- Justizvollzugsanstalt Heimsheim
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Die Justizvollzugsanstalt Heimsheim liegt südlich der A 8 nahe der Ausfahrt Heimsheim zwischen Rutesheim und Pforzheim. Die Anstalt wurde im Jahr 1990 in Betrieb genommen und dient der Unterbringung von erwachsenen männlichen Straftätern.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Völlig überraschend wurde die Stadt Heimsheim im Herbst 1978 mit einer vom Land Baden-Württemberg beabsichtigten Einrichtung konfrontiert, die den Heimsheimer Gemeinderat und die Bürgerschaft sehr stark beschäftigte. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigte, ein nahe der Autobahn Stuttgart-Karlsruhe in einem Wald gelegenes Grundstück zur Einrichtung einer Justizvollzugsanstalt zu kaufen. Als diese Kaufabsicht bekannt wurde, stieß sie bei der Stadt und bei den Bürgern auf strikte Ablehnung.
Während im Jahre 1978 davon die Rede war, bei Heimsheim eine Einweisungs- und Transportanstalt mit 400 Haftplätzen zu bauen, in der die Gefangenen auf Grund der besonderen Zweckbestimmung längstens 3 Monate verbleiben sollten, wurde im Jahre 1985 mitgeteilt, dass in Heimsheim ein Gefängnis gebaut werden sollte und zwar als Ersatz für das Ludwigsburger Gefängnis, das aufgelöst werden sollte. So wird im Heimatbuch der Stadt Heimsheim über die Entscheidung der Landesregierung von Baden-Württemberg zur Gründung der Justizvollzugsanstalt Heimsheim berichtet. Als Ersatz für die Ludwigsburger Vollzugseinrichtung wurde die Anstalt bei der Stadt Heimsheim bestimmt. Die vorhandenen Pläne wurden entsprechend der nun festgelegten Zweckbestimmung für eine Belegungsfähigkeit von rund 450 Haftplätzen, einschließlich der Transportzentrale Baden-Württemberg, modifiziert.
Die dem Neubau zugrunde liegende architektonische Konzeption sieht innerhalb einer knapp einen Kilometer langen Umfassungsmauer auf dem etwa 6 Hektar großen Gelände zwei kreuzförmige Gefängnisunterkunftsgebäude, ein Werkstattgebäude für verschiedene Betriebe, ein Versorgungs- und Verwaltungsgebäude und eine Sporthalle mit einer Außensportanlage vor. Baubeginn war im Herbst 1986, im Mai 1990 wurde die Anstalt bezogen. Im Jahre 1996 war der zusätzliche Ausbau eines Luftgeschosses zu einem Gefangenenunterkunftsbereich abgeschlossen. Das erweiterte Garagen- und Lagergebäude konnte im Herbst 2000 bezogen werden. Durch einen Anbau an ein Unterkunftsgebäude wurden zum Februar 2004 weitere 26 Haftplätze und Wohnküchen geschaffen. Im Jahr 2010 konnten die baulich erweiterten Besuchsräumlichkeiten in Betrieb genommen werden.
Die Justizvollzugsanstalt auf dem Mittelberg bei Heimsheim ist allerdings nicht das erste Gefängnis, das sich auf dem Gebiet der Stadt Heimsheim befindet. Bereits im 19. Jahrhundert beherbergte das Graevenitz´sche Schloss in Heimsheim, das "örtliche Gefängniß zugleich als Stations Gefängniß", das "hierzu die erforderliche Sicherheit" gewährte, so die Oberamtsbeschreibung Leonberg 1843. Im Mai 2005 wurde das 15-jährige Bestehen der Justizvollzugsanstalt Heimsheim gefeiert. Der Heimsheimer Bürgermeister Pfisterer meinte beim Festakt: "Es ist gelungen die Anstalt in das öffentliche Leben der Stadt Heimsheim zu integrieren".
Als Außenstellen gehören zu der Justizvollzugsanstalt Heimsheim die Vollzugseinrichtungen in Ludwigsburg, Pforzheim und Sachsenheim. In Ludwigsburg handelt es sich um eine Einrichtung des offenen Vollzugs, um ein Freigängerheim, das dort seit dem Jahre 1983 betrieben wird. Die Jugendstrafanstalt Pforzheim und die Einrichtung für Straßenverkehrstäter in Sachsenheim sind seit 1. September 2006 der Justizvollzugsanstalt Heimsheim angeschlossen.
Zuständigkeit
Zentrale Heimsheim und Außenstelle Ludwigsburg
sachliche Zuständigkeit örtliche Zuständigkeit Freiheitsstrafen von mehr als 6 Monaten bis 1 Jahr 3 Monate LG Karlsruhe (AG Bretten, AG Leonberg, AG Stuttgart, AG Stuttgart-BadCannstatt), LG Ulm Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr und 3 Monaten LG Stuttgart (AG Böblingen, AG Leonberg, AG Stuttgart, AG Stuttgart-Bad Cannstatt), LG Ulm Die JVA Heimsheim, Außenstelle Sachsenheim (offener Vollzug) ist zuständig für den Vollzug von freiheitsentziehenden Maßnahmen an Männern, und zwar:
sachliche Zuständigkeit örtliche Zuständigkeit Männliche Straßenverkehrstäter für alle Landgerichtsbezirke des Landes Straßenverkehrstäter in diesem Sinne sind Verurteilte, die ausschließlich wegen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangener Straftaten verurteilt sind.
Außenstelle Pforzheim
Jugendstrafe, Freiheitsstrafe (§ 114 JGG) nach Maßnahme der Zugangskommision der Justizvollzugsanstalt Adelsheim
Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Jugendstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Alle Landgerichtsbezirke des Landes Baden-Württemberg Aufgaben
Aufgabe des Strafvollzuges ist bei erwachsenen Straftätern das vom Gesetzgeber, dem Landtag Baden-Württemberg, in § 1 JVollzGB III verbindlich formulierte Anliegen, nämlich die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist die weitere Aufgabe des Strafvollzugs (§ 2 Abs. 1 JVollzGB I).
Bei Jugendstrafgefangenen hat der Vollzug die kriminalpräventive Aufgabe des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten junger Leute, so § 2 Abs. 1 JVollzGB I. Die jungen Gefangenen sollen zu einem Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten erzogen werden (§ 1 JVollzGB IV).
Die Vernachlässigung des Arbeits- und Leistungsbereiches sowie familiärer und sonstiger sozialer Pflichten, Verhältnis zu Geld und Eigentum, ein unstrukturiertes Freizeitverhalten und eine fehlende Lebensplanung sind Indikatoren, die eine unmittelbare kriminelle Gefährdung eines Menschen anzeigen. Umgekehrt ist eine sogenannte "kriminoresistente Konstellation" charakterisiert durch Erfüllung der sozialen Pflichten, zu denen zentral eine geordnete Berufstätigkeit gehört, im weiteren durch ein adäquates Anspruchsniveau, die Gebundenheit an eine geordnete Häuslichkeit und an ein Familienleben und ein realistisches Verhältnis zu Geld und Eigentum. Folglich hat der Vollzug die Aufgabe Behandlungsmaßnahmen anzubieten: Training für konstantes Arbeitsverhalten, Umgang mit Geld, Aufbau tragfähiger Beziehungen, rücksichtsvolles Leben mit anderen, Leben mit sich selbst in Zufriedenheit, sinnvolle Freizeitgestaltung, gekonnter Umgang mit Aggressionen, Abbau von deliquentem Verhalten, Abbau von Suchtverhalten.
Als Grundsatz für die Gestaltung des Vollzugs hat der Gesetzgeber im § 2 Abs. 2 JVollGB III und § 2 Abs. 3 JVollzGB IV bestimmt, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden soll.
Daten und Fakten
Ort Belegungsfähigkeit Durchschnittliche Belegung Juli 2010 Heimsheim 438 426 Durchgangshaft Transportzentrale 49 25 Außenstelle Jugendstrafanstalt Pforzheim 122 79 Außenstelle Ludwigsburg 78 38 Außenstelle Sachsenheim 68 38 Weblinks
48.8255555555568.8608333333333Koordinaten: 48° 49′ 32″ N, 8° 51′ 39″ OKategorien:- Justizvollzugsanstalt (Baden-Württemberg)
- Bauwerk im Enzkreis
- Heimsheim
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