- Hermann Quarck
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Carl Hermann Quarck (* 16. August 1873 in Coburg; † 3. August 1932 in Berlin[1]) war Staatsrat und Mitglied des Deutschen Reichstags.
Leben
Quarck besuchte von 1883 bis 1892 das Gymnasium Casimirianum in Coburg und studierte Jurisprudenz und Staatswissenschaft in Heidelberg, Berlin und Jena von 1892 bis 1896. Ab 1896 war er Referendar am Amtsgericht Coburg , promovierte zum Dr. jur. in Jena, legte das Gerichtsassessorexamen 1901 in Jena ab und war ab dem 17. Juni 1901 bei den Verwaltungsbehörden des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha beschäftigt. Seit 1906 Regierungsrat und Referent in der Ministerialabteilung Gotha, ab dem 1. Januar 1907 in der Abteilung A. des Herzoglichen Staatsministeriums in Coburg, dazwischen vom 1. April 1910 ab ein halbes Jahr Hilfsreferent im Reichsamt des Innern. 1896-97 diente er als Einjährig-Freiwilliger im 6. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 95 und war dann Oberleutnant der Landwehr I. Ausgezeichnet wurde er mit dem Ritterkreuz II. Klasse des Ernestinischen Hausordens.
Er kandidierte bereits 1909 bei der Ersatzwahl im Wahlkreis Coburg nach dem Tode seines Vaters, des verstorbenen Reichstagsabgeordneten und Geheimen Justizrats Burkhardt Quarck, unterlag in der Stichwahl aber dem Sozialdemokraten Fritz Zietsch.
Ab 1912 war er Mitglied des Deutschen Reichstags für den Wahlkreis Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha 1 Coburg und die Nationalliberale Partei. Dieses Mandat hat er am 23. Mai 1914 niedergelegt. Für den 1. August 1912 wurde er zum Vorstand des Herzoglichen Landratsamts in Coburg mit der Amtsbezeichnung Landrat ernannt [2] und für den 1. Juni 1914 mit der Amtsbezeichnung Staatsrat zum Vorstand der Coburger Ministerialabteilung.[3]
Am 10. März 1919 wurde Quarck durch die Coburger Landesversammlung zum Mitglied der dreiköpfigen Regierung des Freistaates Coburg gewählt. Bis zu seinem Rücktritt am 2. Juli 1919 war er in Personalunion Vorstand des Staatsministeriums und Vorsitzender der Staatsregierung.[4] In der Zeit war er maßgeblich an den Verhandlungen für den Abfindungsvertrag vom 7. Juni 1919 mit dem vormaligen Herzog Carl Eduard und der Gründung der Coburger Landesstiftung beteiligt. Anlass für den Rücktritt war die Nominierung Reinhold Artmanns durch die sozialdemokratische Fraktion, die die Mehrheit in der Landesversammlung hatte, zum Coburger Regierungsvertreter im Staatsrat von Thüringen.[5]
Nach der Vereinigung Coburgs mit Bayern war Quarck ab dem 1. Oktober 1923 bis zu seinem Tod Wirklicher Legationsrat bei der Bayerischen Gesandtschaft in Berlin und Stellvertretender Bevollmächtigter Bayerns beim Reichsrat. Am 1. Dezember 1927 wurde er Geheimer Rat und Leiter der Bayerischen Wirtschaftsstelle in Berlin.[6]
Weblinks
- Hermann Quarck in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Biografie von Hermann Quarck. In: Heinrich Best: Datenbank der Abgeordneten der Reichstage des Kaiserreichs 1867/71 bis 1918 (Biorab – Kaiserreich) (der genaue Datensatz muss mit der Suchfunktion ermittelt werden)
Einzelnachweise
- ↑ http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/document/artikel_44583_bilder_value_7_Reichsrat6.pdf
- ↑ Regierungsblatt für das Herzogtum Coburg, 26. Juni 1912
- ↑ Regierungsblatt für das Herzogtum Coburg, 27. Mai 1914
- ↑ http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44876
- ↑ Jürgen Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918–1923. Druckhaus und Vesteverlag A. Rossteutscher, Coburg 1969, S.40
- ↑ http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/document/artikel_44583_bilder_value_7_Reichsrat6.pdf
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