Freistaat Coburg

Freistaat Coburg
Freistaat Coburg 1920
Landeshauptstadt: Coburg
Fläche: 562 km²
Einwohner: 74.340
Bevölkerungsdichte: 132 Einwohner/km²
Karte
Freistaat Coburg
Freistaat Coburg, Exklave Königsberg in Franken
Flagge ab 1911

Der Freistaat Coburg entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit dem Freistaat Bayern am 1. Juli 1920.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Mit dem Rücktritt des Herzogs Carl Eduard am 14. November 1918 erlosch das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha und es entstanden aus den beiden Landesteilen (Herzogtum Sachsen-Gotha und Herzogtum Sachsen-Coburg) die Freistaaten Gotha und Coburg. Beide Bundesstaaten besaßen schon in der Monarchie ihre eigenen Landtage und von einander unabhängige Ministerialbehörden.[1] Am 9. Februar 1919 folgte die Wahl der elf Mitglieder der coburgischen Landesversammlung. Die Liste I der SPD erhielt 58,6 Prozent, die bürgerliche Liste II (Liberale, Deutschnationale, Coburger Bauernverein) 41,4 Prozent, was eine Sitzverteilung von 7 zu 4 ergab. Präsident der Landesversammlung wurde der Sozialdemokrat Erhard Kirchner. Die Landesversammlung verabschiedete am 10. März 1919 das „Vorläufige Gesetz über die Gesetzgebung und Verwaltung im Freistaate Coburg“, die provisorische Coburger Verfassung. Die dreiköpfige Regierung bestand aus Staatsrat Hermann Quarck (nationalliberal, bislang Leiter der Coburger Ministerialabteilung) als Vorsitzendem und den beiden SPD-Abgeordneten Franz Klingler und Reinhold Artmann. Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrags über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Freistaaten Coburg und Gotha am 12. April 1919 wurde die Trennung der beiden vormaligen Landesteile endgültig vollzogen.

Am 7. Juni 1919 wurde mit dem Herzog Carl Eduard ein Abfindungsvertrag über dessen Besitz- und Vermögensverhältnisse geschlossen. Für das gesamte Domänengut, bestehend aus ungefähr 4500 Hektar Forsten, zahlreichen Gebäuden und Einzelgrundstücken, sowie die Kunstschätze der Veste und des Hofgartenmuseums, die Bibliothek, das Theater, Schloss und Gut Rosenau, die Veste Coburg, Schloss Ehrenburg und das Staatsarchiv erhielt der Herzog eine Abfindung in Höhe von 1,5 Millionen Mark. Die Kunstschätze der Veste, die Sammlungen des Hofgartenmuseums und die Einrichtungsgegenstände des Schlosses Ehrenburg wurden Eigentum der Coburger Landesstiftung, der Rest verblieb beim Freistaat. Schloss, Schlosspark und Gut Callenberg sowie Schloss Eichhof und die Schweizerei Rosenau mit einer Gesamtfläche von 533 Hektar blieben Eigentum des Herzogs.

Der nationalliberale Quarck hatte gemäß Verfassung vom 10. März 1919 die leitende Position in Regierung und Verwaltung inne. Er war in Personalunion Vorsitzender der Staatsregierung und Vorstand des Staatsministeriums.[2] Nachdem die sozialdemokratische Fraktion, die die Mehrheit in der Landesversammlung hatte, Reinhold Artmann zum Coburger Regierungsvertreter im Staatsrat Thüringens (Verwaltungsrat zum Gesetzesvollzug) ernannte[3], trat Quarck am 2. Juli 1919 von seinen Ämtern zurück. Es folgte am 11. Juli 1919 eine Verfassungsänderung, das die Personalunion von Regierungs- und Verwaltungsspitze aufhob. Den Vorsitz der Regierung übernahm Franz Klingler und der Abgeordnete Hans Schack (DDP) wurde neues Mitglied der Landesregierung. Die Leitung des Ministeriums übernahm der Verwaltungsjurist Ernst Fritsch unter der Dienstbezeichnung Ministerialdirektor.

Da die politisch Verantwortlichen den neuen Freistaat als wirtschaftlich nicht überlebensfähig betrachteten, suchten sie den Anschluss an ein anderes Land. Man nahm daher im März und Mai 1919 an den Konferenzen mit den anderen Thüringischen Staaten zur Bildung des neuen Landes Thüringen teil, stimmte allerdings dem Gemeinschaftsvertrag vom Mai nicht zu. Parallel dazu wurden ab Mitte Juni offizielle Verhandlungen wegen des Anschlusses mit Bayern und einen Monat später mit Preußen aufgenommen. Preußen sagte allerdings schon im August ein Zusammengehen der Staaten ab. Bayern war gegenüber dem Anschluss aufgeschlossen und konnte im Gegensatz zu dem sich erst bildenden Land Thüringen viele Zugeständnisse machen, insbesondere bezüglich des Erhalts kultureller Einrichtungen Coburgs.

Am 30. November 1919 folgte schließlich die erste demokratische Volksabstimmung in Deutschland[4] über den Verbleib des Landes Coburg. Bei ungefähr 70 % Wahlbeteiligung stimmten über 88 % der Bevölkerung auf die Frage „Soll Coburg dem Gemeinschaftsvertrag der thüringischen Staaten beitreten?“ mit einem Nein auf dem Stimmzettel und damit für den Anschluss an Bayern.[5][6][7] Die Gründe für dieses eindeutige Ergebnis waren vielfältig: einerseits sah sich die Bevölkerung schon immer stärker mit Franken als mit Thüringen verbunden, andererseits beeinflusste die Tatsache, dass während des Ersten Weltkrieges Nahrungsmittel nach Thüringen abgeführt werden mussten, ebenso wie ein deutlich stärkeres Entgegenkommen Bayerns die Meinungen.

Mit einem Staatsvertrag wurde am 14. Februar 1920 die Vereinigung Coburgs mit Bayern geregelt. Darin erhielt Coburg Bestandsgarantien für die Landesstiftung, die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Handelskammer, die aus der Handwerkskammerabteilung neu zu errichtende Handwerkskammer, das Landkrankenhaus und das Landestheater. Außerdem bekam Coburg als Ausgleich für den Wegfall des Staatsministeriums die Zusage für ein neues Landgericht. Der Freistaat Bayern verpflichtete sich damit, maximal 40 % des Defizits des Landestheaters und 75 % des Landkrankenhauses zu tragen.

Somit vereinigte sich am 1. Juli 1920 der Freistaat Coburg mit dem Freistaat Bayern, womit fast 600 Jahre staatliche Eigenständigkeit Coburgs endeten. Gemäß Staatsvertrag wurde der Freistaat Coburg dem Kreis (heute: Regierungsbezirk) Oberfranken angegliedert. Das Amt Königsberg mit der Stadt Königsberg sowie den Gemeinden Altershausen, Dörflis, Erlsdorf, Hellingen, Kottenbrunn und Nassach wurde dem Bezirk (heute: Landkreis) Hofheim im Kreis Unterfranken zugeordnet.

Die Volksabstimmung von 1919 mit dem Anschluss an Bayern zeigte 1945 unerwartete Folgen. Das Territorium des ehemaligen Freistaats Coburg wurde Teil der Amerikanischen Besatzungszone, während das thüringische Hinterland zur Sowjetischen Besatzungszone gehörte und bis 1989 durch die Zonengrenze bzw. ab 1949 innerdeutsche Grenze von Coburg abgeschnitten blieb.

Siehe auch: Donauversinkungsfall

Politik

Grenzstein Dreiherrenstein (Königreich Bayern - Herzogtum Sachsen-Meiningen - Herzogtum Sachsen-Coburg) bei Weitramsdorf

Staatsregierung

10. März 1919 bis 1. Juli 1920

Abgeordnete der Landesversammlung

Sozialdemokratische Partei Deutschlands:

  • Reinhold Artmann (* 1870; † 1960) aus Coburg, Schreiner
  • Erhard Kirchner (* 1866; † 1927) aus Neustadt bei Coburg, AOK-Geschäftsführer und Präsident der Landesversammlung
  • Franz Klingler (* 1875; † 1933) aus Coburg, Schriftleiter des Coburger Volksblatts
  • Bernhard Lauer (* 1867; † 1927) aus Neustadt bei Coburg, AOK-Angestellter
  • Hermann Mämpel (* 1866; † 1944) aus Coburg, AOK-Verwaltungsinspektor
  • Johann Stegner (* 1866; † 1954) aus Frohnlach, Brauer und Wirt
  • Carl Wendt (* 1887; † 1936) aus Rodach, Maschinenschlosser

Bürgerliche Einheitsliste:

  • Max Oscar Arnold (* 1854; † 1938) aus Neustadt bei Coburg, Puppenfabrikant
  • Hans Schack (* 1878; † 1946) aus Coburg, Richter am Amtsgericht
  • Ernst Külbel (* 1863; † 1938) aus Coburg, Malzfabrikant
  • Gustav Hess (* 1874; † 1940) aus Neuses bei Coburg, Landwirt

Städte und Gemeinden

Exklave Amt Königsberg: Gemeinden Altershausen, Dörflis, Erlsdorf, Hellingen, Köslau, Kottenbrunn und Nassach

Literatur

  • Harald Bachmann: 75 Jahre Coburg bei Bayern. In: Frankenland. Zeitschrift für fränkische Landeskunde und Kulturpflege 1995, Heft 3, ISSN 0015-9905, S. 143–150, online (PDF; 1,56 MB).
  • Carl-Christian Dressel: Die Bestimmungen des Staatsvertrags. Entwicklung, Hintergründe, Folgen - unter besonderer Berücksichtigung der Leistung von Franz Klingler. Facharbeit aus dem Fach Geschichte, Gymnasium Casimirianum Coburg, Kollegstufenjahrgang 1987/89. Eigenverlag Coburg 1989.
  • Jürgen Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918–1923. Druckhaus und Vesteverlag A. Rossteutscher, Coburg 1969, (Coburger Heimatkunde und Landesgeschichte Reihe 2, 22, ZDB-ID 1151614-8), (Zugleich: Würzburg, Diss., 1969: Coburg in den Anfangsjahren der Weimarer Republik 1918–1923).
  • Rainer Hambrecht (Bearb.): Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft. Ausstellungskatalog des Staatsarchivs Coburg anlässlich der 75. Wiederkehr der Vereinigung Coburgs mit Bayern am 1. Juli 1920, München 1995.
  • Esther Reinhart: Max Oscar Arnold (1854-1938). Leben und Wirken für das Coburger Land. Historische Gesellschaft, Coburg 2007, ISBN 3-9810350-3-8, (Schriftenreihe der Historischen Gesellschaft Coburg e.V., 21 Band).
  • Jörg Siegmund: Zwischen Konsens und Blockadepolitik. Die Übergangsparlamente in Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7, (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 19), S. 121–160.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ulrich Hess: Geschichte Thüringens 1866–1914. S. 226
  2. http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44876
  3. Jürgen Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918–1923. Druckhaus und Vesteverlag A. Rossteutscher, Coburg 1969, S.40
  4. Harald Sandner: Coburg im 20. Jahrhundert. Die Chronik über die Stadt Coburg und das Haus Sachsen-Coburg und Gotha vom 1. Januar 1900 bis zum 31. Dezember 1999 – von der „guten alten Zeit“ bis zur Schwelle des 21. Jahrhunderts. Gegen das Vergessen. Verlagsanstalt Neue Presse, Coburg 2002, ISBN 3-00-006732-9, S. 70
  5. Rainer Hambrecht:Vereinigung Coburgs mit Bayern. 1. Juli 1920, in: Historisches Lexikon Bayerns
  6. Harald Bachmann:Coburgs Anschluß an Bayern vor 75 Jahren. In:Coburger Geschichtsblätter, Heft 3, 1995, S. 113
  7. Coburger Zeitung, 27. November 1919

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