Staatspolizei, die Geständnisse durch Folter abpresste, doch seit 1935 wurde sein politischer Einfluss schwächer, Sicherheitsdienst und Geheime Staatspolizei arbeiteten besonders seit Beginn des Zweiten Weltkrieges unabhängig vom staatlichen Justizapparat.[6]

Auf Gürtners Initiative wurde am 14. Oktober 1936 von Hitler entschieden, die Todesstrafe in Deutschland künftig mit der Guillotine zu vollstrecken.[7] In seiner Funktion als Justizminister unterzeichnete er eine Vielzahl nationalsozialistischer Unrechtsakte in Gesetzes- oder Verordnungsform. Hierunter fallen die sogenannte „Reichstagsbrandverordnung“, durch die die Bürgerrechte der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft gesetzt wurden und die als Rechtsgrundlage für die Maßnahmen der Gestapo diente; sowie das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, welches sexuelle Handlungen von Juden und „Ariern“ unter Strafe stellte (vgl. „Rassenschande“). Weiterhin unterzeichnete er das „Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr“, welches nachträglich versuchte, die Morde beim sogenannten Röhmputsch zu legalisieren und die völlige Aufhebung der Trennung von Exekutive und Legislative bedeutete. Ebenso war er einer der Unterzeichner der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Veränderung von Familiennamen und Vornamen, in dem Juden zwangsweise die diskriminierenden Vornamen Israel, beziehungsweise Sara erhielten.[8]

Seit 30. Januar 1937 war Gürtner Inhaber des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP.[9]

Durch seinen Einfluss gelang es Franz Gürtner 1938, Ricarda Huch und ihren Schwiegersohn Franz Böhm, beide dem nationalsozialistischen Regime gegenüber kritisch eingestellt, vor einem Strafverfahren zu bewahren. Er erreichte, dass das Verfahren gegen sie nach dem Anschluss Österreichs im Rahmen einer von Hitler erlassenen Amnestie eingestellt wurde.[10]

Franz Gürtner erhielt Ende August 1940 im Nachhinein Kenntnis von einem geheimgehaltenen sogenannten „Hitler-Erlaß“, vom Oktober 1939, aber rückdatiert auf den 1. September 1939, in dem Ärzte zu den Euthanasiemorden ermächtigt wurden.[11]

Siehe auch

Veröffentlichungen

  • mit Roland Freisler, Das neue Strafrecht. Grundsätzliche Gedanken zum Geleit, Berlin 1936
  • Hrsg., 200 Jahre Dienst am Recht. Gedenkschrift aus Anlaß des 200jährigen Gründungstages des Preußischen Justizministeriums, Berlin 1938
  • Hrsg., Das kommende deutsche Strafverfahren. Bericht der amtlichen Strafprozeßkommission, Berlin 1938

Literatur

  • Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, München : Oldenbourg, 3. Aufl. 2001, ISBN 3-486-53833-0
  • Ekkehard Reitter, Franz Gürtner, politische Biographie eines deutschen Juristen, Berlin: Duncker & Humblot 1976, ISBN 3-428-03655-7

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft, Band I, Deutscher Wirtschaftsverlag, Berlin 1930, S. 398
  2. Cuno Horkenbach (Hrsg.): Das Deutsche Reich von 1918 bis heute, Band III, Verlag für Presse und Wirtschaft, Berlin 1933, S. 511
  3. Das Deutsche Führerlexikon 1934/1935, Berlin 1934, S. 516
  4. Wolfram Selig in: Wolfgang Benz, Hermann Graml (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Weimarer Republik, C.H. Beck, München, 1988
  5. Große Bayerische Biographische Enzyklopädie, Band 1, De Gruyter, Berlin 2005, S. 714
  6. Robert Wistrich:Wer war wer im Dritten Reich?, München 1983
  7. Internetseite der Gedenkstätte Plötzensee über die Hinrichtungen in Plötzensee 1933 - 1945, Zugriff: 12. Dezember 2010
  8. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 209.
  9. Klaus D. Patzwall: Das Goldene Parteiabzeichen und seine Verleihungen ehrenhalber 1934-1944, Studien der Geschichte der Auszeichnungen Band 4, Verlag Klaus D. Patzwall, Norderstedt 2004, ISBN 3-931533-50-6, S.70
  10. Alexander Hollerbach: Streiflichter zu Leben und Werk Franz Böhms, Berlin, Duncker & Humblot 1989, S. 290
  11. Jürgen Peter: Der Nürnberger Ärzteprozeß im Spiegel seiner Aufarbeitung anhand der drei Dokumentensammlungen von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke/Jürgen Peter. 2. Auflage, Münster 1998, S. 25

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