- IHK Offenbach am Main
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Die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main ist die Industrie- und Handelskammer für die Bezirke Offenbach am Main und den Kreis Offenbach. Die 1821 gegründete IHK hat ihren Sitz in Offenbach am Main und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehören rund 40.000 Mitgliedsunternehmen an.
Die IHK Offenbach am Main gehört zu den 80 Industrie- und Handelskammern in Deutschland, die vom Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag mit Sitz in Berlin vertreten werden. Sie verfügt über rund 400 gewählte Unternehmensvertreter in IHK-Gremien, 900 ehrenamtliche Prüfer und 65 hauptamtliche Mitarbeiter.
Neben den gesetzlichen Vorschriften des Bundes (IHK-Gesetz) und des Landes (insbesondere das Hessische Ausführungsgesetz zum IHK-Gesetz) bildet das Satzungsrecht die Grundlage der Arbeit der IHK Offenbach am Main. Im IHK-Gesetz ist dabei geregelt, dass der ausschließlichen Beschlussfassung durch die IHK-Vollversammlung die Satzung, die Wahlordnung, die Beitragsordnung und auch die Gebührenordnung unterliegen. Das IHK-Gesetz regelt weiter, dass diese Beschlüsse der Vollversammlung der Genehmigung des Landes bedürfen, das die Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern hat. Die IHK Offenbach am Main vertritt als gesetzlich berufene Vertreterin das wirtschaftliche Gesamtinteresse aller Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Stadt und Kreis Offenbach. Ihr obliegt die Förderung der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Bei der Gründung des Großherzogtums Hessen wurde die noch zu französischer Besatzungszeit gegründete Mainzer Handelkammer erhalten. 1821 wurde die Handelskammer in Offenbach nach dem Vorbild der Mainzer Kammer gegründet. Ziel war eine Förderung der Wirtschaft. Mitglieder waren alle Kaufleute mit mindestens 100 Gulden Gewerbekapital. Diese wählten einen 9köpfigen Vorstand (jedes Jahr wurde ein Drittel der Mitglieder neu gewählt). Dieser Vorstand wählte selbst seinen Vorsitzenden.
Die Rechtsverhältnisse der Handelskammern im Großherzogtum wurden mit dem Gesetz über die Handelskammern, dass 1871 durch die Landstände des Großherzogtums Hessen gebiligt und am 17. November 1871 durch Großherzog Ludwig III. unterzeichnet wurde, neu geregelt. Nun war die Offenbacher Kammer eine juristische Person. Wahlberechtigt waren nun die Unternehmer, die in den 4 höchsten Gewerbesteuerklassen eingestuft waren. Die Wahl erfolgte getrennt in den Gruppen Industrie, Großhandel und Einzelhandel. Die Beiträge wurden in Abhängigkeit von der Gewerbesteuerzahlung festgelegt.
Mit dem Handelskammergesetz von 1902 passte sich das Großherzogtum weitgehend der Rechtslage in Preußen an. 1925 erfolgte die Umbenennung von Handelkammer in Industrie- und Handelskammer. [1]
Vollversammlung
Die IHK-Vollversammlung ist das oberste Organ der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main. 57 ehrenamtliche Mitglieder der Vollversammlung werden von den IHK-zugehörigen Unternehmen für fünf Jahre direkt gewählt, wobei jedes Unternehmen unabhängig von der Größe eine Stimme hat. Durch die Bildung von 13 branchenspezifischen Wahlgruppen wird gewährleistet, dass die Vollversammlung die Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks und seine wirtschaftlichen Besonderheiten widerspiegelt. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die Mitgliedsunternehmen aus Stadt und Kreis Offenbach oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind (§ 2 Satzung der IHK Offenbach am Main.) So verabschiedet die Vollversammlung alljährlich den Wirtschaftsplan und setzt die IHK-Beiträge in der Wirtschaftssatzung fest.
Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten.
Geschäftsführung
- Hauptgeschäftsführerin: Eva Dude
- Geschäftsführer International: Markus Weinbrenner
- Geschäftsführer Standortpolitik: Dr. Bernhard Mohr
- Geschäftsführer Starthilfe und Unternehmensförderung: Holger Winkler
- Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung: Hans–Joachim Giegerich
- Geschäftsführer Innovation | Umwelt
- Geschäftsführer Recht und Fair Play: Syndikus Dr. Martin Gegenwart
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Martin Will: Selbstverwaltung der Wirtschaft: Recht und Geschichte der Selbstverwaltung in den Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern, 2011, ISBN 3161507053, Seite 307-315, Online
Kategorien:- Industrie- und Handelskammer
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