Hermann Staub

Hermann Staub
Hermann Staub: Porträt im Nachruf 1904
Grabstein auf dem Friedhof Berlin-Weißensee

Hermann Staub (eigentlich: Samuel Staub; * 21. März 1856 in Nicolai, Landkreis Pleß (heute Mikołów); † 2. September 1904 in Berlin) war ein deutscher Jurist, Rechtspublizist und der Begründer der Lehre von der positiven Vertragsverletzung.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Staub stammt aus kleinbürgerlichen Verhältnissen in Oberschlesien. Nach dem Abitur studierte er zunächst vier Semester Rechtswissenschaften in Breslau, wechselte von Oktober 1876 bis Mai 1877 an die Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin, schloss das Studium dann in Breslau ab und war ab November 1877 Referendar am Appellationsgericht Ratibor (Racibórz). 1882 bestand er das Assessorexamen mit der Note „gut“ und ließ sich danach als Anwalt in Berlin nieder.

Bereits ab Beginn des Studiums verwendete er seinen ursprünglichen Vornamen Samuel nicht weiter und vollzog den Namenswechsel zu Hermann, eine damals nicht unübliche Vorkehrung zur Verminderung antisemitischer Diskriminierung. Einen Übertritt vom jüdischen zum christlichen Glauben lehnte er jedoch ab und vergab damit seine Chance auf eine – sonst im weiteren Lebensweg wohl erfolgte – Berufung zum Professor an der Berliner Universität.

Staub verstarb 1904 an einem Krebsleiden, er hinterließ eine Tochter Lucy († 1927)[1]. Sein Grab befindet sich auf dem jüdischen Friedhof Berlin-Weißensee.

Werk

Staub veröffentlichte 1893 beim Verlag J. J. Heines Berlin einen Kommentar zum Handelsgesetzbuch, der rasch hohe Bedeutung in der Rechtspraxis erlangte. Bis 1933 erreichte er 14 Auflagen und wurde dann zunächst nicht weiter verlegt, weil unter der nationalsozialistischen Herrschaft der Einfluss jüdischer Rechtswissenschaftler bekämpft wurde. Heute erscheint das Werk neubearbeitet als siebenbändiger Großkommentar beim Verlag Walter de Gruyter.

Ab Januar 1886 war Staub Mitbegründer und Mitherausgeber der Deutschen Juristenzeitung.

In der Festschrift zum Deutschen Juristentag im Jahr 1902 veröffentlichte Staub einen Aufsatz über „Die positiven Vertragsverletzungen und ihre Rechtsfolgen“ und adressierte damit Regelungslücken im Bürgerlichen Gesetzbuch. Er prägte damit den Rechtsbegriff und die Rechtsfigur der positiven Vertragsverletzung. Begriff und Figur fanden nach umfassenden Kontroversen Eingang in die Rechtsprechung. Bei der Schuldrechtsreform 2002 wurde die positive Vertragsverletzung als „Pflichtverletzung“ schließlich auch gesetzgeberisch berücksichtigt.

Literatur

  • Henne/Schröder/Thiessen: Anwalt – Kommentator – „Entdecker“ Festschrift für Hermann Staub zum 150. Geburtstag, Berlin, 2006.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Tochter wurde im Alter von 13 Jahren vom Vater missbraucht, was sie später ihrem Cousin Fritz Perls gesteht. siehe Uwe Henrik Peters: Psychiatrie im Exil : die Emigration der dynamischen Psychiatrie aus Deutschland 1933 - 1939, Düsseldorf : Kupka , 1992 ISBN 3-926567-04-X, S. 230

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